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Sozialpsychiatrische Dienste; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Sozialpsychiatrische Dienste, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

Sozialpsychiatrischer Dienst

Als Sozialpsychiatrischer Dienst bieten wir Hilfe und Beratung für belastete Personen, deren Angehörige sowie deren sozialen Umfeld an.

Wir führen die Beratungsgespräche mit dem Ziel, gemeinsam die Situation zu klären und Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Wir helfen Menschen:

  • die sich psychisch belastet fühlen
  • die von einer psychischen/seelischen Erkrankung oder Suchterkrankung betroffen sind
  • die mit einer psychischen Erkrankung in ihrer Familie oder sozialem Umfeld konfrontiert werden
  • mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen/altersbedingte psychische Erkrankungen

Wir beraten:

  • anonym
  • vertraulich
  • individuell
  • kostenfrei

Wir bieten:

  • telefonische Beratung
  • Termine in unseren Büroräumen
  • Hausbesuche
  • Vermittlung von individuellen Hilfen
  • gemeinsame Suche nach Lösungsmöglichkeiten
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Vermittlung an professionelle Stellen
  • Vernetzung und Kooperation mit anderen Fachstellen, Professionen und Institutionen
  • Initiativen zur Prävention und Förderung seelischer Gesundheit
  • Öffentlichkeitsarbeit



Redaktionell verantwortlich

Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2023

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zur Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten des Bezirks