Frühzeitig ins Amt zur Vermeidung von längeren Wartezeiten: Die Geburtsjahrgänge ab 1971 sind ab sofort zum Führerscheinumtausch aufgerufen
Im Jahr 2013 wurde der neue EU-Führerschein in Deutschland verpflichtend eingeführt. Nach und nach müssen alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue, befristete und fälschungssichere Führerscheine umgetauscht werden. Ab sofort aufgerufen sind Inhaberinnen und Inhaber von grauen oder rosa Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge ab 1971 oder später – die bislang größte zum Umtausch verpflichtete Gruppe.
In den vergangenen Jahren stellten eine Vielzahl der Betroffenen ihre Anträge in der Führerscheinstelle des Landratsamts Würzburg kurz vor Ablauf der jeweiligen Jahresfrist (aktuell 19. Januar 2025). Dies führte für die Antragstellerinnen und Antragsteller zu erheblichen Wartezeiten. Um solche Ballungen und die damit verbundenen Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, ruft die Führerscheinstelle die Betroffenen dringend dazu auf, die Anträge frühzeitig zu stellen. Die Antragstellung ist ab sofort und im gesamten Jahresverlauf 2024 möglich.
Nicht betroffen von der Umtauschpflicht bis spätestens 19. Januar 2025 sind die Besitzerinnen und Besitzer unbefristeter Scheckkartenführerscheine. Diese müssen erst zu einem späteren Zeitpunkt umgetauscht werden. Weitere Informationen zu den Umtauschfristen und der Antragstellung sind unter www.landkreis-wuerzburg.de/führerscheinstelle zu finden.