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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Kurzbeschreibung

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Infektionsschutz I Hygiene

Das Gesundheitsamt engagiert sich auch in Sachen Infektionsschutz und Hygiene.

Ein wirksamer Infektionsschutz trägt zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, wie Typhus, Ruhr, Salmonellose oder Virushepatitis bei. In Deutschland gilt das Infektionsschutzgesetz, das im Januar 2001 in Kraft trat und die geltenden seuchenrechtlichen Bestimmungen ablöste.

                                

Hygienebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

... online

Sie können die Belehrung über unser Online-Verfahren ortsunabhängig absolvieren.

Nach erfolgreicher Belehrung und Gebührenzahlung erhalten Sie die Bescheinigung zum Selbstausdrucken im PDF-Format.

Für die Belehrung wird eine Gebühr von 28 Euro fällig. Diese kann per Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden.

Ausnahme: Sofern Sie Schülerin oder Schüler sind und die Belehrung für ein von der Schule veranlasstes Praktikum benötigen, erhalten Sie die Belehrung gebührenfrei. Reichen Sie hierzu diesen Nachweis ausgefüllt ein. Über das Online-Verfahren kann die Belehrung durchgeführt werden. Die Bescheinigung erhalten die Schülerinnen und Schüler nach Prüfung Ihres Antrags per Post.

Führen Sie die Belehrung selbständig und ohne fremde Hilfe durch. Das Zuwiderhandeln kann strafrechtliche Konsequenzen haben. 

Anmeldung zur Online-Belehrung - Schritt für Schritt erklärt:

Vorab: Denken Sie unbedingt daran, nach erfolgreich durchgeführter Belehrung Ihre Bescheinigung auszudrucken und zu speichern. Das Landratsamt stellt Ihnen keine Bescheinigung aus (Ausnahme: Schüler im Praktikum).

  1. Stellen Sie eine stabile Internetverbindung sicher.

  2. Öffnen Sie bitte den Link zur Online-Belehrung

  3. Ändern Sie ggf. über das Globus-Symbol in der rechten Ecke Ihres Bildschirms die Sprache.

  4. Akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen.

  5. Starten Sie Ihren Antrag über die BundID oder ohne Registrierung.

  6. Geben Sie nun Ihre persönlichen Daten an.

  7. Laden Sie ggf. eine Bescheinigung der Schule hoch, aus der hervorgeht, dass Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. 

  8. Sehen Sie sich bitte die Belehrungsfilme in voller Länge an und beantworten Sie danach die Fragen.

  9. Die Belehrung kann abgeschlossen werden, wenn alle Belehrungsabschnitte erfolgreich absolviert wurden.

  10. Die Gebühr von 28 Euro bezahlen Sie bitte per PayPal oder Kreditkarte. Die Bezahlung kann auch über eine andere Person erfolgen.

  11. Denken Sie unbedingt daran, nach erfolgreich durchgeführter Belehrung Ihre Bescheinigung zu drucken und zu speichern. Sie erhalten keine Bescheinigung durch das Landratsamt (Ausnahme: Schüler im Praktikum). Sie können zudem eine Quittung Ihrer Zahlung für Ihre Unterlagen speichern sowie eine Zusammenfassung Ihres Antrags.

  12. Wichtig: Der Download steht Ihnen einmalig zur Verfügung. Speichern Sie die Bescheinigung daher an einem sicheren Ort und vermerken Sie sich ggf. die Antrags-ID (beginnend mit Efa-...).

    Nur wenn Sie sich über die BundID angemeldet haben, können Sie die Bescheinigung auch im Nachgang herunterladen.

Haben Sie Probleme bei der Durchführung?

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts gerne telefonisch zur Verfügung: 0931 8003-5900 oder 0931 8003-5952

... in Präsenz

Das Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg bietet vereinzelt Hygienebelehrungen vor Ort an. Eine vorherige Terminvereinbarung hierfür ist zwingend erforderlich! Diese kann online über folgenden Link erfolgen oder unter Tel. 0931 8003 – 5900.

Bei der Anmeldung ist der Personalausweis vorzulegen. Weiter sind für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 28 Euro zu bezahlen, dies ist in bar oder mit EC-Karte möglich.

Wenn sie als Firma Interesse an einer Sammelbelehrung für mehrere Personen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0931 – 8003 5900.

