Behindertenbeauftragte des Landkreises
Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung ist auch auf Landkreisebene eine Aufgabe von hoher Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.
Beratung & Schwerpunkt
Die Behindertenbeauftragte Frau Behon ist erreichbar
dienstags von 9 bis 12 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie für persönliche Beratungen im Landratsamt (Raum 019) einen Termin.
Zu ihrer neuen Aufgabe sagte Frau Behon bei ihrer Bestellung:
"Ich sehe mich als Ansprechpartner für die Betroffenen.
In gleicher Weise ist das Amt eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, zu deren Lösung wir auf kommunaler Ebene auch im Landkreis Würzburg auf vielfältige Weise beitragen können."
Aufgaben des Behindertenbeauftragten
Der Landkreis Würzburg möchte im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Übereinkommens des Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) und des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung sicherstellen.
Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes
- Leben und Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen
-
ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern
-
die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten
-
ihre Inklusion zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen
-
die besonderen Belange von Frauen mit Behinderungen sind zu berücksichtigen, bestehende Benachteiligung zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern
Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Würzburg steht auch in Verbindung mit den 52 Städten und Gemeinden des Landkreises und deren örtlichen Behindertenbeauftragten. Außerdem pflegt sie ein breites Netzwerk mit zahlreichen Verbänden, Organisationen und Behörden.
Barrieren abbauen und Teilhabe ermöglichen
Ratgeber in Leichter Sprache
No Limits!
Veranstaltungen