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06.11.2014

Eva-Maria Löffler ist neue Geschäftsbereichsleiterin des Umweltamtes

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Fachfrau für Verwaltung und Umwelt

Zum 1. November 2014 übernahm Regierungsrätin Eva-Maria Löffler die Leitung des neu geschaffenen Geschäftsbereichs „Umweltamt“ am Landratsamt Würzburg. Zum Geschäftsbereich GB 5 Umweltamt gehören die Fachbereiche Naturschutz und Landschaftspflege, Wasserrecht sowie Immissionsschutz und Abfallrecht.

Die 1983 in Bayreuth geborene Juristin ist im Landkreis Würzburg aufgewachsen und hat von 2002 bis 2008 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg  Rechtswissenschaften und im Begleitstudium Europäisches Recht mit Abschluss  „Europajuristin (Univ. Würzburg)“ studiert.

Ihr Referendariat absolvierte Eva-Maria Löffler von 2008 bis 2010 am Landgericht Würzburg. Von Mai bis Juli 2009 belegte sie ein Semester an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und schloss 2010 das Zweite Juristische Staatsexamen mit dem Berufsfeld Verwaltung ab.

2010 bildete sich Frau Löffler zudem in Mediation mit dem Abschluss „Mediatorin (CVM)“ weiter.      

Von September 2010 bis April 2012 war sie als Fachreferentin Recht im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens in Nürnberg tätig, bevor sie in die Innere Verwaltung wechselte. Von Mai 2012 bis Oktober 2014 war die Regierungsrätin bei der Regierung von Unterfranken im Sachgebiet Rechtsfragen Umwelt als Arbeitsbereichsleitung Naturschutzrecht eingesetzt. 

Neuer Schwerpunkt Umweltamt

Landrat Eberhard Nuß freut sich über die neue vollzeitbeschäftigte Juristin und die damit verbundene neue Schwerpunktsetzung im Bereich des Umweltamtes: „Mit Eva-Maria Löffler haben wir nun eine Juristin im Haus, die sich bereits mit den Themen Verwaltung und Umwelt profiliert hat und diesen wichtigen Bereich im Landratsamt Würzburg mit Engagement und Kompetenz leiten wird.“ 

Die gestiegenen  Anforderungen im Bereich des Umweltamtes und seiner Fachbereiche bilden sich in den nun getrennten Geschäftsbereichen Bauamt (GB 2) und Umweltamt (GB 5) ab. Mit dem neu geschaffenen Geschäftsbereich Umweltamt wird dieser Bereich organisatorisch gestärkt. „Damit zeigen wir auch, dass der Umweltschutz und der Umweltgedanke im Landkreis Würzburg einen hohen Stellenwert haben“, betont Landrat Nuß.

Auch die in den letzten Jahren verstärkt auftretenden Ereignisse und neuen Herausforderungen im Bereich Umweltschutz haben zur Entscheidung beigetragen, erklärt Nuß.

In den letzten Jahren hat sich das Aufgabenfeld insbesondere des Immissionsschutzes, aber auch des Wasserrechts gewandelt, und die Aufgaben sind vielfältiger und komplexer geworden.

Im Immissionsschutz haben viele gesetzliche Änderungen stattgefunden. Das Bewusstsein auch der Bevölkerung für den Schutz der Luft, des Bodens, des Wassers, aber auch bezüglich von Lärmemmissionen hat zugenommen.

Die Zahl der genehmigten Windkraftanlagen hat in den letzten Jahren zugenommen. Neu kam das Thema Biogasanlagen hinzu. Auch hier handelt es sich bei der Genehmigung und bei der Überwachung um eine schwierige Materie, die sowohl den Immissionsschutz als auch das Wasserrecht betreffen. 

Insgesamt sind 251 BImSchG-Anlagen im Landkreis Würzburg (1999 noch 81 Anlagen). 61 Windkraftanlagen sind derzeit in Betrieb, acht sind momentan im Verfahren.

Momentan gibt es im Landkreis 18 sogenannten IE-Anlagen (Industrie-Immissionsanlagen: Anlagen, die nach EU-Recht zu genehmigen und zu überwachen sind, Richtlinie von 2013). Es handelt sich hierbei um die größten Anlagen im Landkreis, die einer besonderen Überwachung bedürfen, insbesondere kürzere Überwachungsintervalle haben.

Übernommen wurden einige Aufgaben von der Regierung, beispielsweise die Biogasanlagen und Kraftwerke, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen. Die Neubildung eines GB 5 wird der Wichtigkeit dieser Aufgabe gerecht. Der Umweltgedanke wird noch weiter verstärkt, und eine eigene Geschäftsbereichsleitung mit drei Fachbereichsleitern, die die erforderliche Personalkontinuität gewährleisten, wird dieser Wichtigkeit gerecht.

Ein Ende der gesetzlichen Neuerungen ist nicht in Sicht. Neu ist zum Beispiel die Forderung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nach einem Ausgangszustandsbericht, der sowohl den Bereich Immissionsschutz als auch den Bereich Wasserrecht betrifft. Diesbezüglich müssen noch enge Abstimmungen mit dem Ministerium und der Regierung von Unterfranken stattfinden, um bei diesem völligen Neuland einheitliche Anwendungslinien zu finden. Eine eigene Geschäftsbereichsleitung, die nur für das Thema Umwelt zuständig ist, ist dabei zwingend.

Im Bereich Wasserrecht schlagen vor allem die vermehrten Hochwasserereignisse der letzten Jahre und die damit verbundenen Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten und die Verbesserungen des Hochwasserschutzes insgesamt zu Buche.

Auch das Thema Naturschutz rückt durch neue Gesetze, Verordnungen, aber auch durch geänderte Rechtsprechung immer weiter in den Fokus der Öffentlichkeit, beispielsweise durch die neue Bayerische Kompensationsverordnung und die Rechtsprechung zum speziellen Artenschutz.

Die Gemeinden und die Bauherrn im Landkreis Würzburg bedürfen vermehrt einer Beratung, um auf diesem Gebiet dem Bauvorhaben dienlich, aber trotzdem dem Naturschutz entsprechend vorgehen zu können. Die Thematik Grünlandumbruch und die derzeit laufenden Flurbereinigungsverfahren legen verstärkt den Fokus auch auf das gesetzlich geregelte Natur- und Artenschutzrecht.

 

Eva Freifrau von Vietinghoff-Scheel leitet den Geschäftsbereich Bauamt GB 2

Der bisherige Leiter des Geschäftsbereiches 2 Bauen und Umwelt,  Oberregierungsrat Michael Pahlke, wurde bereits zum 1. Oktober an die Regierung von Unterfranken zurückversetzt. Die im vorherigen Fachbereich 23 - Umweltamt - als Leiterin eingesetzte Juristin, Regierungsrätin Eva Freifrau von Vietinghoff-Scheel, hat zum selben Zeitpunkt die Nachfolge von Michael Pahlke angetreten und somit die nahtlose Fortführung der Geschäftsbereichsleitung sichergestellt. Frau von Vietinghoff-Scheel arbeitet familienbedingt derzeit mit drei Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft.

Durch die Herauslösung des alten Fachbereiches 23 - Umweltamt - aus dem Geschäftsbereich 2 - Bauen und Umwelt - wurde der dortige Aufgabenbereich verringert; der Geschäftsbereich 2 führt seitdem die neue Bezeichnung Bauamt.