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20.01.2014

Neues SEPA-Lastschriftmandat ab 01.02.2014 bei der Zulassung eines Fahrzeugs

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Halter seit 2005 eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Finanzamt vorlegen. Diese Einzugsermächtigung wird ab 1. Februar 2014 durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt.

Wie der Leiter der Zulassungsbehörde im Landratsamt Würzburg, Klaus Kluin, mitteilt, darf die Zulassung eines Fahrzeugs ab dem 1. Februar 2014 nur noch dann durchgeführt werden, wenn der Halter ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat im Original vorlegt. Mit diesem Mandat erklärt der Kontoinhaber sein Einverständnis, und gleichzeitig erteilt er seiner Bank den Auftrag, dass der Zahlungsempfänger, also das zuständige Finanzamt, die Kfz-Steuer vom Konto einziehen darf.

Für jede Zulassung muss grundsätzlich ein separates SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Die Kontoverbindung wird hierbei nicht mehr mit der Kontonummer und der Bankleitzahl angegeben. Stattdessen sind die Eingabe von IBAN (22-stellige internationale Kontonummer) und BIC (auch als SWIFT-Code bekannt) erforderlich.

Die neuen Vordrucke gelten sowohl für den Fall, dass Fahrzeughalter und Kontoinhaber identisch sind, als auch für den Fall, dass der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter abweicht.

Der Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat“ steht auf der Homepage des Landkreises Würzburg zum Download bereit. Die Vordrucke sind aber auch in Papierform in den Zulassungsstellen in Würzburg und Ochsenfurt zu den Öffnungszeiten erhältlich.