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Häufige Fragen schnell geklärt

Immer mehr Menschen aus der Ukraine finden Zuflucht im Landkreis Würzburg. Die Solidarität mit den Geflüchteten ist groß. Wenn Sie auch helfen möchten, finden Sie hier eine Übersicht der häufigsten Fragen.

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens bitten wir darum, vor Kontaktaufnahme in die ausführliche Liste der Fragen und Antworten zu schauen. Viele Antworten auf themenbezogene Fragen lassen sich bereits dort finden. 

Wichtige Informationen zur Ankunft: Geflüchtete, die im Landkreis Würzburg ankommen, werden vor ihrer Unterbringung in Unterkünften zur Registrierung an das ANKER-Zentrum in Geldersheim verwiesen. Die Adresse lautet: Conn-Straße 1, 97505 Geldersheim. Die Notunterkunft in Rottendorf steht in Ausnahmefällen ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Mehr Informationen.

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Ansprechpartner

Wichtige Kontakte und Telefonnummern

Sollte Ihnen die ausführliche Frage-Antwort-Liste keine zufriedenstellende Antwort liefern, können Sie auch die unten stehenden Kontakte nutzen, um Anrufe und Anfragen direkt themenbezogen zu den richtigen Kolleginnen und Kollegen zu lenken. Da wir derzeit sehr viele Anfragen bekommen, wären wir Ihnen dankbar, zuerst in den FAQs nachzuschauen, ob Ihre Fragen vielleicht nicht bereits dadurch beantwortet werden können. Vielen Dank.

Ansonsten stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung

... Ansprechpartner für private Wohnraumangebote und Gastfamilien, die Geflüchtete bei sich aufgenommen haben: wohnraumvermittlung@lra-wue.bayern.de 

... bei Fragen zur Beantragung von Asylbewerberleistungen und finanzieller Unterstützung Geflüchteter: Frau Fischer, Frau Zang

... bei Fragen zur Beantragung von Bürgergeld (Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch SGB II) wenden Sie sich bitte an das Infostellentelefon des Jobcenters 0931 8003-5200

... bei Fragen zur Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsaufnahme: Frau Steinlein

... bei Fragen zu Krankenbehandlungsscheinen: Frau Baumeister

... bei psychischen Krisen und in psychiatrischen Notfällen: Krisennetzwerk Unterfranken 0800 655 3000

... bei Schwangeren in Not: Hilfetelefon des Bundesfamilienministeriums 0800 40 40 020

   

   

Ankommen

Welche Anlaufstellen gibt es für Geflüchtete im Landkreis?

Wichtige Informationen zur Ankunft: Geflüchtete, die im Landkreis Würzburg ankommen, werden vor ihrer Unterbringung in Unterkünften zur Registrierung an das ANKER-Zentrum in Geldersheim verwiesen. Die Adresse lautet: Conn-Straße 1, 97505 Geldersheim. Die Notunterkunft in Rottendorf steht in Ausnahmefällen ebenfalls weiterhin zur Verfügung: Mehr Informationen

Bei mir sind ukrainische Geflüchtete angekommen. Was mache ich jetzt?

Grundsätzlich: Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen.

Wollen sich die ukrainischen Kriegsgeflüchteten aufgrund der derzeitigen Lage unter den Schutz der Bundesrepublik stellen, müssen diese zunächst über die vorhandenen Meldesysteme bei den Gemeinden erfasst werden (Anmeldung) und gegebenenfalls

  • einen Antrag auf Asylbewerberleistungen (Ansprechpartner: Herr Fiedrich 0931 8003-5910; Frau Zang 0931 8003-5920) und
  • einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Ansprechpartner Herr Puchalla 0931 8003-5550) stellen, der von der Gemeindeverwaltung ausgegeben wird.

Sobald die Unterlagen beim Landratsamt Würzburg (Ausländerbehörde) eingegangen sind, werden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der angegebenen Kontaktperson der geflüchteten Person zeitnah melden, damit zeitnah ein Vorsprachetermin zur weiteren Bearbeitung eer Aufenthaltserlaubnis vereinbart werden kann.

  

Müssen ukrainische Geflüchtete Asyl beantragen?

Nein. Geflüchtete aus der Ukraine können ohne Asylgesuch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bekommen.

