Seiteninhalt

Bürgerservice A bis Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens

Kurzbeschreibung

Mit den Wechselkennzeichen können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2024

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.