Seiteninhalt

25.07.2012

Beihilfe für Schulbedarf im Schuljahr 2012/2013

Obwohl die Ferien noch nicht begonnen haben, ist bereits jetzt an die Bezuschussung für den persönlichen Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu denken.
 
Anspruchsberechtigte erhalten ab August einmalig 70,00 € für das erste Schulhalbjahr und im Februar 2013 einmalig weitere 30,00 €. Dabei gilt:

  • Anspruchsberechtigt sind Empfänger von folgenden Leistungen:
    • Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag.

  • Landkreisbürger, die erstmals einen Antrag stellen, müssen das entsprechende Formular „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ verwenden, erhältlich in der Geschäftsstelle des Jobcenters im Landratsamt, Zeppelinstraße in Würzburg oder unter www.landkreis-wuezburg.de - Formulare - Jobcenter Landkreis Würzburg. Wer vom Landratsamt Wohngeld bezieht, bitte Aktenzeichen angeben.

  • Wer bereits im Schuljahr 2011/2012 den Zuschuss erhalten hat:
    • formlosen, schriftlichen Antrag an das Jobcenter im Landratsamt

  • Keinen Antrag stellen muss, wer derzeit bereits Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung über das Landratsamt erhält; diesen Leistungsempfängern wird der Zuschuss im August automatisch überwiesen.