   


Registrieren (Informationen für Gemeinden)

Konzept zur Registrierung ukrainischer Geflüchteter

Nach Ankunft in einer Notunterkunft / Erstaufnahmestelle (s. Schaubild, S. 2, Ziffer II.) erfolgt eine reduzierte Registrierung der Ankommenden, d.h. es werden die personenbezogenen Daten in einer Excel-Liste vermerkt. Diese Daten reichen für eine Erfassung im Ausländerzentralregister (AZR) bei der Ausländerbehörde am Landratsamt (Fachbereich 15) aus. Der FB 15 meldet die AZR-erfassten Kriegsflüchtlinge sodann an das Ankerzentrum.

Nach Ankunft in einer dezentralen Unterkunft / Gemeinschaftsunterkunft oder privaten Unterkunft (s. Schaubild, S. 1, Ziffer I.) erfolgt die melderechtliche Registrierung des Kriegsflüchtlings bei der jeweils zuständigen Gemeinde. Dort erhält der Kriegsflüchtling auch die Kurzanträge auf Aufenthaltserlaubnis und Asylbewerberleistungen ausgehändigt.

Nicht jeder Kriegsflüchtling muss zwingend einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Asylbewerberleistung stellen, sondern nur dann, wenn eine Arbeitsaufnahme beabsichtigt ist bzw. Sozialleistungen bezogen werden wollen. Genauso muss eine melderechtliche Anmeldung bei der Gemeinde nur dann erfolgen, wenn eine Weiterreise nicht beabsichtigt ist.

Jedenfalls dürfen die Flüchtlinge 90 Tage visumsfrei, d.h. ohne Aufenthaltstitel in Deutschland verbleiben.

Zur Veranschaulichung wird der Registrierungsprozess in nachfolgenden Schaubildern dargestellt:



Wohnen

Ich möchte helfen und beispielsweise Wohnraum anbieten. An wen wende ich mich?

Über das Landkreis-Portal können Sie sowohl Wohnraum und Hilfsangebote anmelden.

Die über die Formulare gemeldeten Hilfsangebote werden zentral vom Katastrophenschutzteam des Landkreises erfasst. Im konkreten Bedarfsfall nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes dann mit Ihnen Kontakt auf, um die weiteren Einzelheiten zu klären. Es handelt sich dabei nicht um ein verbindliches Angebot. Sie können natürlich nach Klärung der Details auch entscheiden, Angebote zurückzuziehen.

  

Welches Mietverhältnis besteht, wenn ich einen Geflüchteten aufnehme?

Hier ist es ratsam, einen Mietvertrag/Untermietvertrag mit der geflüchteten Person zu schließen.

  • Dieser ist für die Abrechnung der Nebenkosten wichtig. Das heißt, Sie können als Mietsumme 0,00 Euro angeben, aber die Nebenkosten können Sie als reelle Summe für Strom, Wasser und Müllkosten aufführen
  • Diesen Mietvertrag/Untermietvertrag legen Geflüchtete dem Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei
  • Sollte eine zusätzliche Mülltonne über das Team Orange beantragt werden, können diese Kosten auf Grundlage eines Mietvertrags/Untermietvertrags abgerechnet werden.
  • Ansprechpartner: Herr Fiedrich 0931 8003-5910; Frau Zang 0931 8003-5920

   

Ich wohne selbst zur Miete: Wie lange dürfen Geflüchtete bei mir wohnen?

Sechs bis acht Wochen dürfen Mieterinnen und Mieter Menschen bei sich aufnehmen – dieser Zeitraum gilt als erlaubnisfreier Besuch. Dauert die Unterbringung länger, sollte unbedingt der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden. Auch bei kürzeren Zeiträumen ist es ratsam, den Vermieter zu informieren.

   

Kann ich mir als Gastfamilie Kosten erstatten lassen?

Kostenerstattung/finanzielle Unterstützung, wie z.B. für Lebensmittel, Miet-Kosten, Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung), Fahrtkosten können geltend gemacht werden über den Asylbewerberleistungsantrages ihres ukrainischen Gastes mithilfe eines Untermietvertrages (Ansprechpartnerin Frau Fischer 0931/8003-5915).

   

Sind Geflüchtete in meinem Haushalt haftpflichtversichert?

Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Haftpflichtversicherung an.

  

Müssen Geflüchtete den Rundfunkbeitrag zahlen?

