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Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Tiere führt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich.

Im hessischen Landkreis Groß-Gerau ist das Virus Ende Juni 2024 
bei einem Wildschwein festgestellt worden. Um ein Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest auf unsere Region zu verhindern, ergreift der Landkreis Würzburg diverse Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind in einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg festgehalten: 

  • Amtsblatt Nr. 19 - 21. Juni - S. 94 - 106 (PDF, 185 kB, Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen (»Tiergesundheitsrecht«) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung), 21.06.2024)
  • Amtsblatt Nr. 20 - 21. Juni - S. 107 - 108 (PDF, 573 kB, mit Anlage zum Aktenzeichen ASP-2024-1, Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen (»Tiergesundheitsrecht«) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung), 21.06.2024)

Folgende Informationen dienen zur Erläuterung der in der Allgemeinverfügung vom 21.06.2024 erlassenen Regelungen:

Anzeige- und Meldepflicht von verendetem und krank erlegtem Schwarzwild

Die Anzeige des Fund- bzw. Erlegeortes kann telefonisch (0931-8003 5507; während der Geschäftszeiten), per E-Mail (Verbraucherschutz@lra-wue.bayern.de), per Fax (0931 8003 5501) oder durch persönliche Vorsprache im Veterinäramt Würzburg (Leistenstraße 87, 97082 Würzburg) vorgenommen werden.

Wichtig ist die genaue Angabe des Fundortes (Geokoordinaten). 

Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. 

Probenahme bei gesund erlegtem Schwarzwild

Gesund erlegtes Schwarzwild wird weiterhin mittels Wildmarken gekennzeichnet und muss beprobt werden (siehe unten). Krankheitsauffällig erlegtes oder verendet aufgefundenes Schwarzwild ist mittels Tierseuchenmarken zu kennzeichnen. Dem Kreisjagdverband Würzburg sowie dem Kreisjagdverband Ochsenfurt wurden Tierseuchenmarken übergeben, die für die betroffenen Reviere vorgesehen sind. Alternativ können Jagdausübungsberechtigte Tierseuchenmarken im Veterinäramt Würzburg (Leistenstraße 87, 97082 Würzburg; während der Geschäftszeiten) oder in den Trichinenuntersuchungsstellen der Stadt Würzburg sowie im Schlachthof Aub abholen.

Hinweise zur Probenahme

Hinweise zur Probenahme finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter „Downloads Tiergesundheit“.

Abgabe von Blutproben, Erhalt der Untersuchungsergebnisse

Die EDTA Röhrchen mit den Einzelblutproben der gesund erlegten Wildschweine können zu den Geschäftszeiten im Veterinäramt des Landkreises Würzburg (Leistenstraße 87, 97082 Würzburg; während der Geschäftszeiten) und in den Trichinenuntersuchungsstellen der Stadt Würzburg, sowie am Schlachthof in Aub zusammen mit den Trichinenproben abgegeben werden. Untersuchungsmaterialien sowie Tierseuchenmarken wurden den Kreisjagdverbänden Würzburg und Ochsenfurt übergeben. Außerdem können Jagdausübungsberechtigte aus dem Landkreis Würzburg die Materialien in der Trichinenuntersuchungsstelle in der Stadt Würzburg, in der Trichinenuntersuchungsstelle des Schlachthofs Aub sowie im Veterinäramt des Landkreises Würzburg (Leistenstraße 87, 97082 Würzburg; während der Geschäftszeiten) abholen. Der Probentransport zur Untersuchung am LGL Erlangen erfolgt wöchentlich dienstags und donnerstags frühmorgens. Eine Angabe des Erlegeorts ist zwingend notwendig. Ohne die Angabe des Erlegeorts findet keine Untersuchung der Proben statt. Hierfür sollen Geokoordinaten angegeben werden. Die Befundmitteilung an die Jagdausübungsberechtigten erfolgt im Anschluss durch das Veterinäramt des Landkreises Würzburg.

Wichtig für eine reibungslose und möglichst schnelle Weitergabe der Befunde ist die Angabe der korrekten Kontaktdaten (möglichst E-Mail-Adresse und/oder Mobilnummer). Sowohl der Bezug des Materials zur Probenahme als auch die Untersuchung der Proben erfolgt kostenfrei. 

Anleitung zur Georeferenzierung

Übersicht der Wildtiersammelstellen im Landkreis Würzburg

Im Landkreis Würzburg stehen Jagdausübungsberechtigten zur Entsorgung des Aufbruchs von gesund erlegtem Schwarzwild drei Wildtiersammelstellen zur Verfügung. Die Wildtiersammelstellen sind zugangsbeschränkt.

Für nähere Informationen zur Benutzung, bitten wir die Jagdausübungsberechtigte mit dem Veterinäramt des Landkreises Würzburg (0931 80003-5504; Verbraucherschutz@ lra-wue.bayern.de) oder - für die Wildtiersammelstellen Neubrunn und Oberpleichfeld - mit Herrn Michael Hein (0176-23376392, michaelhein64@mail.de) Kontakt aufzunehmen.

Um einen dauerhaften Betrieb sowie eine hohe Akzeptanz der Aufbruch-Sammelstelle zu gewährleisten, muss auf größtmögliche Sauberkeit und Hygiene geachtet werden. Abstellen von Fremdabfällen ist untersagt. Bei Belegung des vorletzten Behälters ist sofort der Ansprechpartner zu benachrichtigen, um eine kurzfristige Abholung zu beauftragen. 

  1. Wildtiersammelstelle Giebelstadt
    Lage: Kilian-Keller-Straße 7, 97232 Giebelstadt (Bauhof Giebelstadt)
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  2. Wildtiersammelstelle Oberpleichfeld
    Lage: Nähe Kompostieranlage Bergtheim  
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  3. Wildtiersammelstelle Neubrunn
    Lage: Würzburger Straße 7, 97222 Neubrunn
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