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Wohnraumförderung

Der Staat fördert das Errichten neuen Wohnraums - und zwar nicht nur in Ballungszentren:

Gerade im ländlichen Raum ist beispielsweise das Bilden von Wohneigentum ein wichtiger Haltefaktor für junge Familien. Dies zu fördern, ist der soziale Auftrag der Kommunen.

 

Förderung von Neubau und Erwerb

Die Förderung soll gerade jungen Familien oder Menschen mit einer Behinderung dabei helfen, angemessenes und wirtschaftliches Wohneigentum zu bilden - zum Beispiel mithilfe ermäßigter Baugenehmigungsgebühren.

Dabei ist die Vergabe der Förderdarlehen an gewisse Voraussetzungen gebunden, zum Beispiel die Höhe des Einkommens, die Größe der Wohnfläche und der Einsatz von Eigenmitteln.

  
Das Wohnungsbauprogramm für Familien

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm fördert Familien mit einem staatlichen Baudarlehen (Zinssatz 0,5 Prozent, Tilgung 1 Prozent oder 2 Prozent p.a., 15 Jahre Laufzeit), einem einmaligen Zuschuss von 7.500 Euro pro Kind und bei einem Zweiterwerb mit einem Zweiterwerbszuschuss von 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal 50.000 Euro.

Förderfähig sind der Bau oder der Erwerb von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen sowie der Aus- und Umbau, bei dem die Wohnfläche erweitert wird.

Bitte beachten Sie, dass die Vergabe der Fördermittel begrenzt ist. Sie werden auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach der wirtschaftlichen und sozialen Dringlichkeit der Antragsteller vergeben. Im Durchschnitt betragen die Fördermittel 40.000 Euro.

         
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm

Gegenstände der Förderung sind der Neubau sowie der Erst- und Zweiterwerb von Wohneigentum durch ein Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, das für die Dauer von 10, 15 oder 30 Jahren zinsverbilligt vergeben wird. Eine Aufteilung des Darlehens mit unterschiedlichen Zinsbindungszeiträumen ist nicht möglich.

Das Darlehen darf ein Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums nicht überschreiten.

       
Was Sie noch wissen sollten

  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel besteht nicht.
  • Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, das heißt, zwei bis drei Monate vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss. Ein Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss vor Bewilligung der beantragen Mittel schließt Sie von der Förderung aus, das Baugrundstück können Sie allerdings schon kaufen.
  • Aufgrund der Schwankungen am Kapitalmarkt veröffentlichen wir keine Zinssätze. Bitte informieren Sie sich online über die aktuellen Konditionen der Förderprogramme (s. Spalte rechts) oder direkt bei uns in der Wohnraumförderstelle.

 

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