Zulassungsbehörde
Sie möchten Ihr Fahrzeug zulassen, ummelden oder außer Betrieb setzen? Sie möchten ein Saisonkennzeichen beantragen oder benötigen Ersatzdokumente für Ihren Fahrzeugschein?
Wenn Ihr Wohnort bzw. Firmensitz im Landkreis Würzburg liegt, dann sind Sie bei der Zulassungsstelle im Landratsamt Würzburg oder in der Außenstelle Ochsenfurt richtig.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde Würzburg
- montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr (vorzeitiger Annahmeschluss möglich) sowie
- montags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr (vorzeitiger Annahmeschluss möglich)
- dienstag- und mittwochnachmittags nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Ochsenfurt
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr (vorzeitiger Annahmeschluss möglich) sowie
- montags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr (vorzeitiger Annahmeschluss möglich)
- mittwochs geschlossen
Wartemarken
Den Kundenverkehr lenken wir mit der Vergabe von Wartemarken. Bei hohem Kundenaufkommen kann es bereits vor Ende der Öffnungszeiten zu einem Annahmeschluss kommen.
Bereits vergebene Wartemarken werden selbstverständlich bearbeitet.
Zulassungen für Einwohner aus der Stadt Würzburg
Kfz-Zulassungen für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Würzburg sind am Landratsamt Würzburg wieder möglich.
In der Dienststelle Ochsenfurt in der Kellereistraße 8 sind Zulassungen weiterhin nur für Landkreisbürgerinnen und –bürger möglich.
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg können den Schalter am Landratsamt zu den Öffnungszeiten der Dienststelle Würzburg ohne Terminvereinbarung nutzen. Da es hier regelmäßig zu hohem Andrang kommt, kann es bereits frühzeitig zu einem Annahmestopp bei den Wartemarken kommen.
Folgende Dienste werden für Stadtbürger angeboten:
- Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
- Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel
- Änderungen von Halter- oder Fahrzeugdaten
- Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) und Wiederzulassung
Wichtig: Die Zulassungsstelle für Stadtbürger am Landratsamt ist nur für Privatpersonen geöffnet. Händler und Zulassungsdienste müssen weiterhin in das Bürgerbüro der Stadt Würzburg.
Die Zuteilung von Wechselkennzeichen sowie roten Dauerkennzeichen, Vorgänge, die Ausnahmegenehmigungen erforderlich machen und das Ausstellen von Ersatzdokumenten nach Verlust oder Diebstahl sind ebenfalls (auch für Privatpersonen) nur mit Termin im Bürgerbüro der Stadt Würzburg möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die die Dienstleistungen in der Zulassungsstelle des Landratsamts wahrgenommen haben, sollen etwaige Termine bei der Stadt nach erfolgter Zulassung stornieren, um die Wartezeit dort auch für andere Kundinnen und Kunden zu verkürzen.
Online-Zulassungsbehörde
Sie können alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen auch ohne persönliche Vorsprache und ganz bequem von zu Hause aus über das Bürgerservice-Portal beantragen. Hier geht's lang!
- Leitfaden natürliche Person (PDF, 990 kB, 25.09.2023)
- Leitfaden juristische Person (PDF, 979 kB, 25.09.2023)
So funktioniert die Zulassung am Landratsamt Würzburg
Was Sie sonst noch wissen müssen
- In der Dienststelle Ochsenfurt ist ausschließlich die Zahlung per EC-Karte möglich. Bargeld kann leider nicht akzeptiert werden.
- Die Gebühren für Kfz-Zulassungen sind bundesweit einheitlich geregelt und liegen nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsbehörde.
Informationen für ukrainische Fahrzeughalter
Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Auto nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte folgendes:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Wie kann die benötigte Versicherung erlangt und nachgewiesen werden?
- Zulassung eines Fahrzeugs: Nach spätestens einem Jahr muss Ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen sein. Welche Unterlagen brauchen Sie dafür?