Infos für Gastfamilien

Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Radio und TV/ Computer) - früher GEZ-Gebühr – fällt pro Haushalt an. Egal, wie viele Menschen in der Wohnung leben.

Für Geflüchtete in einer eigenen Wohnung

Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Sollte es trotz aller Bemühungen dazu kommen, dass Geflüchtete dennoch zur Klärung der Beitragspflicht angeschrieben werden, sollten sie bzw. ihre Betreuerinnen und Betreuer zeitnah reagieren und sich beim Beitragsservice melden. Nur durch eine entsprechende Rückmeldung lässt sich verhindern, dass angeschriebene Personen in der Folge unberechtigterweise zur Zahlung des Rundfunkbeitrags herangezogen werden.

Am schnellsten geht die Rückmeldung über das Online-Formular auf www.rundfunkbeitrag.de oder die Hotline des Beitragsservice (01806 999 555 10).
Alle relevanten Informationen zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Asylsuchende finden sich dort nun nicht nur in Deutsch und Englisch, sondern auch in ukrainischer Sprache.
Der online Antrag ist nicht mit der Möglichkeit zu einem Freitext versehen, so dass Zusatzinformationen, wie zum Beispiel: „der aktuelle Leistungsbescheid (AsylbLG) wird nachgereicht“ nicht möglich sind.
Demzufolge sollten Sie, sofern Sie noch keine Beitragsnummer (also bei Erstanmeldung) erhalten haben, den Antrag auf Befreiung/ Ermäßigung ausdrucken und mit Ihrer zusätzlichen Information/ Anliegen schriftlich ergänzen.

Die Adresse lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

             

Haustiere

Kein Ergebnis gefunden.

       

Finanzielles

Wie erfolgt eine finanzielle Unterstützung der Geflüchteten?

Ein Asylbewerberleistungsantrag (inkl. Ausfüllhilfe auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch) wird von der Gemeinde ausgegeben. Damit erhalten Geflüchtete finanzielle Unterstützung. Darin enthalten sind Kosten für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts (notwendiger Bedarf).

Zusätzlich werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf).

Wie hoch sind die Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Über die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seinen Seiten.

Ansprechpartnerin

Frau Zang 0931 8003-5920

   

Wie werden Leistungen ausgezahlt?

Leistungen werden nach dem AsylbLG nur bar ausgezahlt. Die entsprechenden Anlaufstellen werden den betroffenen Personen direkt mitgeteilt. 

Antrag auf Bürgergeld stellen

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Personen. Das bedeutet, dass sich der Leistungsanspruch verringert, wenn Einkommen erzielt wird oder der Antragsteller über (erhebliches) Vermögen verfügt.

Um Bürgergeld erhalten zu können, muss ein Antrag beim Jobcenter Landkreis Würzburg gestellt werden.

Dokumente und Ausfüllhinweise

     

Kontakt

Wenden Sie sich für die Antragstellung bzw. bei Fragen bitte an das Jobcenter Landkreis Würzburg, Nürnberger Straße 47a, 97076 Würzburg (Telefon: 0931 8003-5200, Fax: 0931 8003-905200, E-Mail: jobcenter@lra-wue.bayern.de) bzw. senden Sie das Antragsformular mit den Unterlagen an das Jobcenter zurück.
Wir werden Sie dann schnellstmöglich bezüglich des weiteren Vorgehens kontaktieren.

Подати заявку на допомогу по Bürgergeld

Очікується, що біженці з України матимуть право на базові пільги на безпеку для шукачів роботи (також відомих як допомога по Bürgergeld) з червня 2022 року. Це виключає право на пільги відповідно до Закону про управління шукачами притулку.
Допомога Bürgergeld - це допомога, пов'язана з доходами та статками, для працездатних осіб та осіб, які проживають з ними у спільноті потреб. Це означає, що право на пільги зменшується, якщо дохід зароблений або заявник має (значні) статки.

Для того, щоб отримати допомогу по Bürgergeld, необхідно подати заявку в Центр зайнятості /Jobcenter Landkreis Würzburg.
Додаткову інформацію про заяву та необхідні документи можна знайти в наступних документах:

Якщо у Вас виникли питання, будь ласка, зв'яжіться з Jobcenter Landkreis Würzburg, Nürnberger Straße 47a, 97076 Würzburg (Телефон: 0931 8003-5200, Факс: 0931 8003-905200, E-Mail: jobcenter@lra-wue.bayern.de) або надішліть форму заявки з документами назад до Центру зайнятості.
Після цього ми зв'яжемося з вами якомога швидше щодо подальшої процедури.


