Kreiskämmerei (SFB 1)
Wer die Finanzen eines Landkreises verwaltet, muss sich um mehr kümmern als um die Aufstellung und Bewirtschaftung des jährlichen Haushaltsplanes.
Es gilt, den Jahresabschluss sowie den konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen, die Anlagenbuchhaltung zu betreuen, Vermögen und Schulden des Landkreises zu verwalten oder Zuschussanträge für Hoch- und Tiefbauvorhaben zu stellen. Auch die Steuererklärungen für den Landkreis werden in diesem Fachbereich erstelltFrau Hümmer leitet die Kreiskämmerei.
Ansprechpartner & Informationsmaterial
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Im Bürgerservice A bis Z finden Sie die wichtigsten Dienstleistungen aus diesem Fachbereich.
Aufgaben des Fachbereichs Finanzen und Controlling
- Finanzwesen des Landkreises
- Vermögens- und Schuldenverwaltung
- Steuern und sonstige Abgaben
- Haushaltswesen
- Finanzstatistik
- Amtliche Beglaubigungen
(für Öffentliche Beglaubigungen wenden Sie sich bitte an die Betreuungsstelle). - Zuschussanträge und Verwendungsnachweise für Hoch- und Tiefbauvorhaben
- Zahlung und Einhebung von Gastschulbeiträgen und Kostenersätzen
- Gastschulverhältnisse
Richtlinien des Landkreises Würzburg
Einführung des "Neuen kommunalen Finanzwesens"
Mit Beschluss des Kreistages vom 20.03.2009 wurde die Verwaltung beauftragt, das Neue kommunale Finanzwesen ab Januar 2011 beim Landkreis Würzburg einzuführen und die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen sowie Vorarbeiten durchzuführen.
Nur 24 der insgesamt 71 Landkreise in Bayern haben von der Kameralistik, also von der Buchführungsmethode via Einnahmenüberschussrechnung, auf die doppelte kommunale Buchführung mit Soll- und Habenseite umgestellt. Der Landkreis Würzburg ist einer davon.
Gründe für die Einführung
Der bayerische Gesetzgeber hat zwar die Möglichkeit geschaffen, das kommunale Rechnungswesen nach kaufmännischen Regeln zu gestalten. Allerdings hat er - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - zugelassen, dass die bisherige Kameralistik weitergeführt wird.
Ein Zitat aus der Begründung zum Bayerischen Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Haushaltsrechts:
„Moderne Modelle der Verwaltungssteuerung berücksichtigen bei der Entscheidungsbildung den Ressourcenverbrauch, der mit der jeweiligen Entscheidung verbunden ist. Das bisherige kommunale Haushaltsrecht wird durch das kamerale Haushalts- und Rechnungswesen bestimmt. Die damit verbundene Orientierung an Einnahmen und Ausgaben ermöglicht keine integrierte Darstellung des Ressourcenverbrauchs. Eine Verwaltungssteuerung, die sich an Ressourcenverbrauch und Werteverzehr orientiert, bedarf eines Rechnungswesens, das die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen kann. Dieser Aufgabe wird ein kaufmännisches Rechnungswesen gerecht, das auf der Grundlage der doppelten Buchführung arbeitet und Ressourcenaufkommen und Ressourcenverzehr über Erträge und Aufwendungen vollständig abbildet (Doppik).
Bei einer Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens erhalten die Kommunen ein leistungsfähiges und zukunftssicheres Rechnungswesen. Das neue Rechnungswesen stellt wesentlich verbesserte Informationen über das kommunale Vermögen und den vollständigen Ressourcenverbrauch zur Verfügung und ermöglicht somit eine verbesserte Steuerung. Bei einer konsequenten Nutzung dieser verbesserten Steuerungsmöglichkeiten wird der dauerhafte Ertrag den Umstellungsaufwand mindestens ausgleichen.“
Die doppelte kommunale Buchführung (Doppik) hat einige Vorzüge. Sie ist
- ressourcenorientiert.
- periodenbezogen.
- stellt den Werteverzehr und langfristige Risiken dar.
- gewährleistet einen schnellen und sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage.
- harmoniert mit einer Kosten- und Leistungsrechnung.
- ermöglichst die Konsolidierung mit ausgegliederten Bereichen.
Das 3-Komponenten-System der Doppik
Die aus der Kameralistik bekannte Systematik des Haushalts- und Rechnungswesens hat sich wesentlich geändert. Einen Verwaltungshaushalt (laufender Betrieb) und einen Vermögenshaushalt (investiver Bereich) gibt es nicht mehr.
Die Doppik ist vielmehr charakterisiert durch eine Ergebnishaushaltsplanung und -rechnung, eine Finanzhaushaltsplanung und -rechnung sowie eine Vermögensrechnung (Bilanz).
Im Rahmen einer veränderten neuen Steuerung der Verwaltung ist ein Haushalts- und Rechnungswesen auf doppischer Grundlage eine wesentliche Voraussetzung, zum Beispiel für eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).
Gerade im Landkreisbereich ist eine solche KLR wichtig, da im Haushalt alleine die tatsächlichen Kosten eines Produktes oder einer Aufgabe nicht verursachungsgerecht abgebildet werden können. So kann beispielsweise das beim Landratsamt eingesetzte staatliche Personal mit seinem Aufwand im kommunalen Rechnungswesen nicht abgebildet werden.
Auch ist großteils die Verteilung des so genannten Overheads der Verwaltung, also der Querschnittsaufgaben im Hause, wie Personalverwaltung, EDV, Fuhrpark, über die Buchhaltung nicht möglich.
Hier bedarf es der Möglichkeiten der Kosten- und Leistungsrechnung, bei der kalkulatorisch solche Größen über Aufschlüsselung verteilt werden. Allerdings ist dennoch das grundlegende System der Doppik von Bedeutung. Nur so können verursachungsgerechte Kosten und damit auch Kennzahlen ermittelt und zur Grundlage eines interkommunalen Vergleiches gemacht werden.
Neben der Kosten- und Leistungsrechnung soll Controlling, also die unterjährige Steuerung, verbunden mit der Budgetierung und einem entsprechenden Berichtswesen die betriebswirtschaftlichen Elemente abrunden.