Die Antworten finden Sie hier:
- Merkblatt Teil A für ukrainische Fahrzeuge, die erstmals nach Deutschland einreisen - deutsch (PDF, 115 kB, 21.06.2023)
- Merkblatt Teil B für ukrainische Fahrzeuge, die länger als ein Jahr in Deutschland verkehren - deutsch (PDF, 103 kB, 21.06.2023)
- Merkblatt Teil B Anlage Konzept Sicherheitsuntersuchung - deutsch (PDF, 121 kB, 21.06.2023)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen bei...
Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen beantragen
Soll ein Fahrzeug mit eigener Triebkraft dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, ist die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens erforderlich.
Nur die örtlich zuständige Zulassungsbehörde kann ein Ausfuhrkennzeichen ausstellen (der Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers muss also im Landkreis Würzburg liegen).
Ein "Internationaler Zulassungsschein" ist nicht mehr erforderlich (auf Wunsch stellen wir diesen bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mit aus).
Folgende Unterlagen sind nötig:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Kaufvertrag des Fahrzeugs
- gelbe Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) für die internationale Zulassung
- Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (innerhalb teilnehmender SEPA-Länder) ODER
Vorsprache beim Zollamt zur Berechnung und Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (bitte wenden Sie sich vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens an das Zollamt, zum Beispiel ans Zollamt Dettelbach, Mainfrankenpark 4, 97337 Dettelbach).
Bitte beachten Sie:
- Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss der Dauer des Ausfuhrzeitraumes entsprechen.
- Das Fahrzeug ist zur Identifizierung der eingestanzten Fahrgestellnummer vorzufahren.
Ersatzdokumente für Kfz oder Anhänger beantragen
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II oder Teil I bzw. Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein sind nicht mehr auffindbar/wurden gestohlen?
Dann benötigen Sie Ersatzdokumente.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung vor:
Bei Privatpersonen:
- Versicherung an Eides statt: Diese Erklärung kann bei uns in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden und zwar
- ausschließlich persönlich vom Fahrzeughalter bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes
- auch vom Benutzer des Fahrzeugs bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung vom Fahrzeughalter vorliegt.
- Sie können die Versicherung an Eides statt nur persönlich abgeben. Eine Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Nachweis über die durchgeführte Hauptuntersuchung sowie bei Lkw/Traktoren über die durchgeführte Sicherheitsprüfung
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Bei Finanzierung des Fahrzeugs bitte eine Einverständniserklärung der Leasinggesellschaft für die Ausstellung eines Ersatzdokuments vorlegen.
Wird ein Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief erforderlich, so kann das neue Dokument erst gefertigt werden, wenn das Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt beendet ist (in der Regel nach ca. 2,5 Wochen).
Bei Firmen:
- Versicherung an Eides statt: Diese Erklärung kann bei uns in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden und zwar ausschließlich persönlich vom Geschäftsführer oder Prokuristen
- sowohl beim Verlust der Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein),
- als auch beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung
- Bei Firmen, die beim Amtsgericht eingetragen sind, ist zusätzlich der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen, woraus hervorgeht, wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- gültiger Nachweis über die durchgeführte Hauptuntersuchung sowie bei Lkw/Traktoren über die durchgeführte Sicherheitsprüfung
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen.
- Bei Finanzierung des Fahrzeugs bitte eine Einverständniserklärung der Leasinggesellschaft für die Ausstellung eines Ersatzdokuments mitbringen.
Wird ein Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief erforderlich, so kann das neue Dokument erst gefertigt werden, wenn das Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt beendet ist. Dieses Verfahren dauert in der Regel 2,5 Wochen.
Bitte setzen Sie sich vorab mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Fahrzeug außer Betrieb setzen / abmelden / stilllegen
Sie möchten ein Fahrzeug, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls, außer Betrieb setzen (abmelden I stilllegen I löschen)?
Eine Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde erfolgen (der Wohnsitz des Antragstellers oder der Standort des Fahrzeuges sind nicht entscheidend).
Dazu benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Amtliche Kennzeichen
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes ist nicht nötig.