  

Wie hoch sind die Mietobergrenzen?

Welche Unterkunftskosten für eine Wohnung im Landkreis Würzburg als angemessen gelten und damit vom Sozialamt übernommen werden, entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:

Die Mietkosten übersteigen die Mietobergrenzen? Wird der gestellte Antrag auf Asylbewerberleistungen nun abgelehnt?

Grundsätzlich wird nur die Übernahme der Kosten für die Unterkunft abgelehnt. Der Regelbedarf wird ausgezahlt. Wenn der Mietvertrag geändert wird, können die Kosten dennoch von Anfang an übernommen werden.

Ansprechpartnerin

Frau Zang

Haben geflüchtete Eltern aus der Ukraine Anspruch auf Kindergeld?

Unter folgenden Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine:

  1. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung bzw. eines Vorab- Aufenthaltstitel auf Grundlage von § 24 AufenthG sein. In der Aufenthaltserlaubnis muss ausdrücklich die Erwerbstätigkeit für mindestens 6 Monate gestattet sein.
         
  2. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hält sich in Deutschland auf.
           
  3. Das Kind hält sich in Deutschland oder eine anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz auf.

Weitere Informationen und den Antrag auf Kindergeld finden Sie auf der Homepage der Familienkasse unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder 

Umtausch Hryvnia in Euro

Menschen, die vor den Kriegshandlungen aus der Ukraine geflohen sind, können seit dem 24. Mai 2022 in Deutschland ihre Hryvnia-Banknoten in Euro tauschen.

Umtausch bis zu 10.000 Hryvnia

Flüchtlinge können einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia (ca. 300 Euro) bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate möglich. Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem auf der Webseite der Bundesbank (www.bundesbank.de/wechselkurse-uah) bekanntgegebenen Wechselkurs.

Was ist dafür nötig? 

Da der Umtausch von der Europäischen Zentralbank erfasst wird, werden alle volljährigen geflüchteten Personen, die ihre Landeswährung in Euro tauschen möchten, erfasst und überprüft. Es werden die Dokumente akzeptiert, die auch für die Eröffnung eines Basiskontos durch Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet akzeptiert werden.

Hinweis der Sparkasse Mainfranken Würzburg

Der Umtausch kann derzeit nur in bestimmten Filialen angeboten werden. Das Angebot besteht in den Beratungscentern in Kitzingen (Herrnstraße), Würzburg (Hofstraße), Marktheidenfeld, Karlstadt, Lohr und Gemünden.

   

Medizinische Hilfe

Was gibt es zu beachten, wenn ein Geflüchteter medizinische Hilfe benötigt?

Grundsätzlich: Bei Notfällen sofort die 112 anrufen. In anderen Fällen: Mit einem Krankenbehandlungsschein hat auch ein Geflüchteter Anspruch auf Behandlung. Dieser wird im Landratsamt beantragt (Ansprechpartnerin: Frau Baumeister (0931 8003-5911) und ausgestellt.

Bei Notfällen (z. B. bei Notaufnahmen in Krankenhäusern), wenden sich die Krankenhäuser direkt an das Landratsamt und können dort einen Krankenbehandlungsschein beantragen. Sollte die Behandlung bereits erfolgt sein, sodass die Ausstellung eines Behandlungsscheins nicht mehr notwendig ist, kann im Nachhinein in der Regel kein Krankenbehandlungsschein ausgestellt werden.

  

Wie ist der Ablauf, wenn ein Geflüchteter zum Arzt muss?

Kontaktieren Sie einen Hausarzt in der näheren Umgebung und vereinbaren Sie einen Termin. Kontaktieren Sie Frau Baumeister (0931 8003-5911) und beantragen Sie einen Krankenbehandlungsschein. Dieser wird dann an den Hausarzt übermittelt. Dann können Sie den Termin beim Hausarzt wahrnehmen.

