Seiteninhalt
Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung
Kurzbeschreibung
Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2024
Stand: 09.02.2024