Die Außerbetriebsetzung können Sie auch bei folgenden Gemeinden vornehmen lassen:
Eisingen, Estenfeld, Gerbrunn, Güntersleben, Hettstadt, Kleinrinderfeld, Leinach, Neubrunn, Rimpar, Rottendorf, Röttingen, Unterpleichfeld, Veitshöchheim und Waldbüttelbrunn.
Historisches Kennzeichen / Oldtimer / H-Kennzeichen
Ein Oldtimerkennzeichen erhalten Sie für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Amtliche Kennzeichen
- technisches Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 23 StVZO (bitte beachten Sie den Anforderungskatalog für die Begutachtung)
- Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- evtl. Vollmacht für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Kennzeichen verloren
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss eine Umkennzeichnung Ihres Fahrzeuges stattfinden.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Verlustanzeige / Diebstahlanzeige der Polizei
- evtl. verbliebenes amtliches Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
Kurzzeitkennzeichen beantragen
Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug überführen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung maximal 5 Tage gültig und darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden.Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige Hauptuntersuchung (sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung besitzen, kann ein Kurzzeitkennzeichen für Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle beantragt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich. Analog gilt dies auch für Sicherheitsprüfung!)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung und
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten in Kopie
- ggf. Vollmacht für den Beauftragten
Bitte beachten Sie die Neuregelung seit April 2015:
Das Kurzzeitkennzeichen kann nur bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde (Wohnsitz im Landkreis Würzburg) oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde (Nachweis anhand Kaufvertrag oder Rechnung erforderlich) beantragt werden.
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Nachstempelung / Ersatz des Kennzeichens
Ihr Kennzeichen ist verschlissen oder defekt und Sie benötigen neue Kennzeichen?
Dann kann Ihr Kennzeichen mit neuen Plaketten abgeklebt werden.
Folgendes benötigen wir:
- beide alten Kennzeichen (mit Plaketten)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- neue "Euro-Kennzeichen"
Bitte beachten Sie:
Dies gilt nicht bei Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens sowie bei Entstempelung durch die Polizei!Namen oder Adresse innerhalb des Landkreises ändern
Das Fahrzeug ist bereits auf Ihren Namen im Landkreis Würzburg zugelassen und Sie sind jetzt innerhalb des Landkreises umgezogen bzw. Ihr Name hat sich geändert?
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- geänderter Personalausweis oder Reisepass
Die Adressänderung können Sie auch bei folgenden Gemeinden vornehmen lassen:
Eisingen, Estenfeld, Gerbrunn, Güntersleben, Hettstadt, Kleinrinderfeld, Leinach, Neubrunn, Rimpar, Rottendorf, Röttingen, Unterpleichfeld, Veitshöchheim und Waldbüttelbrunn.
Zusätzlich für die Namensänderung benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Eine Namensänderung ist nur bei den Zulassungsbehörden in Würzburg und Ochsenfurt möglich.
Neuzulassung aus dem Ausland
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug importiert?
Dann sollte der erste Schritt die Vorführung des Fahrzeugs sein. Dies entfällt, sofern die Fahrzeugidentnummer bereits durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen von TÜV / DEKA etc. überprüft wurde.
Für die Zulassung benötigen wir...
... sofern das Fahrzeug aus einem EU-Land kommt:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ODER
technisches Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (in Bayern TÜV) gem. § 21 StvZO (bei Pkw, Krafträdern,Leichtkrafträdern, Quads u. Anhängern) bzw. gem. §13 EG-FGV (bei Lkw u. Lkw-Anhängern). Diese Unterlagen werden zusammen mit dem Gutachten ausgehändigt. - Bescheinigung des Herstellers oder Importeurs, dass noch keine Fahrzeugpapiere im In- oder Ausland erstellt/beantragt wurden (gilt nicht für Leichtkrafträder)
- Umsatzsteuererklärung
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis/ Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- bei Firmen folgende Kopien:
...sofern das Fahrzeug NICHT aus einem EU-Land kommt:
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Zollbescheinigung sowie eine Bestätigung des Herstellers, dass es sich bei dem zuzulassenden Fahrzeug um ein Neufahrzeug handelt (Nachweis der Originalität).
Bitten setzen Sie sich vor der Zulassung mit uns in Verbindung.
