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16.06.2023

Landrat Eberth will Verfahren nicht bremsen, sondern Klarheit über die Konsequenzen für Bürgerinnen und Bürger im westlichen Landkreis Würzburg - Konstruktiver Austausch mit den Gemeinden und dem Vorhabensträger zum geplanten Wasserschutzgebiet »Zeller Quellstollen«

Das Landratsamt Würzburg steht aktuell mit den betroffenen Gemeinden des Landkreises Würzburg, der Trinkwasserversorgung Würzburg (TWV) als Vorhabensträger und dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) im konstruktiven Austausch, um eine gemeinsame verständlichere und verbesserte Formulierung der Verordnung für das Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ zu entwickeln.

Seit 125 Jahren bezieht die Stadt Würzburg Trinkwasser aus den Zeller Quellstollen. Mit dem gewonnenen Wasser wird ca. 50% der Bevölkerung der Stadt Würzburg versorgt. Für das bestehende Wasserschutzgebiet aus dem Jahr 1978 ist eine Neuausweisung auch aufgrund der klimatischen Entwicklungen erforderlich. Das geplante Wasserschutzgebiet erstreckt sich über 66 km² und berührt 13 Gemeinden und ein gemeindefreies Gebiet. Es leben dort etwa 16.000 Personen.

Die TWV hat am 22. März 2022 Unterlagen für die Neuausweisung eingereicht und diese nach Aufforderung des Landratsamtes am 22. Dezember 2022 ergänzt.

Information der Öffentlichkeit durch die TWV

Im Rahmen des üblichen Vorgehens erfolgt derzeit die frühe Information der Öffentlichkeit durch den Trinkwasserversorger. Die TWV hat ihr Internetangebot vor kurzem um weitere Erläuterungen ergänzt (www.wvv.de/wvv/wasser/lpwasser/trinkwasserschutzgebiet).

Auf Einladung des Umweltamtes am Landratsamt finden darüber hinaus mehrere Informationsgespräche mit der TWV, dem WWA und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der betroffenen Landkreisgemeinden statt. Diese können bis Ende Juni 2023 Anregungen zu den vorgeschlagenen Verboten der Verordnung vorlegen. Bei einem weiteren Gespräch werden diese dann gemeinsam besprochen. Ziel ist es, Fragen vorab zu klären und bei einzelnen Punkten im Einvernehmen mit der TWV und dem WWA verbesserte Formulierungen zu finden und Unklarheiten der vorgelegten Musterverordnung auszuräumen.

Im Anschluss an diesen Schritt wird das förmliche Anhörungsverfahren durchgeführt. Hier können sich die Fachbehörden, die Gemeinden und die betroffenen Eigentümer in dem Gebiet zu der künftigen Wasserschutzgebietsverordnung äußern und Kritikpunkte und Anregungen vorbringen. Über die endgültige Verordnung wird nach Berücksichtigung aller Einwendungen und nach einem Erörterungstermin entschieden.

Landrat setzt sich für eine Vereinbarkeit des Trinkwasserschutzes mit der Entwicklung der Kreisgemeinden ein

Landrat Thomas Eberth sieht in dem vorgeschlagenen Verordnungsentwurf noch Verbesserungsbedarf. „Statt in jedem Einzelfall Ausnahmen auszusprechen, sollten mögliche Ausnahmefälle schon in der Verordnung formuliert werden, um den späteren Verwaltungsvollzug zu erleichtern“, betont Eberth. „Dabei gilt, dass die Verordnung sinnvoll und vollziehbar sein muss“, so der Landrat

Der Schutz des Trinkwassers soll die Entwicklung der Gemeinden nach 125 Jahren nicht komplett ausbremsen, sondern teilweise weiter ermöglichen. Das betrifft besonders auch den Ausbau erneuerbarer Energien. „Sowohl die Gemeinden als auch die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger benötigen klare Antworten auf ihre Fragen, wie es dann dort weitergeht mit beispielsweise der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen, der Energieversorgung, dem Bauen und Sanieren oder der Abwasserentsorgung“, betont Eberth.

„Mit der frühzeitigen Einbindung der Gemeinden will ich erreichen, dass die Akzeptanz der künftigen Verordnung gestärkt wird und das Verfahren sogar schneller ablaufen kann“, erklärt Eberth. „Die von der Verordnung betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen doch ganz klar wissen, was dann erlaubt ist und was nicht. Deshalb ist mein Ziel, Formulierungen, die unklar sind oder auf Unverständnis stoßen, zu verbessern, bevor die Unterlagen den Bürgerinnen und Bürgern zur Beteiligung vorgelegt werden. Dies muss eine vernünftige und dennoch trinkwasserschützende Verordnung leisten.“

Planreife der Zeller Quellstollen

Die Wasserrechtsbehörde am Landratsamt hat die Planreife des Wasserschutzgebietes erklärt und die Fachbehörden darüber informiert. Bei neuen Projekten ist der Schutz des Trinkwassers im Bereich des geplanten Wasserschutzgebietes jetzt schon zu berücksichtigen. Das gilt für Großprojekte wie dem geplanten Gipsbergwerk in Altertheim und die geplante DK-II-Deponie in Helmstadt ebenso wie für Straßenbauprojekte oder andere Einzelvorhaben.

Die frühe Einbeziehung der Gemeinden führt somit nicht zu einem verringerten Schutz des Trinkwassers, sondern ermöglicht eine höhere Akzeptanz des künftigen Wasserschutzgebietes „Zeller Quellstollen“.