Verschreibungspflichtige Medikamente sind über einen Arzt via Rezept zu verschreiben und sind in der Folge kostenfrei für Empfänger von Asylbewerberleistungen

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können nur auf eigene Kosten erworben werden, sprich keine Kostenerstattung durch das Landratsamt Würzburg, da die Leistungen in den Asylbewerberleistungen bereits beinhaltet sind

  

Können Geflüchtete eine Corona-Schutzimpfung und/oder einen Corona-Test bekommen?

In Deutschland und auch in Bayern ist die Corona-Inzidenz sehr hoch. Wir raten Geflüchteten daher dringend, sich impfen zu lassen. Die Impfung ist kostenlos jederzeit in den Impfzentren möglich.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, registrieren Sie sich vorher unter: https://impfzentren.bayern/. Die Corona-Schutzimpfung ist in Deutschland für Erwachsene und Kinder und Jugendlichen ab 5 Jahren zugelassen. Als geimpfte Person können sie viele Dinge einfacher erledigen. So wird zum Beispiel für den Zutritt öffentlicher Gebäude, für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, einen Restaurantbesuch oder auch für die Erwachsenenbildung ein 3G Nachweis benötigt.

Dieser 3G-Nachweis kann auch ein Schnelltest an einer Teststelle sein. Diese Bürgertestungen sind ebenfalls kostenlos und im ganzen Landkreis möglich: www.landkreis-wuerzburg.de/Testzentren.

Hintergrund: Die Impfquote in der Ukraine beträgt nur rund 35 %, evtl. wurde zudem ein Impfstoff verwendet, der in der EU nicht zugelassen ist. Ein Impfangebot für die aus der Ukraine Geflüchteten kann sofort und unbürokratisch, unabhängig vom konkreten Aufenthaltsstatus, ermöglicht wer-den. Personen, die mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute vollständige Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Entsprechend der Empfehlung der STIKO kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung mit dem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff begonnen werden. Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen werden vom Bayerischen Gesundheitsministerium in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt.  

        

Telefonie

Wie kommen Geflüchtete an deutsche SIM-Karten?

Einige Netzbetreiber bieten kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine an. Bitte informieren Sie sich direkt auf den Internetseiten der Anbieter.  

     

Mobilität: Auto und öffentliche Verkehrsmittel

Fahrzeuge aus der Ukraine: Zulassung, Versicherung und TÜV

Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen:
  1. Kfz-Haftpflichtversicherung: Wie kann die benötigte Versicherung erlangt und nachgewiesen werden?
  2. Zulassung eines Fahrzeugs: Nach spätestens einem Jahr muss Ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen sein. Welche Unterlagen brauchen Sie dafür?
Die Antworten finden Sie hier:

Weitere Informationen auf den Seiten der Zulassungsstelle.

          

Führerschein

Ist ein ukrainischer Führerschein in Deutschland gültig?

Für die Führerscheine (FS) von ukrainischen Flüchtlingen gelten die gleichen Regelungen wie für alle ausländischen Drittstaaten-FS in Deutschland: Bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland gelten sie ohne zeitliche Beschränkung. Sobald ein ordentlicher Wohnsitz gem. § 7 FeV begründet wird für 6 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit auf 12 Monate. Danach muss der FS umgetauscht werden. Hierfür ist das Ablegen der theoretischen und praktischen FE-Prüfung erforderlich. Für die Frage, ob ukrainische Flüchtlinge hier einen ordentlichen Wohnsitz begründen, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Reisen Flüchtlinge z.B. mit der ernsthaften Absicht ein, hier dauerhaft zu bleiben, beginnt die 6-Monatsfrist bereits mit der Wohnsitznahme in Deutschland. Bei allen Rückkehrwilligen wird man vorerst von einem nur vorübergehenden Aufenthalt ausgehen können. Die weitere Entwicklung der Lage in der Ukraine wird man abwarten müssen.

Welche Unterlagen sind im Falle der Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis notwendig?

