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Veterinärwesen

Lebensmittelsicherheit vom Stall bis auf den Tisch, also vom Erzeuger zum Verbraucher - so lautet der Auftrag der Veterinärämter in Bayern.

Auch im Landkreis Würzburg, wo wir mit zwei Amtstierärzten, zwei -ärztinnen und einem Veterinärassistenten zuständig sind.

Weil gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel nur von gesunden Tieren gewonnen werden können, beginnt die amtstierärztliche Überwachung bereits im Stall. Sie geht von den Haltungs- und Fütterungsbedingungen bis hin zu den Schlachtungs- und Vermarktungsstufen.

Die gesamte Arbeit basiert auf drei Säulen: Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung.          

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit dem Vorzimmer unter 0931 8003-5507, da unsere Veterinäre häufig im Außendienst sind.

In dringenden Fällen (Verdacht einer anzeigepflichtigen Tierseuche und bei schwerwiegenden Tierschutzfällen) erreichen Sie uns auch außerhalb der Dienstzeiten über die Polizeidienststelle Würzburg unter der Telefonnummer 0931 457-0.

  

  

Aktuelles

09.01.2023
Schafe bei Bieberehren
Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven ... mehr

      

Geflügelpest in Bayern

Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von hochpathohenen aviären Influenzavirus (HPAIV)-Infektionen sind die Überprüfung und konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb und die Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen nach den Vorgaben der Geflügelpestverordnung entscheidend.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Würzburg zum Schutz vor Geflügelpest ist im Amtsblatt Nr. 32 vom 25. November 2022 veröffentlicht.

29.11.2022
Geflügelpest
Das Veterinäramt am Landratsamt Würzburg teilt mit, dass aufgrund der enorm gestiegenen Seuchengefahr für Geflügelhaltungen durch den Erreger der Geflügelpest auch in diesem Jahr wieder bayernweit ... mehr
21.10.2022
Geflügelpest
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert darüber, dass im gesamten Freistaat die behördlichen Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt werden. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern ... mehr

  

Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest

Meldung einer Geflügelhaltung - auch kleine Bestände müssen gemeldet werden

Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln - unabhängig von der Größe des Bestandes - verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinäramt) unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen.

Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für die Veterinärbehörden unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen.

 

 

Meldepflicht für vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand
sowie für tot aufgefundene Wildvögel

Es ist unbedingt erforderlich, vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und tote Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel, Rabenvögel) beim zuständigen Veterinäramt unter

Wer tote Wildvögel findet,

sollte sie auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen; auch in einem solchen Fall ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde oder Gemeindeverwaltung umgehend zu kontaktieren.

  

 

Sonstige Meldungen

Hühnerhaltung (Hobby) - Merkblatt (Stand 11.01.2024)

Die Haltung von Hühnern auf dem eigenen Grundstück erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dabei gibt es jedoch einige Richtlinien zu beachten, über die das Veterinäramt Würzburg im Folgenden infomiert.

Dokument anzeigen: Merkblatt Hühnerhaltung
11.01.2024
PDF, 217 kB

    

     

Afrikanische Schweinepest (Stand 15.07.2021)

Informationen zu Fällen in Deutschland

Am 15. Juli 2021 wurde das Virus erstmals bei gehaltenen Schweinen nachgewiesen. Es gab einzelne ASP-Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Weitere Bundesländer sind nicht betroffen. Die Ausbrüche sind inzwischen getilgt und die damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen aufgehoben worden. Momentan gibt es nur ASP-Fälle bei Wildschweinen (weitere Informationen beim BMEL).

Über die Erkrankung

Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) ist eine anzeigepflichtige hochansteckende und fieberhafte Allgemeinerkrankung der Schweine (Wildschweine und Hausschweine). Verursacht wird die ASP durch ein Virus, das seinen Ursprung in Afrika hat und sich seit einigen Jahren v.a. in osteuropäischen Ländern ausbreitet. Sie zeigt einen seuchenhaftem Verlauf bei hoher Krankheitshäufigkeit und Sterberate.

Die Krankheit ist für den Menschen und für andere Tierarten vollkommen ungefährlich. Dennoch sind bei Auftreten dieser gefährlichen Tierseuche in Deutschland große negative Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft, im Besonderen auf die Schweine haltenden Betriebe und die Fleischwirtschaft, zu befürchten.                 

Übertragung und Bekämpfung

Für die Bekämpfung dieser Tierseuche steht leider kein Impfstoff zur Verfügung. Übertragen wird die Schweinepest durch direkten Kontakt von Tier zu Tier (z. B. im Stall, auf Transporten/Viehsammelstellen/Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen durch direkten und indirekten Kontakt von Wildschwein zu Hausschwein). Das Virus wird u.a. über Speichel, Urin, Kot oder Sperma ausgeschieden, hohe Virus-Konzentrationen sind besonders in Blut und Gewebe zu finden. Der Kontakt mit Blut und Gewebe infizierter Schweine ist der effizienteste Ansteckungsweg. Aber auch durch indirekten Kontakt kann diese Tierseuche verbreitet werden; in nicht gegarten Schweinefleischprodukten wie z. B. Salami oder Schinken bleibt der Erreger lange infektiös und kann bei unachtsamer Entsorgung von Speiseabfällen zur Infektion von Schweinen führen.