In Stadt und Landkreis führen auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch. Eine Liste mit Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:

Belehrungen nach dem Infektionsschutz IfSG durch niedergelassene Ärzte


Name Firma/Fachrichtung

Adresse 

Telefon/Fax
Dr. med. Jürgen Baudach   Bahnhofstraße 6, 97209 Veitshöchheim 0171/5526444
Dr. med. Horst Bäurle Betriebsarzt  Versbacher Röthe 145, 97078 Würzburg  0931/284659
Dr. med. Jürgen Berthold Facharzt für Allgemeinmedizin Werner-von-Siemensstr. 100, 97076 Würzburg  0931/271616
Dr. med. Sven M. Grapenthin Facharzt für Allgemeinmedizin Am Rosengarten 25, 97270 Kist

Tel: 09306/2144
Fax: 09306/2153


Dr. med. Thomas Hickethier Betriebsärztlicher Dienst der Universität Würzburg Josef-Schneider-Str. 2, Geb. D4, 97080 Würzburg

Tel: 0931/ 3182471
Fax: 0931/50122


 Dr. med. Maria-Luise Holthoff-Stich Facharzt für Allgemeinmedizin  Jahnstr. 1, 97271 Kleinrinderfeld 

Tel: 09366/421
Fax: 09366/6652


Dr. med. Thomas Knestel Betriebsarzt Weinterleitenweg 11, 97261 Güntersleben

09365/ 8977150


Dr. med. Vanessa Koch

Betriebsärztlicher Dienst der Universität Würzburg

Josef-Schneider-Str. 2, Geb. D4, 97080 Würzburg



Dr. Sabine Mayer AMD GmbH Unterdürrbacher Str. 200, 97080 Würzburg

0800/ 66490620


Monika Raupp Rotes Kreuz Kirchstr. 9a, 97228 Rottendorf

09302/ 9897758


Dr. med. Thomas Ringlein Main-Klinik-Ochsenfurt Am Greinberg 25, 97199 Ochsenfurt

Dr. med. Sebastian Sauer Allgemeinarzt - Urologe Eichendorffstr. 4, 97218 Gerbrunn

Tel: 0931/ 709090
Fax. 0931/ 702467


Dr. med. Andrea Schnapp Praxis Gerbrunn Gregor-Mendel-Straße 9, 97218 Gerbrunn

0931/707770


Dr. med. Manfred Schulz
Marktbreiter Str. 11, 97199 Ochsenfurt

09331/7877


Dr. med. Sebastian Stein

Facharzt für Allgemeinmedizin 

Jahnstr. 1, 97271 Kleinrinderfeld 

Tel: 09366/421
Fax: 09366/6652


Dr. med. Wolfgang Stier

Praxis Gerbrunn

Gregor-Mendel-Straße 9, 97218 Gerbrunn

0931/707770


Dr. med. Kathrin Tatschner

Geriatrische Reha-Klinik der AWO BV Unterfranken

Kantstraße 45, 97074 Würzburg

Tel: 0931/ 7951-0
Fax: 0931/ 7951-103


Dr. med. Simone Zenkert

Facharzt für Allgemeinmedizin

Jahnstr. 1, 97271 Kleinrinderfeld 

Tel: 09366/421
Fax: 09366/6652


Dr. Monika Zuther

Facharzt für Allgemeinmedizin

Eisinger Str. 4a, 97295 Waldbrunn

09306/2142


Benedikt Stenzel

ZIM Uniklinik Würzburg

Johannistraße 21, 97241 Oberpleichfeld



 

Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten

Seit Februar 2005 ist die Belehrungspflicht im Vollzug des § 43 IfSG für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten entfallen.

Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat für ehrenamtliche Helfer das Merkblatt Lebensmittelinfektionen vermeiden sowie den Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln erstellt. Die Vereinsvorstände haben ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend hygienisch aufzuklären, um Lebensmittelinfektionen zu vermeiden.

 

Zum Weiterlesen und Herunterladen

Für einen schnellen Überblick haben wir die wichtigsten Merkblätter, Gesetze und Verordnungen rund um die Themen Infektionsschutz & Hygiene für Sie zusammengetragen:


 

Erregersteckbriefe der BIÖG

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat in den so genannten Erregersteckbriefen wesentliche Informationen zum Thema Infektionsschutz zusammengetragen. Die PDF-Dokumente sind in sechs verschiedenen Sprachen - Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch - verfügbar.

 

Arzt/Labor-Meldungen nach dem IfSG

 

Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen

 

Arzneimittelwirkungen

 

Weiterführende Informationen

 

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2025

Voraussetzungen

Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel:

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
  • stabile Internetverbindung
  • gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
  • aktivierte Kamera oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (oder zukünftig Smart-eID oder BayernID/BundID-Anmeldung)
  • Girokonto, Kreditkarte oder Online-Zahlungsverfahren

Verfahrensablauf

Sie müssen sich für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Gesundheitsbehörde, oder durch von diesen beauftragte Ärztinnen und Ärzte anmelden. 

Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen: Nach einem kurzen Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie bei bestandenem Test die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen bzw. die Bescheinigung wird Ihnen elektronisch zugeschickt.

Fristen

Sie müssen vor Antritt der Tätigkeit/Beschäftigung an der Belehrung teilnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Die Identifikation muss anhand eines Ausweis-Dokuments erfolgen oder anhand eines entsprechenden Äquivalents (z. B. eine BayernID-Anmeldung oder Smart-eID)