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03.07.2023

Noch ein Hoffnungsschimmer für die Umgehung der B 19? Termin im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Im April 2022 stoppte die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken wider Erwarten die Planungen für die Ortsumgehung Giebelstadt und für die an der B 19 gelegenen Ortsteile Euerhausen und Herchsheim. Grund dafür waren die erheblichen Eingriffe in das Europäische Vogelschutzgebiet „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft nördlich von Würzburg“ und hier vor allem das Brutgebiet der geschützten Wiesenweihe. Seitdem ruht das Planfeststellungsverfahren.

Und seitdem bemühen sich Politik und Behörden um Giebelstadts Bürgermeister Helmut Krämer und Landrat Thomas Eberth um einen Ausweg aus dieser Lage. Die Umgehung der B 19 ist im vordringlichen Bedarf der Bundesverkehrswegeplanung eingeordnet und Kostenübernahmen durch den Bund sind gesichert. Seit Jahrzehnten wird an der Trasse geplant, es werden Gutachten erstellt und Ausgleichskonzepte erarbeitet. Auf Initiative des Landrats und des Bürgermeisters hin hat nun Minister Christian Bernreiter zu einem Fachdialog ins Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingeladen. Dabei beschäftigten sich Experten aus dem Ministerium, der Regierung von Unterfranken (Straßenbau- sowie Naturschutzbehörde) und des Staatlichen Bauamts Würzburg mit der komplexen Thematik.

Die aktuelle Trassenplanung und die damit einhergehende Problematik konnte dabei von Eberth und Krämer detailliert vorgestellt werden. „Natürlich ist Straßenbau ein Eingriff in die Landschaft und auch in das Vogelschutzgebiet, aber gerade bei anderen Baumaßnahmen in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine vernünftige Kompensations- und Ausgleichsentwicklung bei Baumaßnahmen die Population und den Populationserhalt unterstützt. Daher darf auch das Schutzgut Mensch nicht vergessen werden“, so Eberth und Krämer. Beide fordern daher auch kurzfristige Maßnahmen an der Bestandsstraße. „Neben der Überprüfung der Gutachten aus dem Jahr 2016 und gerade, weil sich das Habitat der Wiesenweihe im 22.000 Hektar großen Gebiet durch mehr Brutflächen in den verschiedenen Getreidesorten mehr als verdoppelt hat, muss die Ausgleichs- und Erheblichkeitsschwellenberechnung erneut betrachtet werden“, so Landrat und Bürgermeister.

Dabei ist natürlich nicht nur der Schutz der Wiesenweihe, sondern auch der Schutz anderer Arten wie z.B. der Grauammer zu prüfen und es sind sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen abzuklären. Dabei muss ein Miteinander zur Entlastungen der Menschen an der Trasse, den Nutzern der Straße und dem Naturschutz möglich sein. Daher sollen das Gutachten und die Daten nach Auffassung der Gemeinde und des Landkreises auch in Abstimmung mit dem Landesbund für Vogelschutz überprüft und notwendige Ergänzungen erarbeitet werden.

Gemeinsam mit dem Vorhabensträger, dem staatlichen Bauamt, dem Ministerium und der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Unterfranken wurde intensiv über mögliche Lösungsansätze diskutiert.

Einig war sich der Expertenkreis, dass den Anwohnern an der B 19 und ihren Bedürfnissen eine besonders schutzwürdige Rolle zukommt. Deshalb wurden auch kurzfristig einzurichtende Maßnahmen für die Anwohner diskutiert wie Vorkehrungen gegen den Straßenlärm und möglichst gefahrlose Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger an der B19. Auch weitere Geschwindigkeitsreduzierungen wurden vom Landratsamt als zuständiger Behörde für verkehrsrechtliche Anordnungen erwogen, auch dies muss diskutiert werden.

Es gilt also, eine Lösung zu finden, die dem Naturschutz und dem Schutz der Menschen Rechnung trägt und gleichzeitig Mobilität und Gütertransport zulässt. In weiteren Schritten sind nun Vertreterinnen und Vertreter aller beteiligten Behörden im intensiven Austausch, um Möglichkeiten und Alternativen zu prüfen. Der Vorhabensträger, das Staatliche Bauamt, ist aufgefordert, Alternativenprüfung mit der Höheren und der Unteren Naturschutzbehörde zu diskutieren und evtl. weitere Stellungnahmen vorzulegen.

Landrat Thomas Eberth betonte: „Wir schöpfen alle Möglichkeiten aus, um die Situation für die Menschen entlang der B 19 und der Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Ich danke allen Beteiligten, die sich dafür einsetzen, dass eine Umgehung der Bundesstraße doch noch in die Tat umgesetzt werden kann. Einen klitzekleinen Hoffnungsschimmer dafür sehe ich noch.“ „Und falls doch der Schutz der Wiesenweihe oder der Grauammer den Bau der Umgehungsstraße verhindert, müssen zumindest die kurzfristigen Maßnahmen an der Bestandsstraße greifen,“ sind sich Eberth und Krämer einig.

Hintergrundinformationen:

Die Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen liegt im Streckenabschnitt der B 19 zwischen Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) und Würzburg. Die B 19 hat im betroffenen Abschnitt nördlich von Giebelstadt eine Verkehrsbelastung 13.275 Kfz/Tag (DTV-W Straßenverkehrszählung 2010). Laut amtlicher Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 beträgt die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung nördlich von Giebelstadt 11.761 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 611 Kfz/24h. Durch den Bau der Umgehungsstraße sollen neben der Ortsdurchfahrt Herchsheim insbesondere auch die unübersichtlichen Ortsdurchfahrten in Giebelstadt und Euerhausen vom Durchgangsverkehr befreit und die aktuell unbefriedigenden Verkehrsverhältnisse in den drei Ortsdurchfahrten werden verbessert. Die Lärm- und Abgasbelastungen der Anwohner werden deutlich verringert, weiter werden Verkehrssicherheit und -qualität auf der B 19 im betroffenen Streckenabschnitt verbessert. Neben den Entlastungseffekten für die betroffenen Ortschaften wird – durch den Wegfall der drei verbleibenden Ortsdurchfahrten zwischen Würzburg und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg – die Erschließungs- und Verbindungsfunktion der B 19 für den südlichen Landkreis Würzburg und das angrenzende Baden-Württemberg erheblich verbessert und die Reisegeschwindigkeit auf der B 19 erhöht.