Helfen Sie mit, das Risiko zu minimieren!

Neben Landwirten, Tierärzten und Jägern können auch Verbraucher und insbesondere Touristen und Besucher aus den von der Tierseuche betroffenen Staaten helfen, das Risiko der Seucheneinschleppung nach Deutschland zu minimieren:

  • Küchenabfälle oder Essensreste dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden.
  • Bringen Sie keine Erzeugnisse, die Schweinefleisch enthalten, aus Ländern, die von ASP betroffen sind, oder von außerhalb der Europäischen Union mit.
  • Lassen Sie keine Speisereste in der Natur zurück. Wildscheine gibt es überall in Deutschland.
  • Betreten Sie unaufgefordert keine Tierhaltungen.
  • Melden Sie tot aufgefundene Wildscheine sofort an das zuständige Veterinäramt.

Weitere Informationen

         

Aufhebung der Blauzungen-Restriktionszone (Stand 21.06.2021)

Die Europäische Kommission hat am 21.06.2021 ganz Bayern als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus veröffentlicht. Infolgedessen ist die Restriktionszone in Bayern seit dem 25.06.2021 aufgehoben.

  

BVD-Impfverbot für Rinder im Landkreis Würzburg ab 15. Mai 2021

Das Veterinäramt am Landratsamt Würzburg hat per Allgemeinverfügung bekannt gegeben, dass ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Landkreis Würzburg die Impfung von Rindern gegen BVD (Bovine Virusdiarrhoe) untersagt ist und nur noch BVD-ungeimpfte und BVD-unverdächtige Rinder eingestellt werden dürfen.

Hintergrund für diese Anordnung ist, dass Bayern bei der Europäischen Union den Status „BVD-frei“ beantragen wird. Voraussetzung für die Statuserlangung ist unter anderem ein Impfverbot gegen das BVD-Virus.

Die Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease (abgekürzt BVD/MD) wird in Deutschland seit Januar 2011 bekämpft und ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar und gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Rinderinfektionskrankheiten. Durch die langjährige Bekämpfung der BVD ist ein ständiger Rückgang der Anzahl der infizierten Bestände zu verzeichnen; im Landkreis Würzburg wurde im Jahr 2015 zuletzt bei einem Kalb das BVD-Virus festgestellt.

Weitere Informationen zu BVD sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, www.lgl.bayern.de, zu finden.

Faulbrutsperrbezirke aufgehoben (Stand 16.04.2020)

Im Landkreis Würzburg konnten alle Faulbrutsperrbezirke aufgehoben werden.

Die seit November 2016 im Landkreis Würzburg aufgetretene anzeigepflichtige Bienenkrankheit 'Amerikanische Faulbrut' konnte erfolgreich bekämpft werden, so dass das Gebiet des Landkreises jetzt wieder frei ist von dieser Bienenseuche.

   

Impfung gegen Blauzungenkrankheit (Stand 11.07.2017)

Das Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg teilt mit, dass alle Halter von Wiederkäuern im Landkreis Würzburg ab sofort ihre Tiere wieder freiwillig mit zugelassenen inaktivierten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (Serotyp 4 und 8) impfen lassen können. Die Entscheidung über eine Impfung obliegt damit der Verantwortung der Tierhalter. Das Landratsamt Würzburg hat dafür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.Durchgeführte Impfungen sind dem Veterinäramt mitzuteilen bzw. durch den Tierhalter oder durch einen von ihm beauftragten Dritten (z. B. Impftierarzt) in der HIT-Datenbank zu erfassen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Wiederkäuern, die durch blutsaugende Stechmücken übertragen wird und führt insbesondere bei Schafen und Ziegen zu schweren Erkrankungen und auch Todesfällen. Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich; auch Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Die Blauzungenkrankheit ist in vielen europäischen Ländern (Frankreich, Italien, Kroatien, Slowenien, Serbien) präsent und breitet sich derzeit wieder weiter in Richtung Deutschland aus. Seit 2012 ist Deutschland anerkannt frei von Blauzungenkrankheit, nachdem sich die Krankheit zunächst 2006 und insbesondere 2007 bundesweit verbreitet hatte und mit einer behördlich angeordneten Impfverpflichtung wieder getilgt werden konnte.

 

    

Tierschutz

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, so heißt es in Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes.

Wer also ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat - sei es gewerblich oder privat,

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
  • darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht soweit einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
  • muss die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres aufweisen.

Neben der routinemäßigen Überprüfung von Schlachtbetrieben, Transportunternehmen, Nutztierhaltungen oder Zirkusbetrieben führt das Veterinäramt so genannte Anlasskontrollen aufgrund von Tierschutzbeschwerden durch.

