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22.06.2023

Landkreis Würzburg bestellt ehrenamtliche Ameisenheger zum Schutz gefährdeter Arten

Ameisen sind in fast allen Ökosystemen der Erde vertreten und haben eine herausragende ökologische Bedeutung. Sie erbeuten Forstschädlinge, verbreiten Pflanzensamen, durchlüften den Boden und dienen selbst als wichtige Nahrungsquelle für Vögel. Leider stehen viele Arten, darunter die Waldameisen, vor dem Aussterben. Von den 87 Ameisenarten in Bayern sind 59 Arten in der „Roten Liste der gefährdete Arten Bayerns“ geführt. Von den acht hügelbauenden Waldameisenarten sind in der Region Würzburg nur noch drei zu finden.

Der Landkreis Würzburg will nun eine Expertin und einen Experten offiziell von behördlicher Seite mit dem Schutz und der Hege der Waldameisen beauftragen. Mit einem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft sollen Sylvia Höhne aus Zell a. Main und Burkard Helfrich aus Würzburg als ehrenamtliche Ameisenheger des Landkreises Würzburg bestellt werden. Die offizielle Ernennung soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.

Ameisenheger bereits im Landkreis Würzburg aktiv

Sylvia Höhne und Burkard Helferich haben sich bei der Ameisenschutzwarte (ASW) Landesverband Bayern e.V. zu geprüften Ameisenhegern ausbilden lassen. Die Deutsche Ameisenschutzwarte und deren Landesverbände setzen sich für die Ameisenbestände durch Erhaltung und Schutz der Lebensräume sowie für die Rettung der von der Ausrottung bedrohten Waldameisenarten ein.

Im Landkreis Würzburg haben die Ameisenheger in den vergangenen Jahren bereits bei Notumsiedelungen von Nestern im Zuge von Kanalbauarbeiten in Giebelstadt, beim Abbruch einer alten Scheune in Greußenheim oder beim Ausbau der Kreisstraßen bei Neubrunn und Eisenheim geholfen. Auftraggeber waren dabei die Gemeinde, das Staatliche Bauamt oder die privaten Eigentümer des fraglichen Grundstücks.

Die Umsiedelung ist eine schwierige und langwierige Angelegenheit, wie Sylvia Höhne bei der Vorstellung ihrer Aufgabe betonte. Die Umsiedelung selbst müsse per Hand geschehen. Beim Entfernen etwa mit einer Baggerschaufel würden die Tiere und deren Brut in ihren Kammern erdrückt und die Kolonie sei damit verloren. Die Bestimmung der Waldameisen sei nur unter dem Mikroskop möglich, obwohl die Insekten mit rund einem Zentimeter Körpergröße deutlich größer sind als die meisten Ameisen etwa im Garten oder auf der Terrasse. Die Nester der geschützten Waldameisen sind nicht nur im Wald, sondern auch auf Wiesen und an Böschungen zu finden.

Aufgaben der Ameisenheger im Dienste des Landratsamts

Im Dienste für den Landkreis sollen die beiden Ameisenheger der Unteren Naturschutzbehörde bei der Artbestimmung, der Kartierung von Nestern und deren Erfassung in der Artenschutzkartierung (ASK-Datenbank) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sowie mit professionell durchgeführten Rettungs- und Not-Umsiedelungen helfen. In Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl Zoologie an der Universität Würzburg habe man dabei stets Zugang zu aktuellen Forschungen und eine passende Vernetzung mit anderen Expertinnen und Experten, erklärte Höhne.

Behörden, Unternehmen und Bürgern soll die Kooperation mit den Ameisenhegern vor allem Sicherheit geben. Denn Verstöße gegen das Artenschutzrecht, wie etwa das unsachgemäße Entfernen oder Zerstören eines Nestes, stellen einen Straftatbestand dar und können nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden.

Dass auf private Grundstücksbesitzer oder Bauherrn bei notwendigen Rettungsumsiedelungen horrende Kosten zukommen könnten, schloss Sylvia Höhne gleich zu Beginn aus. Behörden oder Gemeinden bekämen die Leistungen über die Ameisenschutzwarte abgerechnet, Umsiedlungen von Privatgrund würden dagegen auf Spendenbasis vorgenommen. Wer ein Nest der rund einen Zentimeter großen Waldameisen findet, kann dieses per E-Mail an s.hoehne@posteo.de melden.