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Kreisheimatpflege; Bewahrung und Pflege des heimatlichen Kulturgutes
Kurzbeschreibung
Die Aufgaben der Heimatpflege sind auf Erhaltung und auf Gestaltung gerichtet. In der Vergangenheit geschaffene Werte sollen bewahrt und gepflegt werden, Neues soll sich in das Vorhandene einfügen. Den vielfältigen Aufgaben der Heimatpflege widmen sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten amtlich bestellte, ehrenamtlich tätige Heimatpfleger (Kreisheimatpfleger bzw. Stadtheimatpfleger).
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 20.01.2021
Stand: 20.01.2021