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21.12.2020

Teststellen für Antigen-Schnelltests im Landkreis sind entspannt angelaufen

Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg berichtet von einem entspannten Start der drei neuen Teststellen in Bergtheim, Ochsenfurt und Röttingen. Landrat Thomas Eberth ließ diese einrichten, „um vor allem für Besucher von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ortsnahe Testmöglichkeiten im Landkreis schaffen“.

Am vergangenen Samstag (19. Dezember) haben ehrenamtliche Helfer der Malteser, der DLRG und der Feuerwehren in Bergtheim bei 20 und in Ochsenfurt bei 30 Testwilligen Nasenabstrichuntersuchungen durchgeführt.

An folgenden Tagen werden die Teststellen in den jeweiligen Gemeinden Ochsenfurt (TVO-Halle), Röttingen (Schulturnhalle) und Bergtheim (Mehrzweckhalle) von 8 bis 14 Uhr geöffnet sein:

Montag, 21.12.2020, Ochsenfurt und Röttingen
Dienstag, 22.12.2020, Ochsenfurt und Bergtheim
Mittwoch, 23.12.2020, Ochsenfurt und Röttingen

Freitag, 25.12.2020, Ochsenfurt und Bergtheim
Sonntag, 27.12.2020, Ochsenfurt und Bergtheim

Montag, 28.12.2020, Ochsenfurt Röttingen
Dienstag, 29.12.2020, Ochsenfurt und Bergtheim
Mittwoch, 30.12.2020, Ochsenfurt und Röttingen
Samstag, 02.01.2021, Ochsenfurt und Bergtheim

Montag, 04.01.2021, Ochsenfurt und Röttingen
Dienstag, 05.01.2021, Ochsenfurt und Bergtheim
Donnerstag, 07.01.2021, Ochsenfurt und Bergtheim
Freitag, 08.01.2021, Ochsenfurt und Röttingen
Samstag, 09.01.2021, Ochsenfurt und Bergtheim

Im Rahmen einer weihnachtlichen Testaktion bieten das BRK und die Johanniter zusammen mit der Stadt und dem Landkreis Würzburg ab dem 22.12.2020 zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr nach Anmeldung für Besucher von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der Franz-Oberthür-Schule, Zwerchgraben 2, Würzburg weitere Testtermine an.

Für die Anmeldung von Schnelltestterminen hat das BRK eine Hotline eingerichtet, Tel. 0931 8000828.

Hintergrund – Heimbesuch nur mit negativem Corona-Test

Seit Inkrafttreten der 10. und der mittlerweile gültigen 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Besuch einer Senioren-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test möglich. Dabei darf die dem Testergebnis zugrundeliegende Testung mittels eines Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen über Weihnachten gelockert

Für die Weihnachtstage hat der Gesetzgeber eine davon zeitlich abweichende Regelung festgelegt. In der Zeit vom 25. bis 27. Dezember gilt nach der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Der Abstrich mittels eines Antigen-Schnelltests darf dann höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch in der Einrichtung vorgenommen worden sein.