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11.04.2023

Jugendschöffenwahl 2023 - Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste


Der Jugendhilfeausschuss der Landkreises Würzburg hat in der Sitzung am 20. März 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen aus dem Landkreis Würzburg für das Landgericht und das Amtsgericht Würzburg (Amtszeit vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2028) gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Montag, 17. bis Freitag, 21 April 2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Zimmer Nummer: 236 (Haus 1)


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag- und Donnerstagnachmittag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich beim Amt für Jugend und Familie, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg oder zu Protokoll beim Amt für Jugend und Familie, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Zimmer Nummer 236 während der Öffnungszeiten Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.