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Reisen mit Tieren

Der Urlaub steht vor der Tür und Ihr Haustier darf mit auf die Reise? Das sollten Sie beachten:

Reisen innerhalb der  EU

  • Ihr Tier benötigt den EU-Heimtierausweis mit Angabe der Registriernummer des Tieres sowie Nachweis der Tollwutimpfung. Den Ausweis stellt jeder dazu berechtigte Tierarzt aus.
  • Sie dürfen maximal fünf Tiere mitführen.
  • Bitte klären Sie vorab die Bestimmungen des Reiselandes (Leinen-, Maulkorbpflicht, verbotene Hunderassen) bei der jeweiligen Botschaft.
  • Bei der Mitnahme im Auto: Das Tier muss gesichert sein, zum Beispiel durch Absperrgitter oder Transportboxen.
  • Mitnahme im Flugzeug: Bei einigen Fluggesellschaften dürfen Tiere bis maximal 5 kg Körpergewicht in einer Transporttasche zum Reisenden in die Kabine. Größere Tiere werden in Transportboxen im Gepäckraum untergebracht und sind frühzeitig anzumelden. Nähere Informationen bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
  • Mitnahme in der Bahn: Je nach Tiergröße ist möglicherweise ein zusätzliches Ticket nötig.

Weitere Tipps zur Reiseplanung mit Tieren hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammengetragen.

Einreise in die EU

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) gelten bestimmte Regelungen, um das Einschleppen und Verbreiten von Tollwut zu verhindern.

  • Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.
  • Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere mitgeführt werden.
  • Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.

Abweichend davon darf die Höchstzahl von fünf Heimtieren überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (nicht für Handelszwecke). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass sie für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.

Weitere Tipps zur Einreise in die EU finden Sie auf den Seiten des BMEL.