Seiteninhalt

18.09.2013

Fit for Work 2013«: bessere Ausbildungschancen für Jugendliche

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat im Rahmen des Programms „Fit for Work 2013“ neue Richtlinien zur Unterstützung der Einmündung von Jugendlichen in eine duale Ausbildung erlassen.  

Ziel des Programms „Fit for Work 2013“ ist die Verbesserung der Ausbildungschancen von Jugendlichen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen. Das seit dem Jahr 2008 bestehende Programm fördert bayerische Betriebe, die für Schulabgänger zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze anbieten sowie Betriebe, die erstmals ihren Nachwuchs in einer dualen Ausbildung qualifizieren. Die Förderungen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus dem bayerischen Arbeitsmarktfonds finanziert. 

Die Fördermöglichkeiten im Einzelnen sind:

  • Förderung der betrieblichen Ausbildung von marktbenachteiligten Jugendlichen – Chance Ausbildung: Gefördert wird die betriebliche Ausbildung von Hauptschülern aus den Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von Jugendlichen ohne Schulabschluss (Förderung bis zu 5.000 Euro) sowie die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen, die spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung eine Vereinbarung mit einem Maßnahmeträger über ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) geschlossen haben (Förderung bis zu 2.500 Euro).
  • Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze 2013: Eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro bzw. 3.000 Euro gibt es für bayerische Betriebe, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze anbieten sowie für Betriebe, die erstmalig ausbilden oder Betriebe, die in Teilzeit ausbilden.
  • Förderung der Verbundausbildung 2013: Auch die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Rahmen einer Verbundausbildung wird mit bis zu 4.000 Euro finanziell unterstützt.
  • Mobilitätshilfen: Einziges Fördermittel, das sich direkt an die Jugendlichen richtet, ist die Mobilitätshilfe. Diese kann bis zu einer Höhe von 250 Euro monatlich gewährt werden, wenn die Jugendlichen wegen eines weit entfernt liegenden Ausbildungsplatzes notwendig auswärtig untergebracht sind und der Ausbildungsplatz in einem Gebiet mit ungünstiger demografischer Entwicklung liegt.

Ausbildende Betriebe bzw. Auszubildende (im Fall der Beantragung einer Mobilitätshilfe) können diese Leistungen innerhalb von drei Monaten nach dem im Berufsausbildungsvertrag genannten Beginn der Ausbildung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragen. Die Frist von drei Monaten beginnt frühestens mit der Bekanntgabe der Richtlinien im Allgemeinen Ministerialblatt, voraussichtlich am 27.09.2013, zu laufen.

Ausführliche Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/2013.php.
Für weitere Fragen steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth unter der Telefonnummer 0921 605-3388 oder esf@zbfs.bayern.de zur Verfügung.