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Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
Kurzbeschreibung
Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung. Die Jagd mit Greifen oder Falken erfordert einen Falknerjagdschein. Sie müssen die Erteilung und Verlängerung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
- Lichtbild
Größe 6 mal 4 cm - Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden) ergeben.
Verwandte Themen
- Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung
- Jägerprüfung; Anmeldung
- Falknerprüfung; Anmeldung
- Schießerlaubnis; Beantragung
- Waffenbesitzkarte; Beantragung für jagdliche Vereinigung
- Waffenschein; Beantragung
- Waffenschein; Beantragung einer Verlängerung
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 24.11.2024
Stand: 24.11.2024
Verfahrensablauf
Sie müssen den Jagdschein und Falknerjagdschein bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Fristen
Um nach bestandener Jägerprüfung Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, ist es ratsam, sich wegen der nach dem Waffenrecht durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung möglichst frühzeitig mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.