Wohnraumförderung
Der Staat fördert das Errichten neuen Wohnraums - und zwar nicht nur in Ballungszentren:
Gerade im ländlichen Raum ist beispielsweise das Bilden von Wohneigentum ein wichtiger Haltefaktor für junge Familien. Dies zu fördern, ist der soziale Auftrag der Kommunen.
Aktuelles
Wie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Kreisverwaltungsbehörden nun angewiesen hat, dürfen mit Blick auf das bayerische Wohnungsbauprogramm derzeit keine neuen Zusagen für die Förderung zur Wohnraum-Anpassung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Eigenwohnraumförderung ausgesprochen werden. Wir weisen darauf hin, dass derzeit keine Anträge entgegengenommen werden.
| Während diese staatliche Förderung ruht, ist die Finanzierung des Eigenwohnraums durch das Zinsverbilligungsprogramm nicht betroffen und wird weiterhin regulär gefördert.
Das Zinsverbilligungsprogramm ist ein zinsvergünstigtes Darlehen. Es beträgt maximal ein Drittel der Gesamtkosten und setzt einen Eigenkapitalanteil in Höhe von 20 % der Gesamtkosten voraus. Der Eigenkapitalanteil kann sich aus mindestens 15 % Barmitteln und 5 % Selbsthilfe oder einem Nachrangdarlehen zusammensetzten. Weitere Ausnahme sind möglich. Hierzu ist eine Einzelfallprüfung sowohl von der Kreisverwaltungsbehörde, als auch vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr notwendig. Die aktuellen Zinsinformationen finden Sie auf der Seite der Bayern Labo. https://bayernlabo.de/foerderinstitut/zinsinformation/zinsinformationen-eigenwohnraum |
Zunächst seien Änderungen der Rahmenbedingungen durch die Entwicklungen vor allem auf Bundesebene abzuwarten. Sobald sich hierbei neue Spielräume ergäben, würde der Freistaat diese unverzüglich nutzen wollen. Ob im Doppelhaushalt 2026/2027 wieder Fördergelder eingeplant werden, bleibt abzuwarten.
In den vergangenen Jahren habe sich die bayerische Wohnraumförderung als Stabilitätsanker für die Wohnungs- und Bauwirtschaft bewährt. Schließlich seien die bayernweite Nachfrage deutlich gestiegen und in den vergangenen zwei Jahren daher 2,2 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Laut Staatsministerium geschehe damit im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie.
Für die Eigenwohnraumförderung wurden allein im Landkreis Würzburg im Jahr 2024 26 Anträge bewilligt - darunter rund 1,8 Millionen Euro im Rahmen der nun pausierenden, staatlichen Förderung und rund 3,7 Millionen Euro im Rahmen des weiter fortlaufenden Zinsverbilligungsprogramms. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis Würzburg 30 Förderanträge mit einem Volumen von etwa 270.000 Euro für die Wohnraum-Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung bewilligt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung von Wohneigentum - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Förderung von Neubau und Erwerb
Die Förderung soll gerade jungen Familien oder Menschen mit einer Behinderung dabei helfen, angemessenes und wirtschaftliches Wohneigentum zu bilden - zum Beispiel mithilfe ermäßigter Baugenehmigungsgebühren.
Dabei ist die Vergabe der Förderdarlehen an gewisse Voraussetzungen gebunden, zum Beispiel die Höhe des Einkommens, die Größe der Wohnfläche und der Einsatz von Eigenmitteln.
Das Wohnungsbauprogramm für Familien
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm fördert Familien mit einem staatlichen Baudarlehen (Zinssatz 0,5 Prozent, Tilgung 1 Prozent oder 2 Prozent p.a., 15 Jahre Laufzeit), einem einmaligen Zuschuss von 7.500 Euro pro Kind und bei einem Zweiterwerb mit einem Zweiterwerbszuschuss von 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal 50.000 Euro.
Förderfähig sind der Bau oder der Erwerb von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen sowie der Aus- und Umbau, bei dem die Wohnfläche erweitert wird.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabe der Fördermittel begrenzt ist. Sie werden auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach der wirtschaftlichen und sozialen Dringlichkeit der Antragsteller vergeben. Im Durchschnitt betragen die Fördermittel 40.000 Euro.
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm
Gegenstände der Förderung sind der Neubau sowie der Erst- und Zweiterwerb von Wohneigentum durch ein Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, das für die Dauer von 10, 15 oder 30 Jahren zinsverbilligt vergeben wird. Eine Aufteilung des Darlehens mit unterschiedlichen Zinsbindungszeiträumen ist nicht möglich.
Das Darlehen darf ein Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums nicht überschreiten.
Was Sie noch wissen sollten
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel besteht nicht.
- Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, das heißt, zwei bis drei Monate vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss. Ein Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss vor Bewilligung der beantragen Mittel schließt Sie von der Förderung aus, das Baugrundstück können Sie allerdings schon kaufen.
- Aufgrund der Schwankungen am Kapitalmarkt veröffentlichen wir keine Zinssätze. Bitte informieren Sie sich online über die aktuellen Konditionen der Förderprogramme (s. Spalte rechts) oder direkt bei uns in der Wohnraumförderstelle.
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