Merkblätter zur landwirtschaftlichen Tierhaltung

Tierschutz-Beschwerden

Anzeigen zu Tierschutzverstößen nimmt Ihr Veterinäramt telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Bitte wenden Sie sich außerhalb unserer Öffnungszeiten an die örtliche Polizeidienststelle (Telefon 0931 457-0).

Sie können Beschwerden auch anonym einreichen. Dann ist allerdings eine möglichst genaue Beschreibung (Tathergang, Standort, Dauer) vonnöten, da Rückfragemöglichkeiten fehlen und somit die Anzeige möglicherweise nicht bearbeitet werden kann.

Diese Angaben benötigen Veterinäramt und/oder Polizei

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Anzeigenden, sofern keine anonyme Anzeige
  • möglichst genaue Beschreibung des Tatbestandes: wann, wie lange, wie viele Tiere, genauer Hergang...
  • falls bekannt: Name und Anschrift des Beschuldigten
  • Hergangsort
  • Beweismittel wie Fotos oder Videos, falls vorhanden

                  



Oft gefragt

Reisen mit Tieren

Der Urlaub steht vor der Tür und Ihr Haustier darf mit auf die Reise? Das sollten Sie beachten:

Reisen innerhalb der  EU

  • Ihr Tier benötigt den EU-Heimtierausweis mit Angabe der Registriernummer des Tieres sowie Nachweis der Tollwutimpfung. Den Ausweis stellt jeder dazu berechtigte Tierarzt aus.
  • Sie dürfen maximal fünf Tiere mitführen.
  • Bitte klären Sie vorab die Bestimmungen des Reiselandes (Leinen-, Maulkorbpflicht, verbotene Hunderassen) bei der jeweiligen Botschaft.
  • Bei der Mitnahme im Auto: Das Tier muss gesichert sein, zum Beispiel durch Absperrgitter oder Transportboxen.
  • Mitnahme im Flugzeug: Bei einigen Fluggesellschaften dürfen Tiere bis maximal 5 kg Körpergewicht in einer Transporttasche zum Reisenden in die Kabine. Größere Tiere werden in Transportboxen im Gepäckraum untergebracht und sind frühzeitig anzumelden. Nähere Informationen bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
  • Mitnahme in der Bahn: Je nach Tiergröße ist möglicherweise ein zusätzliches Ticket nötig.

Weitere Tipps zur Reiseplanung mit Tieren hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammengetragen.

Einreise in die EU

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) gelten bestimmte Regelungen, um das Einschleppen und Verbreiten von Tollwut zu verhindern.

  • Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.
  • Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere mitgeführt werden.
  • Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.

Abweichend davon darf die Höchstzahl von fünf Heimtieren überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (nicht für Handelszwecke). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass sie für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.

Weitere Tipps zur Einreise in die EU finden Sie auf den Seiten des BMEL.

 

Tierseuchen bekämpfen

Wenn es heißt, Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche zu bekämpfen, dann gibt es im Veterinäramt viel zu tun. Um erfolgreich arbeiten zu können, muss ein Vertrauensverhältnis zwischen den Amtstierärztinnen, den niedergelassenen Tierärzten und den Landwirten bestehen. Denn nur wenn Tierarzt oder Viehzüchter Krankheiten und Auffälligkeiten melden, besteht die Chance auf ein erfolgreiches Handeln des Veterinäramtes.

Grundvoraussetzungen für ein effektives Bekämpfen

  • Anzeige des Bestandes bei der bayerischen Tierseuchenkasse
  • Tierkennzeichnung
  • Anzeige des Tierbestandes beim Veterinäramt
  • Bestandsmeldungen in der HIT-Datenbank (bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden)
  • ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung

Zur Überwachung des Gesundheitsstatus´ in Nutz-Betrieben, entnimmt das Veterinäramt regelmäßig Blut-, Milch- oder Kotproben zur Untersuchung.

Sollte es zu einem Seuchenausbruch kommen, sind umfangreiche Sperrmaßnahmen sowie weitreichende Handelsbeschränkungen für Tiere und Waren die Folge. Zudem werden bei hochansteckenden Seuchen auch Tötungsanordnungen für betroffene Tierarten erfolgen.

Merkblätter und Informationen zum Herunterladen

 

Schlachttier und Fleisch untersuchen

Als Kreisverwaltungsbehörde ist das Landratsamt Würzburg auch für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (früher: Fleischbeschau) zuständig.

Zur Bewältigung dieser Aufgaben beschäftigt der Landkreis amtliche Tierärztinnen und Tierärzte sowie Fachassistenten für Fleischhygiene (die früheren Fleischbeschauer). Das Veterinäramt übt nicht nur die Fachaufsicht aus, sondern bildet das Personal fort und ist dessen ständiger fachlicher Ansprechpartner.

Auch die Vergabe der Fleischhygienebezirke erfolgt unter Beteiligung des Veterinäramts.

                  

Weitere Informationen zum Herunterladen

 


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