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Informationen zur Isolation

Sie haben Fragen zu Corona?

Bitte senden Sie bei dringenden Fragen eine Mail an gesundheitsamt@lra-wue.bayern.de mit Ihrem Anliegen und einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind.
 

Isolationspflicht in Bayern soll ab dem 16. November 2022 aufgehoben werden

Nach Medienberichten müssen sich Corona-Infizierte in Bayern ab dem 16. Novemer 2022 nicht mehr isolieren. Außerhalb der eigenen Wohnung müssen sie jedoch Maske tragen, so die aktuelle Planung der Bayer. Staatsregierung.

Der Gesundheitsminister setzt zunehmend auf Eigenverantwortung: Wer krank ist (also Symptome hat), bleibt zuhause, ähnlich wie bei Erkältungskrankheiten.

Bis dem Gesundheitsamt konkrete Vorgaben vorliegen, gilt diese Regelung zur Isolation:


Regelungen zur Isolation seit 13. April 2022

Die Isolation nach einem positiven Corona-Test bleibt verpflichtend, wird aber auf fünf Tage verkürzt. Voraussetzung sind 48 Stunden Symptomfreiheit.

Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten Corona-Erkrankung 48 Stunden nicht mehr bestehen, maximal aber zehn Tage.

Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Ausnahme: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann erst dann an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).

Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt.

Gut zu wissen: Eine Isolationspflicht besteht auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest. Wer ein Genesenenzertifikat benötigt, braucht die Bestätigung des positiven Schnelltests durch einen PCR-Test.


Wie verhalte ich mich nach einem positiven Testergebnis und was soll ich nach Kontakt zu einer Corona-positiven Person beachten?

Häufig wenden sich Bürgerinnen und Bürger ans Gesundheitsamt, die sich unsicher sind, wie sie sich nach einem positiven PCR-Test verhalten sollen.

Auch für Personen, die Kontakt zu einem Corona-Positiven hatten, haben wir hier die wichtigsten Infos zusammengestellt:

Was tun nach positivem Schnelltest oder PCR-Test?

Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Test unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen? 

Gut zu wissen: Die Empfehlung zur Selbstisolation besteht auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest. 

Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses empfohlen wird: 

1.   Begeben Sie sich in Selbstisolation

  • Wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus.

  • Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten.

  • Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung.
  • Die häusliche Selbstisolation endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers. Voraussetzung: Sie sind seit mindestens 48 Stunden symptomfrei. Halten die Symptome an, wird empfohlen, die Selbstisolation fortzusetzen, bis die Zeichen der akuten Corona-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber zehn Tage.

  • Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) auf!

2. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen!

  • Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen mit, dass Sie positiv getestet wurden.

3. Weitere Informationen

Antworten auf weitere Fragen rund um Testungen und bei positivem PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ 


Stand: 18. November 2022