Seiteninhalt

Infektionsschutz I Hygiene

Das Gesundheitsamt engagiert sich auch in Sachen Infektionsschutz und Hygiene.

Ein wirksamer Infektionsschutz trägt zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, wie Typhus, Ruhr, Salmonellose oder Virushepatitis bei. In Deutschland gilt das Infektionsschutzgesetz, das im Januar 2001 in Kraft trat und die geltenden seuchenrechtlichen Bestimmungen ablöste.

                                

Hygienebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

... in Präsenz

Das Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg bietet Donnerstagvormittags Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Für die Anmeldung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0931 8003-5952 unbedingt erforderlich.
Bei der Anmeldung ist der Personalausweis vorzulegen. Weiter sind für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 14 Euro zu bezahlen, dies ist in bar oder mit EC-Karte möglich.

... oder online

Sie können auch auf ein Angebot des Rhein-Kreis Neuss zurückgreifen und ortsunabhängig eine Online-Belehrung absolvieren.

Nach erfolgreicher Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung vom Rhein-Kreis Neuss, die bundesweit gültig ist.

Anmeldung zur Online-Belehrung - Schritt für Schritt erklärt:

1. Wunschtermin wählen

Über das Terminbuchungssystem des Rhein-Kreis Neuss https://rkn.gotzg.de/ suchen Sie sich einen Wunschtermin für die Online-Belehrung aus. Die Teilnahmegebühr von 25 Euro erhält der Rhein-Kreis Neuss. Ihre Daten werden datenschutzkonform übertragen.

2. Anmeldung zum Belehrungstermin

Um an der Online-Belehrung teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone. Die Geräte müssen über eine Kamera oder eine Webcam verfügen. Voraussetzung für die Teilnahme ist außerdem eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und rufen Sie folgenden Link auf: https://www.gotzg.de/

3. Legitimationsprüfung

Sie werden per Video-Chat kurz zugeschaltet und zeigen Ihren Personalausweis, sodass ein Vergleich mit der bei Terminbuchung übermittelten Ausweisnummer erfolgen kann.

4. Zugangs-Code

Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und können dann aus einer von 15 Sprachen auswählen, die als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet sind.

5. Belehrungsfilm

Sie schauen sich den Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

6. Test

Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit 5 Fragen. Der Test kann wiederholt werden.

7. Bescheinigung

Ihre Bescheinigung über die Belehrung wird Ihnen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse gesandt. Die Bescheinigung wird vom Rhein-Kreis-Neuss ausgestellt, ist aber bundesweit gültig. 

Technische Probleme?

Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182 850765 zur Verfügung.

   


Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten

Seit Februar 2005 ist die Belehrungspflicht im Vollzug des § 43 IfSG für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten entfallen.

Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat für ehrenamtliche Helfer das Merkblatt Lebensmittelinfektionen vermeiden sowie den Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln erstellt. Die Vereinsvorstände haben ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend hygienisch aufzuklären, um Lebensmittelinfektionen zu vermeiden.

 

Zum Weiterlesen und Herunterladen

Für einen schnellen Überblick haben wir die wichtigsten Merkblätter, Gesetze und Verordnungen rund um die Themen Infektionsschutz & Hygiene für Sie zusammengetragen:

Merkblätter zur Hygienebelehrung (in div. Sprachen)


 

Erregersteckbriefe der BZgA

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in den so genannten Erregersteckbriefen wesentliche Informationen zum Thema Infektionsschutz zusammengetragen. Die PDF-Dokumente sind in sechs verschiedenen Sprachen - Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch - verfügbar.

 

Arzt/Labor-Meldungen nach dem IfSG

 

Falldefinitionen

 

Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen

 

Arzneimittelwirkungen

 

Sonstiges

 

 

zurück