Seiteninhalt

27.02.2024

Neue Online-Dienste am Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg

Online-Hygienebelehrungen und Online-Formulare für Heilpraktiker, Hebammen und weitere Angehörige der Heilberufe sind ab 1. März verfügbar

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet auch im Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg voran. Ab dem 1. März 2024 sind zwei neue Online-Verwaltungsleistungen verfügbar.
Die vor erstmaliger Tätigkeitsaufnahme im Lebensmittelbereich vorgeschriebene Belehrung (umgangssprachlich „Hygienebelehrung“) gemäß dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) kann über ein Online-Portal absolviert werden. Der Dienst wird in sieben verschiedenen Sprachen angeboten – das ist ein deutlicher Vorteil gegenüber der bisher angebotenen Online-Lösung und einer Belehrung in Präsenz.

Zugänglich ist der Dienst über die Homepage des Landkreises Würzburg unter:
www.landkreis-wuerzburg.de/Hygiene
Dort gibt es auch eine detaillierte Anleitung zur gesamten Online-Hygienebelehrung.

Online-Formular für Heilpraktiker, Hebammen und weitere Angehörige der Heilberufe

Zum anderen steht ein Online-Formular für Personen zur Verfügung, die selbstständig einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf ausüben und einer Anzeigepflicht unterliegen. Über dieses können der Beginn, das Ende und Änderungen der Tätigkeit angezeigt werden. Für Heilpraktiker, Hebammen und weitere Angehörige der Heilberufe ergibt sich somit eine Alternative zu dem analogen Meldeprozess.

Das Online-Formular ist zu finden unter:
www.landkreis-wuerzburg.de/Heilberufe

Durch das EU-finanzierte Förderprogramm (NextGenerationEU) zur Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes konnte das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg diese Maßnahmen realisieren. Weitere digitale Dienste für Bürgerinnen und Bürger sollen noch in diesem Jahr folgen.