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Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
Kurzbeschreibung
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.10.2024
Stand: 29.10.2024