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19.06.2013

Landkreis Würzburg erfüllt gesetzliche Vorgaben der Kleinkindbetreuung

Die Betreuung der Kleinkinder von 0-3 Jahren wird seit Dezember 2008 bundesweit ausgebaut. Dazu steuern der Bund und das Land Bayern in hohem Maße Investitionszuschüsse für Neubau- oder Umbaumaßnahmen bei.
 
Ab 1. August 2013 muss eine Betreuungsquote von 35 % erreicht sein. Dies ist gesetzlich so vorgegeben. Die aktuelle Kleinkindbetreuungsquote einschließlich der noch in diesem Jahr umgesetzten Planungen zum Stand September 2013 liegt im Landkreisdurchschnitt bei 43,2 %, wobei der Bedarf von stadtrandnahen Gemeinden (hoher Bedarf an Plätzen) zu den ländlich geprägten Gebieten erheblich differiert. Es wird vermutet, dass in ländlichen Gegenden noch eher auf familiäre Betreuungsressourcen zurückgegriffen werden kann.
 
Das Amt für Jugend und Familie hat kürzlich mit den geschäftsleitenden Beamten der Gemeindeverwaltungen und Verwaltungsgemeinschaften erörtert, wie Szenarien für den Fall einer nicht vorhersehbaren Entwicklung aussehen könnten. Hier helfen sich in erster Linie Nachbargemeinden mit Plätzen aus.
 
Der Landkreis Würzburg wird somit den gesetzlichen Anspruch erfüllen. Eine gute Versorgung mit Kindertageseinrichtungen ist ein erheblicher und harter Standortfaktor für eine Zuzugsentscheidung für junge Familien in eine Landkreisgemeinde. Auch wirkt dies der „Landflucht“ aus dem ländlichen Raum entgegen.
 
Darüber hinaus ist das Amt für Jugend und Familie im Rahmen der Fachberatung auch bereit, übergeordnete Koordinationsaufgaben und Beratungstätigkeit auf Anfrage zu leisten. Landrat Eberhard Nuß und Kreisjugendamtsleiter Hermann Gabel ist es ein besonderes Anliegen, dass nicht nur bloße Betreuungsplätze geschaffen werden, sondern diese auch mit qualifiziertem und geschultem Personal insbesondere für die „Kleinen“ ab einem Jahr anzubieten.
 
Das Amt für Jugend und Familie hat in den letzten beiden Jahren mit erheblichem Aufwand Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Landkreis organisiert und finanziert. Kleinkinder haben andere Bedürfnisse als Kindergarten- und Vorschulkinder und dem muss Rechnung getragen werden, denn frühkindliche Bildung ist mehr als bloße Betreuung und Versorgung von Kleinkindern.