Für die Umschreibung benötigt man

  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm, kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg (nicht jedoch in der Dienststelle Ochsenfurt) erstellt werden
  • Eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Ausweisdokuments
  • Ausländischer Führerschein im Original
  • Meldebestätigung der Gemeinde für den Wohnsitz in Deutschland
  • Übersetzung des Führerscheins einer amtlich anerkannten Übersetzungsstelle
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs im Original
  • Erklärung des Inhabers über die Gültigkeit seines Führerscheines
  • Für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T zusätzlich Sehtest im Original
  • Für die Klassen C, CE, C1, C1E zusätzlich ärztliches Zeugnis oder Gutachten nach der Anlage 5 Nr. 1 zur FeV im Original, augenärztliche Untersuchung nach der Anlage 6 zur FeV im Original und – sofern gewerblicher Gütertransport erfolgen soll – eine Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis) für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
  • Für die Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung zusätzlich ärztliches Zeugnis oder Gutachten nach der Anlage 5 Nr. 1 zur FeV im Original, augenärztliche Untersuchung nach der Anlage 6 zur FeV im Original, Fahreignungsgutachten (nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV) im Original, erweitertes behördliches Führungszeugnis (muss vorab bei der Wohnortgemeinde beantragt werden), Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises.

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten für die Umschreibung betragen  38,80. €. Wird zusätzlich ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) benötigt kommen 32,50 € dazu. Die Kosten hat der Antragsteller zu zahlen.

Wie ist der Ablauf?

Die Umschreibung der ukrainischen Fahrerlaubnis wird bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt. Wohnt der Antragsteller im Landkreis Würzburg also – abhängig von der Wohnortgemeinde entweder im Landratsamt Dienststelle Würzburg oder im Landratsamt Dienststelle Ochsenfurt. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Landkreises Würzburg online zur Verfügung.

Kann jede Fahrschule ausgewählt werden?

Die praktische Prüfung muss grundsätzlich an dem für den Wohnort vorgesehenen Prüfort abgelegt werden. Bei Wohnsitz im Landkreises Würzburg sind dies – abhängig von der Wohnortgemeinde – die Städte Würzburg oder Ochsenfurt. Der Antragsteller sollte somit eine Fahrschule wählen, die  an dem Prüfort ausbildet und Prüfungen fährt.

Muss der ukrainische Führerschein von anderen Stellen anerkannt oder bestätigt werden?

Der ukrainische Führerschein muss nicht durch andere Behörden anerkannt oder bestätigt werden. Er wird jedoch durch die zuständige Polizeiinspektion oder durch das Landeskriminalamt auf seine Echtheit hin überprüft.

Kann der ukrainische Führerschein in Deutschland verlängert werden?

Deutsche Fahrerlaubnisbehörden können eine ausländische Fahrerlaubnis nicht verlängern. Läuft die ukrainische Fahrerlaubnis ab, müsste sie – sofern eine Wohnsitznahme in Deutschland erfolgt ist – in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben und in diesem Zusammenhang verlängert werden. Hält sich der Inhaber nur vorübergehend in Deutschland auf und hat hier keinen Wohnsitz begründet, müsste sich der Fahrerlaubnisinhaber an die für ihn zuständige ukrainische Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Wer sind die richtigen Ansprechpartner?

Ansprechpartner sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Führerscheinstellen in der Dienststelle Würzburg und in der Dienststelle Ochsenfurt.



Müssen Geflüchtete aus der Ukraine Bahn- und Bus-Tickets kaufen?

Unterwegs in der Region 

Im Fahrtgebiet der APG können Geflüchtete aus der Ukraine mit einem ukrainischen Ausweisdokument kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel bis zum 31. Mai 2022 nutzen. Der kostenlose ÖPNV für ukrainische Flüchtlinge endet zum 31. Mai 2022.

Auch die Regelung für ukrainischen Schülerinnen und Schülern, die nach Vorlage einer Schulbescheinigung unentgeltlich Bus und Bahn fahren konnten, endet am 31. Mai 2022. Von Seiten der Stadt Würzburg und des Landkreises Würzburg werden die Fahrkarten für die ukrainischen Schülerinnen und Schüler jedoch in diesem Schuljahr als freiwillige Leistung weiter gezahlt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schulweg bis zur 4. Jahrgangsstufe mehr als 2 Kilometer und für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mehr als 3 km beträgt. Bitte informieren Sie sich direkt bei der APG oder der Schule über die notwendigen Anträge.

