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Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb
Kurzbeschreibung
Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.03.2025
Stand: 20.03.2025
Weiterführende Links
Neuauflage: Rahmenplan Afrikanische Schweinepest ASP
Abläufe und Antragsformulare entsprechend dem bayerischen Rahmenplan
Abläufe und Antragsformulare entsprechend dem bayerischen Rahmenplan