Seiteninhalt

Sportförderung

Der Mensch ist ein Gemeinschaftswesen, gerade auch im Sport.

Gemeinsam Fußball spielen, gemeinsam tanzen, gemeinsam kegeln – Sport im Team macht Spaß und motiviert dazu, den inneren Schweinehund zu überwinden.

Weil Sportvereine so viel für unsere Gesundheit und das gesellschaftliche Miteinander tun, leisten Freistaat und Kommunen eine Sportförderung – in Form von Zuschüssen für Trainer und Übungsleiter.

Der Landkreis fördert außerdem die Sportabzeichen, die in Schule und Verein abgelegt werden.

  

Vereinspauschale: Fördereinheit und Energiepreiszuschuss

Die Mittelzuweisungen des Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sind erfolgt.

Der Wert einer Vereinspauschale-Fördereinheit nach Nr. 5.1.5.2 SportFöR wird im Jahr 2023 verdoppelt auf 0,60 € je Fördereinheit festgesetzt.

Als Energiepreiszuschuss werden nach Nr. 1.5.3 der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses 80 Prozent des Betrages der einfachen Vereinspauschale des Jahres 2023 (0,30 € je Fördereinheit) an die Vereine ausgereicht.

Die Auszahlungen werden in den nächsten Tagen auf den Konten der antragstellenden Sport- und Schützenvereine gutgeschrieben.

  

Online-Anträge

                     

Auf einen Blick

Staatliche Vereinspauschale

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderung) an Sport- und Schützenvereine.

Zuwendungen an Sport- und Schützenvereine

Die Sportförderrichtlinien fassen seit dem 1. Januar 2006 die bisherigen Förderbereiche in einer "Vereinspauschale" zusammen:

  • Einsatz von Übungsleitern
  • pauschale Sportbetriebsförderung
  • Beschaffung beweglicher Sportgroßgeräte

Der Antrag auf Vereinspauschale 2023 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Mittwoch, 15. März 2023 beim Landratsamt eingegangen sein.
Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

Vereinspauschale 2023

  • Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen werden aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden.
  • Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2023 Mittwoch, der 15. März 2023.
    Wie bereits in den letzten Jahren ist bei einem Briefversand für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 15. März 2023 entweder in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
    Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
  • Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Dies trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass viele Lizenzen digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen. Es genügt daher, wie bereits bisher teils zugelassen, die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie. Wird eine Lizenz elektronisch bzw. als Kopie eingereicht, ist der Lizenz die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen beizufügen. 
  • Die Möglichkeit der Einreichung einer persönlichen Erklärung der Lizenzinhaber anstelle von (fälschungssicheren) Originaldokumenten ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabern. Wir bitten aber darum, die Vereine und Lizenzinhaber in geeigneter Weise darüber zu unterrichten, dass zukünftig EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen werden.
  • Die Gewichtung der Lizenzen ergibt sich künftig direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR).
  • Künftig werden Mitglieder mit einer Behinderung zehnfach gewichtet, wenn der Verein sie zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation gemeldet hat. Die Kumulation von Mehrfachgewichtungen ist nicht vorgesehen. Behinderte Kinder werden daher ebenfalls zehnfach gewichtet.
  • Für das Verfahren 2023 steht erstmals ein zentral entwickelter Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung. Der Antrag wird in Kürze im BayernStore eingestellt. Sobald dies erfolgt ist, werden wir vom Ministerium nochmals gesondert informiert. Alternativ stellen wir Ihnen wie gehabt ein PDF sowie Word-Dokument zur Verfügung, das Sie wie bisher bei Frau Handke einreichen können (einfach weiterscrollen zu "Antragsunterlagen herunterladen").
  • Die Bayerische Staatsregierung hat für das Jahr 2023 eine erneute Verdoppelung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht. Die Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber der Verdoppelung der Vereinspauschale zustimmt.
    Wie bereits 2020 und 2021 wird kein gesonderter Antrag erforderlich sein. Vereinen, die die reguläre Vereinspauschale beantragen, wird der doppelte Betrag ausgezahlt. An der Ermittlung der Mitgliedereinheiten ändert sich dadurch nichts, sodass für Sie kein Zusatzaufwand durch die Verdoppelung der Vereinspauschale entsteht.

   

Antragsunterlagen herunterladen

Bei jeglicher Unklarheit wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Sandra Handke.

Achtung! Der Stichtag Mittwoch, 15. März 2023, ist eine Ausschlussfrist. Es gibt keine weitere Frist für die Nachreichung von Unterlagen.     

          

Parameter der Vereinspauschale

  1. Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung

  2. Anzahl an sonstigen Mitgliedern, d.h. an Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen: 10-fache Gewichtung

  3. Mitglieder mit Behinderung (siehe 5.1.6.1 SportFöR) 10-fache Gewichtung

  4. Anzahl der gültigen Übungsleiter-Lizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt: pro Lizenz 650-fache Gewichtung oder 325-fache Gewichtung für einen Verein, falls eine Übungsleiter-Lizenz in zwei Vereinen eingesetzt wird. Zusatzausbildungen können nicht aufgeteilt werden.


Berechnungsverfahren

Vereinspauschale = (Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) eines Sportvereins) x (Fördereinheit (FE)).

  • Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) eines Vereins = Erwachsene Mitglieder + (Sonstige Mitglieder x 10) + (eingesetzte gültige Übungsleiter-Lizenzen x 650 + eingesetzte halbe gültige Übungsleiter-Lizenzen/anerkannte gültige Zusatz-Lizenzen x 325)
  • Fördereinheit = (Haushaltsbetrag) / (Gesamtzahl der gemeldeten Mitglieder-einheiten der Vereine)
  • Bagatellgrenze: Soweit ein Verein nicht mindestens 500 ME erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.

Weitere Informationen

Zum Weiterlesen finden Sie rechts in der blauen Spalte viele Informationen rund um die Vereinspauschale.
Der BLSV informiert über die neue DOSB-Lizenz mit dieser Broschüre.

             

Vereinspauschale des Landkreises Würzburg

Der Landkreis Würzburg fördert ebenfalls finanziell die Jugendarbeit in Sportvereinen.

Da die Berechnungsmodalitäten der dem Freistaat Bayern angeglichen sind - mit der Einschränkung, dass Erwachsene keine Berücksichtigung finden -, ist für den Zuschuss des Landkreises Würzburg kein separater Antrag mehr erforderlich.

Die hierfür erforderlichen Daten werden aus dem Antrag auf den Zuschuss des Freistaates Bayern übernommen.

            

Energiepreiszuschuss

Seit dem 12. April 2023 können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023.  

Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.

Förderung des Sportabzeichens

Das Deutsche Sportabzeichen in Gold ist die Olympiamedaille des kleinen Mannes.

1 Euro Landkreiszuschuss

Seit 2015 fördert der Landkreis Würzburg jedes in Schule und Verein erfolgreich abgelegte Sportabzeichen mit einem Euro.

Nach Mitteilung der entsprechenden Zahlen erfolgt die Auszahlung über die Servicestelle Sport an die Schulen und Sportvereine im Landkreis Würzburg.
            

"Wann stellst Du Dich Deiner Herausforderung" ...

... fragt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in seinem Imagefilm zum Deutschen Sportabzeichen:

Möchten Sie diesen Inhalt von YouTube laden?

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

             

Weitere Informationen

gibt es auf der Seite des Deutschen Sportabzeichens und beim Bayerischen Landes-Sportverband.

                              


 

 

zurück