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Neuzulassung innerhalb Deutschlands
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug erworben, für das bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II des Herstellers vorliegt?
Für Pkw, Motorrad oder Wohmobil benötigen wir:
- Zulassungsbescheiningung Teil II
- Sofern keine Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller erstellt wurde:
- Kaufvertrag/Rechnung plus
- Bescheinigung des Herstellers, dass noch keine Fahrzeugpapiere im In- und Ausland erstellt/beantragt wurden (gilt nicht für Leichtkrafträder)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) ODER
technisches Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen (in Bayern TÜV) gem. § 13 EG-FGV. Diese Unterlagen werden zusammen mit dem Gutachten ausgehändigt. - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firma oder für GbR) für den Beauftragten sowie dessen Ausweis
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Zusätzlich benötigte Unterlagen für
Lkw
- anstatt des CoC-Papiers eine Herstellerbescheinigung/Datenbestätigung
- falls erforderlich: Teilegutachten
Leichtkrafträder
(bis 125 ccm bzw. 11 KW)
- anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil II eine eventuell vorhandene Betriebserlaubnis
Anhänger
- anstatt des CoC-Papiers eine Herstellerbescheinigung/Datenbestätigung
evtl. eine Bestätigung über "100 km/h"-Genehmigung
*Wichtiger Hinweis: Hier finden Sie die nötigen Unterlagen, die Sie zusammen mit dem Gutachten gem. § 13 EG-FGV ausgehändigt bekommen.
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Rotes Dauerkennzeichen (nur für Händler)
Ausschließlich zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten/-hersteller und Kraftfahrzeugteilehersteller erhalten rote Dauerkennzeichen zur Ausgabe.
Die Zuteilung erfolgt befristet und widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
- Miet-/Pachtvertrag von der Betriebsstätte
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG)
Das Führungszeugnis ist über das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz.-Haftpflichtversicherung für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Rotes Kennzeichen für Oldtimer / 07er-Kennzeichen
Oldtimer-Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen
Die Verwendung dieser roten Kennzeichen ist beschränkt auf
- die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (inkl. der damit zusammenhängenden An- und Abfahrt)
- Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge (ausschließliche Tankfahrten sind nicht erlaubt!).
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG)
Das Führungszeugnis ist über das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz.-Haftpflichtversicherung für rote Oldtimerkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Gutachten gem. § 23 StVZO - Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief/-schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
Saisonkennzeichen
Durch die Beantragung eines Saisonkennzeichens entfällt die wiederkehrende An- und Abmeldung des Fahrzeugs. Die Laufzeit bestimmen Sie selbst, sie muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate betragen.
Die Laufzeit beginnt jeweils am ersten Tag eines Monats und endet immer am letzten Tag eines Monats.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden.
Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein Amtliche Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firma oder GbR) für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Technische Änderungen vornehmen
Sie möchten Felgen, Räder, ein anderes Lenkrad, einen Spoiler oder ähnliches an Ihrem Auto verbauen?
Sofern diese Änderungen vom Hersteller des Fahrzeuges nicht genehmigt sind, müssen diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.
Dies gilt auch für die Umrüstung des Fahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem, einem Nachrüstkatalysator oder einer Gasanlage.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gutachten des Sachverständigen einer Prüforganisation über die technische Änderung oder
- bei Nachrüstung zur Änderung der Schadstoffklasse bzw. Partikelminderungsstufe: einen Steueränderungsantrag/eine Abnahmebescheinigung sowie die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung bzw. bei LKW/Traktoren gültige Sicherheitsprüfung
- Dei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nur in wenigen Fällen notwendig. Bitte nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf, damit wir prüfen können, ob eine Vorlage notwendig ist.
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs in den Landkreis Würzburg (ohne Halterwechsel)
Sie haben Ihren Wohnsitz aus einem anderen Zulassungsbezirk bzw. aus der Stadt Würzburg in den Landkreis Würzburg verlegt?
Dann ist Ihr Fahrzeug auf den Landkreis Würzburg umzuschreiben.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief, sofern ein neues Kennzeichen gewünscht wird.
