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22.01.2014

Berufskraftfahrer-Qualifikation möglichst bald beantragen - Engpässe in der Führerscheinstelle

Aufgrund des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) sind alle Fahrerinnen und Fahrer, die ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t im gewerblichen Güterkraftverkehr führen, verpflichtet, eine besondere Qualifikation in Form einer Weiterbildung oder einer Grundqualifikation zu erwerben.

Der Nachweis der Qualifikation muss bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein wird die Qualifikation dann dokumentiert. Dies muss spätestens bis zum Regelstichtag 10. September 2014 erfolgt sein. Ohne die eingetragene Schlüsselzahl darf die Fahrerlaubnis nach dem Stichtag nicht mehr gewerblich genutzt werden.

Der Leiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Würzburg, Klaus Kluin, rechnet bis zum Stichtag mit ca. 4.000 bis 5.000 Anträgen für die Klassen 2, C1/C1E und C/CE. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sowohl bei der Fahrerlaubnisbehörde als auch bei der Bundesdruckerei in Berlin (zentrale Behörde zur Herstellung der deutschen Kartenführerscheine) längere Wartezeiten und Bearbeitungszeiten auftreten werden.

Kluin empfiehlt allen betroffenen Fahrerlaubnisinhabern dringend, dass sie so bald als möglich ihre Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und den Antrag auf die Eintragung der Schlüsselzahl 95 bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. „Es kann nicht garantiert werden, dass ein neuer Kartenführerschein, der erst im August 2014 beantragt wird, noch rechtzeitig bis zum 10. September 2014 hergestellt und ausgehändigt werden kann“, betont Kluin.

Aufgrund der zu erwartenden hohen Arbeitsbelastung der Fahrerlaubnisbehörde in den Sommermonaten 2014 empfehlen wir auch allen Fahranfängern, die in den Sommerferien eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, dass sie sich baldmöglichst an ihre Fahrschule wenden und ihren Führerscheinantrag dann schnellstens bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Bei Fragen können sich Landkreisbürger an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Würzburg, Tel. 0931 8003-822 bis -827, wenden.