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10.11.2023

Corona in Herbst und Winter: Was bayerische Bürgerinnen und Bürger wissen sollten

Corona in Herbst und Winter: Was bayerische Bürgerinnen und Bürger wissen sollten
Welche Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern? Wo kann ich mich bei Bedarf testen oder impfen lassen? Und wie verhalte ich mich im Falle von Symptomen oder positiver Testung? Antworten auf die wichtigsten Fragen zu SARS-CoV-2, die sich diesen Herbst und Winter stellen.

Nach über drei Jahren ging die Corona-Pandemie 2023 allmählich in ein endemisches Geschehen über. Das heißt aber auch, dass das SARS-CoV-2-Virus weiterhin zirkuliert. Nun hat die kalte Jahreszeit begonnen, in der sich die Menschen wieder mehr in Innenräumen aufhalten – und mit ihr der erste Winter ohne die aus den vorherigen Jahren bekannten verpflichtenden Schutzmaßnahmen. Auf seiner Webseite gibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in seinen Coronavirus-FAQs Antworten auf die wichtigsten aktuellen Fragen zum Stand bei SARS-CoV-2.

Eine Auswahl der Aspekte in der Kurzfassung:

In den letzten Wochen beobachtet das LGL insbesondere bei älteren Erwachsenen steigende Raten akuter Atemwegsinfektionen sowie einen Anstieg der übermittelten COVID-19-Fälle. Die Daten aus dem Abwassermonitoring verschiedener Standorte in Bayern bestätigen diese Entwicklung.

Infektionen mit den aktuell kursierenden Omikron-Virusvarianten von SARS-CoV-2 führen meist nicht zu schweren Erkrankungen. Dennoch: Insbesondere bei gefährdeten Gruppen kann eine SARS-CoV-2-Infektion weiterhin schwere Krankheitsverläufe hervorrufen.

Seit dem 1. März 2023 besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen. (PCR-)Tests, die ein Arzt oder eine Ärztin veranlasst hat, sind hingegen weiterhin zuzahlungsfrei.
Laut Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gibt es bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die aktuell kursierenden Omikron-Varianten durch Antigen-Tests schlechter erkannt werden als vorherige Varianten.
Es ist nicht möglich, nur anhand der Symptome eine COVID-19- von einer Influenza-Erkrankung (Grippe) oder einer „normalen“ Erkältung zu unterscheiden.

Grundsätzlich sollte jeder, der Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweist, nach Möglichkeit drei bis fünf Tage oder bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben. Wer ärztliche Hilfe benötigt, sollte sich an seine Hausärztin oder seinen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117), in Notfällen an den Notruf (Tel. 112) wenden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass in Phasen mit starker Viruszirkulation das Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen, in denen sich viele Menschen aufhalten und kein Abstand eingehalten werden kann, einen Schutz vor Atemwegsinfektionen bieten kann. Das gilt insbesondere für Personen, die zu einer Risikogruppe gehören. Daneben ist nach wie vor die Einhaltung der bekannten AHA+L-Regeln sinnvoll, um sich und andere vor Ansteckung zu schützen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI rät allen Personen ab 18 Jahren (inklusive Schwangeren) weiterhin zu einer Basisimmunität. Darüber hinaus empfiehlt sie weitere Auffrischungsimpfungen für gefährdete Gruppen.
Die Impfung gegen SARS-CoV-2 erfolgt vornehmlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, ist aber auch in bestimmten Apotheken durch ärztlich geschulte Apothekerinnen und Apotheker möglich. Die Corona-Schutzimpfung ist in Bayern seit Ablauf der bundesweiten Coronavirus-Impfverordnung am 7. April 2023 Kassenleistung.

Hier geht es zu der ausführlichen Version: Coronavirus-FAQs

Weiterführende Informationen:

  • Coronavirus: Wichtige Kennzahlen in Bayern auf einen Blick (bayern.de)
  • StMGP-Handlungsleitfaden „Positiv getestet – Was ist zu tun?“

handlungsleitfaden_positiver-test_corona_stand_09_2023 (PDF, 180 kB, 29.04.2024)


  • StMGP-Handlungsleitfaden „Kontakt zu einer infizierten Person – Was ist zu tun?“ 

handlungsleitfaden_kontaktpersonen_coronavirus_stand_09_2023 (PDF, 192 kB, 29.04.2024)


Zum systematischen Monitoring auf SARS-CoV-2:

Ergänzend zum Meldesystem gemäß Infektionsschutzgesetz hat Bayern in den vergangenen Jahren ein erweitertes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Überwachungssystem etabliert, das Auskunft über die aktuelle virologische Situation hinsichtlich akuter Atemwegsinfektionen gibt. Es umfasst das Verbundprojekt Bay-VOC, in dem das LGL und die bayerischen Universitäten die zirkulierenden Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 molekulargenetisch erfassen und analysieren, die Erweiterung des Netzwerks von Sentinel-Praxen, mit deren Unterstützung das LGL die Verbreitung verschiedener Erreger von Atemwegserkrankungen (Influenza, Respiratorisches Synzytial-Virus, SARS-CoV-2) überwacht, und den Ausbau des Abwassermonitorings auf SARS-CoV-2. Mehr dazu auch auf unserer Kennzahlen-Seite unter Molekulare Surveillance in Bayern (bayern.de).

Über das LGL

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.