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25.03.2024

Landschaftsschutzgebiet »Mainufer und Volkenberg« bei Erlabrunn in der Diskussion
Am Runden Tisch wird nach Kompromissen gesucht 

Die Neufestsetzung des seit 1967 bestehenden Landschaftsschutzgebiets (LSG) „Mainufer und Volkenberg“ um Erlabrunn und Leinach sorgt seit Monaten für teils erhitzte Diskussionen. Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt leitet das Verfahren, unterstützt von Fachbehörden, beteiligten Gruppen und der Öffentlichkeit. Die endgültige Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets erfolgt durch einen Beschluss des Kreistags.

Konfliktpotential liegt vor allem in der Tatsache begründet, dass in das LSG große Flächenanteile auf Erlabrunner Gebiet aufgenommen werden sollen und damit auch noch mehr landwirtschaftliche genutzte Flächen wie Streuobstwiesen und Weinberge im LSG auf Erlabrunner Gemarkung liegen würden. „Die Streuobstwiesen und auch der Schwarzkiefernwald am Volkenberg sind ein besonders schützenswerter Landschaftsbestandteil – sie tragen zum unverwechselbaren Charme von Erlabrunn bei. Im bestehenden LSG liegen genau aus diesem Grund bereits entsprechende Flächen“, erläutert Landrat Thomas Eberth.

Eberth zeigt Verständnis für die Sorgen der Landwirte und gibt auch Grund zur Entwarnung: „Natürlich gibt es Verunsicherungen bei den Landwirten, die sich fragen, wie sie ihre Flächen nutzen können, wenn sie im Landschaftsschutzgebiet zu liegen kommen. Diese Sorgen und Nöte nehme ich sehr ernst.“ Er betont, dass die LSG-Verordnung nahezu keine Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung vorsieht. Die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung von Grundstücken in ihrer bisherigen Art und ihrem bisherigen Umfang im Rahmen der guten fachlichen Praxis ist weiterhin erlaubnisfrei möglich. „Die Verordnung stellt darüber hinaus weitere landwirtschaftstypische Handlungen wie beispielsweise Bodenauftrag zum Erosionsersatz oder zur Bodenverbesserung erlaubnisfrei“, führt Eberth aus.

Auf Initiative des Landrats fanden mehrere Runde Tische mit dem Erlabrunner Bürgermeister Thomas Benkert, dem 2. Bürgermeister Jürgen Ködel sowie Vertretern der Gemeindeverwaltung und der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt (uNB) statt, um Lösungen zu erarbeiten, die möglichst allen Beteiligten gerecht werden.

Ist-Zustand des Landschaftsschutzgebietes und Planung der unteren Naturschutzbehörde

Das LSG „Volkenberg“ erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinden Erlabrunn und Leinach. Es hat derzeit eine Größe von rund 379,6 Hektar und beinhaltet rund 153,6 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Nach der aktuellen Planung der unteren Naturschutzbehörde hätte das LSG künftig eine Größe von 350 Hektar. Die darin liegende landwirtschaftlich genutzte Fläche würde sich auf rund 100 Hektar reduzieren. Alleine im Bereich des „Volkenberg“ würden somit über 53 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche aus dem LSG herausgelöst werden.

Bei Einbeziehung der ebenfalls in Überarbeitung befindlichen Teilfläche „Mainufer“ ergibt sich folgendes Flächenverhältnis:

Aktuell summieren sich beide Teilflächen auf 459,6 Hektar, davon sind rund 189 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Planung der uNB sieht künftig eine Gesamtfläche von 419 Hektar vor, davon sind rund 134 Hektar landwirtschaftliche genutzte Fläche.

Somit würde sich bei Umsetzung der aktuellen LSG-Planung die Gesamtfläche um 40 Hektar, die landwirtschaftliche genutzte Fläche sogar um 55 Hektar reduzieren.

Was sind die nächsten Schritte?

Die untere Naturschutzbehörde plant, die bislang in einer Verordnung ausgewiesenen Schutzgebiete (Volkenberg und Mainufer) künftig in zwei separaten Verordnungen auszuweisen. Für den Bereich „Mainufer“ wird in den kommenden Wochen das offizielle Verfahren mit Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.

Für den noch kontrovers diskutierten Bereich „Volkenberg“ haben die Gemeinde und die uNB zuletzt jeweils Vorschläge präsentiert. Die uNB ist dabei mit dem aktuellen Entwurf der Gemeinde Erlabrunn wegen dem Flächenumgriff entgegengekommen.

In einer für Ende April geplanten weiteren Gesprächsrunde wird Gemeinde Erlabrunn einen neuen Vorschlag für den Umgriff des LSG präsentieren. Aufgrund der bisherigen Annäherungen zeigt sich Landrat Thomas Eberth optimistisch, dass eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden kann, die den Bedürfnissen aller Beteiligten möglichst gerecht wird.

In der nächsten Sitzung des Umweltausschusses soll zu diesen beiden Planungsvarianten ein Stimmungsbild eingeholt werden.

Was sind allgemeine Ziele eines Landschaftsschutzgebietes?

Das Ziel eines Landschaftsschutzgebietes ist es, Landschaften zu schützen – und zwar sowohl unter naturwissenschaftlich-ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten. In jedem Fall ist das übergeordnete Ziel, die charakteristische Beschaffenheit und Unverwechselbarkeit der Landschaft zu erhalten.

Neben dem Landschaftsbild fließen auch die Biotopkartierung, der Regionalplan aber auch der gemeindliche Flächennutzungsplan in die Festlegung des Umgriffs mit ein.