         

Bildung

Kindergarten: Anmeldung, Kosten, Ansprechpartner

Bei der Entwicklungsförderung, dem frühzeitigen Spracherwerb und der Eingewöhnung schutzsuchender Familien in ihre neue Lebenswelt leisten die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege einen besonders wichtigen Beitrag. Wenn ein längerer Aufenthalt in der Gemeinde abzusehen ist, ist das Ziel daher die Aufnahme des Kindes in die örtlichen Strukturen der Kindertagesbetreuung.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Der erste Schritt sollte immer ein Anruf in der oder den Kindertageseinrichtungen vor Ort sein, um zu erfragen, ob Plätze zur Verfügung stehen. Voraussetzung für eine Aufnahme sind unter anderem verfügbare Betreuungsangebote und genügend qualifiziertes Fachpersonal. Die Anmeldung erfolgt dann in der Regel direkt in der Kindertageseinrichtung, manchmal auch direkt über die Gemeinde.

Wer übernimmt die Kosten für den Platz?

Die Eltern erhalten automatisch den Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,- Euro nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG. Für die dann noch verbleibenden Kosten kann je nach finanzieller Lage ein Antrag nach § 90 Abs. 4 SGB VIII zur Übernahme der Elternbeiträge an die Verwaltung der Jugendhilfe gestellt werden.

Bei Fragen hierzu können Sie sich an die jeweiligen Sachbearbeiter wenden:
Frau Benkert – 0931/8003-5881: Buchstaben A, B, C, D, E, I, J, K
Frau Schleicher – 0931/8003-5879: Buchstaben F, G, H, L, M, X, Y, Z
Frau Michel – 0931/8003-5878: Buchstaben N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W

Gibt es im Kindergarten auch Willkommensgruppen - wie in den Schulen?

Wenn ein ukrainisches Kind aufgenommen wird, wird es in der altersentsprechenden Gruppe aufgenommen und dort integriert. Bei der Verteilung von Kindern in den Gruppen wird auf ein ausgewogenes Verhältnis geachtet, um zum einen die Integration ukrainischer Kinder zu ermöglichen, zum anderen aber auch die fortgesetzte Bildung und Betreuung der bislang betreuten Kinder zu gewährleisten. Ein Vorschulkind kann dann auch am Vorkurs-Deutsch teilnehmen.

Sind Impfungen zur Aufnahme in die Betreuungseinrichtung erforderlich?

Vor Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung ist der Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Die Vorgaben des Masernschutzgesetzes gelten grundsätzlich auch für die Geflüchteten. Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres insgesamt mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bei der betroffenen Person durchgeführt wurden. Impfungen werden in der Ukraine in aller Regel digital registriert. Dieser Nachweis in kyrillischer Schrift bedürfte normalerweise einer Übersetzung. Aufgrund der Rahmenbedingungen für Geflüchtete sollte bis auf weiteres die Vorlage dieses digitalen Nachweises (auf Ukrainisch) und zusätzlich die Erklärung der Eltern, dass die Masernimpfung bzw. -impfungen erfolgt ist bzw. sind, als glaubhaft und der Impfnachweis damit als erbracht gelten. Eine Übersetzung des Dokuments muss vorerst nicht erfolgen.

Neben der Masernschutzimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) weitere Impfungen, z.B. gegen Kinderlähmung (Polio), Diphterie, Keuchhusten, Rotaviren.
Eltern aus der Ukraine sollen über die Impfmöglichkeiten und die Impfpflichten unterrichtet werden. Hierzu gibt es entsprechende Informationen des RKI in der Landessprache.

Die Kosten für nach den Empfehlungen der STIKO notwendige Impfungen werden derzeit über das Asylbewerberleistungsgesetz getragen. Hierfür werden Behandlungsscheine vom zuständigen Sozialhilfeträger ausgestellt, die bei jedem Kassenarzt eingelöst werden können.

Wer ist beim Thema Kindergarten Ansprechpartner für ehrenamtliche Helfer und Gastfamilien?

Auf der Suche nach einem Platz können sich ukrainische Eltern direkt an den Kindergarten vor Ort wenden. Für alle grundsätzlichen Fragen stehen im Landratsamt Würzburg Frau Bördlein (0931 8003-5829), Frau Brand (0931 8003-5838) sowie Frau Hofmann-Grand für die Tagespflege (0931 8003-5833) als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Können geflüchtete Kinder aus der Ukraine eine Schule besuchen?