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung, um abzuklären, ob das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden muss.
Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen. - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktoren)
- geänderter Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firmen oder GbR) für den Beauftragten
- Bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Die "alten" Kennzeichen können am Fahrzeug verbleiben.
Soll ein neues Kennzeichen vergeben werden, bringen Sie bitte auch die bisherigen Kennzeichen mit.
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Umschreibung eines außer Betrieb gesetzen Fahrzeugs innerhalb des Landkreises
Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bereits im Landkreis Würzburg zugelassen war, inzwischen allerdings außer Betrieb gesetzt ist.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden.
Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen. - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (mit Vermerk der Außerbetriebsetzung)
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktoren)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firma oder GbR) für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Bei Minderjährigen: Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Umschreibung eines außer Betrieb gesetzen Fahrzeugs von außerhalb des Landkreises
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden.
Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen. - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (mit Vermerk der Außerbetriebsetzung)
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktor)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughaltes
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firma oder GbR) für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs innerhalb des Landkreises
Sie haben ein Fahrzeug erworben, das noch mit einem Kennzeichen des Landkreises Würzburg zugelassen ist.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden.
Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen. - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktoren)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firmen oder GbR) für den Beauftragten
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Soll ein neues Kennzeichen vergeben werden, bringen Sie bitte auch die bisherigen Kennzeichen zur Umschreibung mit.
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs von außerhalb des Landkreises
Sie haben ein Fahrzeug außerhalb des Landkreises Würzburg erworben und wollen dies nun im Landkreis Würzburg zulassen?
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden.
Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen. - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktoren)
- amtliche Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firmen oder GbR) für den Beauftragten
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Wechselkennzeichen
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil. Dabei bildet das Unterscheidungszeichen und der bis auf die letzte Ziffer gleiche Teil der Erkennungsnummer den gemeinsamen Kennzeichenteil und die letzte Ziffer der Erkennungsnummer den jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil.
Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.
Bitte beachten Sie:
Für die Bearbeitung des Wechselkennzeichens werden rund zwei Tage in Anspruch genommen (Abgabe am ersten Tag, Abholung am zweiten Tag).
Voraussetzungen für den Erhalt:
- beide Fahrzeuge gehören der gleichen EU-Fahrzeugklasse an - M1, L oder O1 (Pkw, Zwei-, Dreiräder, Quads u. ä. sowie Anhänger)
In Zweifelsfällen (ältere Fahrzeuge mit nationaler Angabe der Fahrzeugart, z.B. „Sonder-Kfz-Wohnmobil“) ist ein Nachweis eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen. - gleiche Anzahl und Abmessungen der Kennzeichenschilder an den Fahrzeugen
- Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I für beide Kfz
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II für beide Kfz
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- gültiger HU-Nachweis für beide Kfz
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Sie möchten Ihr Fahrzeug - das bereits im Landkreis zugelassen war, allerdings außer Betrieb gesetzt - wieder auf Ihren Namen zulassen.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden.
Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen. - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (mit Vermerk der Außerbetriebsetzung) oder Abmeldebescheinigung.
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktoren)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firmen oder GbR) für den Beauftragten
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Wunschkennzeichen
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs aus dem Ausland
Bitte beachten Sie:
Vor der Zulassung ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Dies entfällt, sofern die Fahrzeugidentnummer bereits durch einen amtlichen Sachverständigen von TÜV, DEKRA etc. überprüft wurde.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- ausländische Fahrzeugdokumente
- ausländische Kennzeichen (wenn noch im Ausland zugelassen)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- technisches Datenblatt des Herstellers, wenn kein COC-Papier vorhanden
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktoren)
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firmen oder GbR) für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Wenn das Fahrzeug nicht aus einem EU-Land kommt, zusätzlich
- Zollbescheinigung
Bitte setzen Sie sich vor der Zulassung mit uns in Verbindung.
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.
Erst mal informieren?
Im Bürgerservice A bis Z finden Sie ausführliche Erklärungen zu allen Dienstleistungen, die unsere Zulassungsbehörde anbietet.