Den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen soll schnell ein gutes Ankommen an den bayerischen Schulen ermöglicht werden. Dazu sollen sie so rasch wie möglich nach ihrer Ankunft in Bayern die Möglichkeit zum Schulbesuch erhalten – auch wenn die gesetzliche Schulpflicht erst drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland einsetzt (Art. 35 Abs. 1 S. 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG).
Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten einer schulischen Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine:

  • Neu eingerichtete „Pädagogische Willkommensgruppen“ für die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine.
  • Aufnahme in besondere Klassen oder Unterrichtsgruppen (z. B. Deutsch-Klassen) in Abhängigkeit von den Kapazitätsgrenzen dieser Angebote.
  • Aufnahme in eine Regelklasse bzw. den regulären Unterricht an einer sog. Wahlschule (Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule, Fach- und Berufsober-schule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachakademie), ggf. als Gastschüler (Voraussetzung: sichere Beherrschung der deutschen Sprache, Aufnahmeverfahren der jeweiligen Schulart).

Die jeweilige Gemeinde-/Stadtverwaltung leitet die Daten registrierter Schüler an die zugehörige Sprengelschule. Für Grundschulen gilt: Es kann auch der direkte Kontakt zu den Schulen gesucht werden.

Für Schüler im Grundschulalter erfolgt die Aufnahme im Regelfall an der Sprengelschule.

Im Sekundarbereich erfolgt eine Zuteilung an eine weiterführende Schule die noch Aufnahmekapazitäten hat, über das Staatliche Schulamt.

Die Familien werden von der jeweiligen Schule kontaktiert.  

Wie können Geflüchtete an Integrationskursen teilnehmen?

Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Integrationskurs zugelassen werden. Die Zulassung kann unter Vorlage des erteilten Aufenthaltstitels (§ 24 AufenthG) erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Aufenthaltstitel vor, kann eine Zulassung auch erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit Abs. 5 AufenthG) vorgelegt wird.

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

   

Wie können Geflüchtete an Berufssprachkursen teilnehmen?

Eine Zulassung zu den Berufssprachkursen ist in der Regel möglich und erfolgt über die örtlichen Agenturen für Arbeit (mit Meldung als arbeitssuchend / arbeitslos) oder ggfs. über das BAMF. Erforderlich ist jedoch die vorherige Teilnahme am Integrationskurs oder der Nachweis von Sprachkenntnissen entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

  

     
Arbeit

Dürfen Geflüchtete arbeiten?

Um arbeiten zu dürfen, benötigen Geflüchtete aus der Ukraine zu mindestens eine Fiktionsbescheinigung (sog. vorläufige Aufenthaltserlaubnis), die Sie bei Ihrer ersten Vorsprache kostenfrei erhalten. Sollten darüber hinaus aufenthaltsrechtliche Fragen bestehen, können Sie diese bei der Vorsprache persönlich mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter, aber auch vorab beziehungsweise im Nachgang zu Ihrer Vorsprache telefonisch bei nachfolgendem Ansprechpartner klären: Herr Puchalla 0931 8003-5550.

  

 

Beratungsangebote

Krisennetzwerk Unterfranken: Hilfe bei psychischen Krisen und psychiatrischen Notfällen

Beim Krisennetzwerk Unterfranken erhalten Sie qualifizierte Hilfe bei psychischen Krisen und psychiatrischen Notfällen jeder Art. Gemeinsam finden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heraus, welche Hilfe Sie brauchen: telefonische Beratung, Vermittlung in ambulante Krisenhilfe, einen mobilen Einsatz am Ort der Krise oder Vermittlung in stationäre Krisenbehandlung. Das Krisennetzwerk Unterfranken erreichen Sie rund um die Uhr kostenlos unter 0800 / 655 3000

  

Hilfetelefon für »Schwangere in Not«

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ des Bundesfamilienministeriums ist unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr für Schwangere erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym und kostenlos auf Russisch und Englisch. Das Hilfetelefon bietet auch eine kostenlose und anonyme Online-Beratung unter:

www.hilfetelefon-schwangere.de 

  

Migrationsberatung online - mbeon

Über die App mbeon können sich Zugewanderte auf Russisch und Englisch anonym und kostenlos online beraten lassen. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Beraterinnen und Berater, die in der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE) bei verschiedenen Trägern, zum Beispiel Deutsches Rotes Kreuz oder Bund der Vertriebenen, beschäftigt sind.

https://www.mbeon.de/home 

  

          

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