Infektionsschutz I Hygiene
Das Gesundheitsamt engagiert sich auch in Sachen Infektionsschutz und Hygiene.
Ein wirksamer Infektionsschutz trägt zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, wie Typhus, Ruhr, Salmonellose oder Virushepatitis bei. In Deutschland gilt das Infektionsschutzgesetz, das im Januar 2001 in Kraft trat und die geltenden seuchenrechtlichen Bestimmungen ablöste.
Hygienebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
... in Präsenz
Das Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg bietet einmal pro Monat Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Für die Anmeldung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0931 8003-5952 unbedingt erforderlich.
Bei der Anmeldung ist der Personalausweis vorzulegen. Weiter sind für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 14 Euro zu bezahlen, dies ist in bar oder mit EC-Karte möglich.
... oder online
Sie können die Belehrung über unser Online-Verfahren ortsunabhängig absolvieren.
Nach erfolgreicher Belehrung und Gebührenzahlung erhalten Sie die Bescheinigung zum Selbstausdrucken im PDF-Format.
Für die Belehrung wird eine Gebühr von 26 Euro fällig. Diese kann per Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden.
Ausnahme: Sofern Sie Schülerin oder Schüler sind und die Belehrung für ein von der Schule veranlasstes Praktikum benötigen, erhalten Sie die Belehrung gebührenfrei. Reichen Sie hierzu diesen Nachweis ausgefüllt ein. Über das Online-Verfahren kann die Belehrung durchgeführt werden. Die Bescheinigung erhalten Sie nach Prüfung Ihres Antrags per Post.
Führen Sie die Belehrung selbständig und ohne fremde Hilfe durch. Das Zuwiderhandeln kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Anmeldung zur Online-Belehrung - Schritt für Schritt erklärt:
Vorab: Denken Sie unbedingt daran, nach erfolgreich durchgeführter Belehrung Ihre Bescheinigung auszudrucken und zu speichern. Das Landratsamt stellt Ihnen keine Bescheinigung aus (Ausnahme: Schüler im Praktikum).
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Stellen Sie eine stabile Internetverbindung sicher.
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Öffnen Sie bitte den Link zur Online-Belehrung
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Ändern Sie ggf. über das Globus-Symbol in der rechten Ecke Ihres Bildschirms die Sprache.
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Akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen.
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Starten Sie Ihren Antrag über die BundID oder ohne Registrierung.
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Geben Sie nun Ihre persönlichen Daten an.
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Laden Sie ggf. eine Bescheinigung der Schule hoch, aus der hervorgeht, dass Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen.
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Sehen Sie sich bitte die Belehrungsfilme in voller Länge an und beantworten Sie danach die Fragen.
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Die Belehrung kann abgeschlossen werden, wenn alle Belehrungsabschnitte erfolgreich absolviert wurden.
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Die Gebühr von 26 Euro bezahlen Sie bitte per PayPal oder Kreditkarte. Die Bezahlung kann auch über eine andere Person erfolgen.
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Denken Sie unbedingt daran, nach erfolgreich durchgeführter Belehrung Ihre Bescheinigung zu drucken und zu speichern. Sie erhalten keine Bescheinigung durch das Landratsamt (Ausnahme: Schüler im Praktikum). Sie können zudem eine Quittung Ihrer Zahlung für Ihre Unterlagen speichern sowie eine Zusammenfassung Ihres Antrags.
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Wichtig: Der Download steht Ihnen einmalig zur Verfügung. Speichern Sie die Bescheinigung daher an einem sicheren Ort und vermerken Sie sich ggf. die Antrags-ID (beginnend mit Efa-...).
Nur wenn Sie sich über die BundID angemeldet haben, können Sie die Bescheinigung auch im Nachgang herunterladen.
Haben Sie Probleme bei der Durchführung?
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts gerne telefonisch zur Verfügung: 0931 8003-5900 oder 0931 8003-5952
In Stadt und Landkreis führen auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch. Eine Liste mit Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:
Belehrungen nach dem Infektionsschutz IfSG durch niedergelassene Ärzte
| Name | Firma/Fachrichtung |
Adresse |
Telefon/Fax | |
| Dr. med. Jürgen Baudach | Bahnhofstraße 6, 97209 Veitshöchheim | 0171/5526444 | ||
| Dr. med. Horst Bäurle | Betriebsarzt | Versbacher Röthe 145, 97078 Würzburg | 0931/284659 | |
| Dr. med. Jürgen Berthold | Facharzt für Allgemeinmedizin | Werner-von-Siemensstr. 100, 97076 Würzburg | 0931/271616 | |
| Dr. med. Sven M. Grapenthin | Facharzt für Allgemeinmedizin | Am Rosengarten 25, 97270 Kist |
Tel: 09306/2144 |
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| Dr. med. Thomas Hickethier | Betriebsärztlicher Dienst der Universität Würzburg | Josef-Schneider-Str. 2, Geb. D4, 97080 Würzburg |
Tel: 0931/ 3182471 |
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| Dr. med. Maria-Luise Holthoff-Stich | Facharzt für Allgemeinmedizin | Jahnstr. 1, 97271 Kleinrinderfeld |
Tel: 09366/421 |
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| Dr. med. Thomas Knestel | Betriebsarzt | Weinterleitenweg 11, 97261 Güntersleben |
09365/ 8977150 |
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| Dr. med. Vanessa Koch |
Betriebsärztlicher Dienst der Universität Würzburg |
Josef-Schneider-Str. 2, Geb. D4, 97080 Würzburg |
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| Dr. Sabine Mayer | AMD GmbH | Unterdürrbacher Str. 200, 97080 Würzburg |
0800/ 66490620 |
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| Monika Raupp | Rotes Kreuz | Kirchstr. 9a, 97228 Rottendorf |
09302/ 9897758 |
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| Dr. med. Thomas Ringlein | Main-Klinik-Ochsenfurt | Am Greinberg 25, 97199 Ochsenfurt | ||
| Dr. med. Sebastian Sauer | Allgemeinarzt - Urologe | Eichendorffstr. 4, 97218 Gerbrunn |
Tel: 0931/ 709090 |
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| Dr. med. Andrea Schnapp | Praxis Gerbrunn | Gregor-Mendel-Straße 9, 97218 Gerbrunn |
0931/707770 |
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| Dr. med. Manfred Schulz | Marktbreiter Str. 11, 97199 Ochsenfurt |
09331/7877 |
||
| Dr. med. Sebastian Stein |
Facharzt für Allgemeinmedizin |
Jahnstr. 1, 97271 Kleinrinderfeld |
Tel: 09366/421 |
|
| Dr. med. Wolfgang Stier |
Praxis Gerbrunn |
Gregor-Mendel-Straße 9, 97218 Gerbrunn |
0931/707770 |
|
| Dr. med. Kathrin Tatschner |
Geriatrische Reha-Klinik der AWO BV Unterfranken |
Kantstraße 45, 97074 Würzburg |
Tel: 0931/ 7951-0 |
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| Dr. med. Simone Zenkert |
Facharzt für Allgemeinmedizin |
Jahnstr. 1, 97271 Kleinrinderfeld |
Tel: 09366/421 |
|
| Dr. Monika Zuther |
Facharzt für Allgemeinmedizin |
Eisinger Str. 4a, 97295 Waldbrunn |
09306/2142 |
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| Benedikt Stenzel |
ZIM Uniklinik Würzburg |
Johannistraße 21, 97241 Oberpleichfeld |
Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten
Seit Februar 2005 ist die Belehrungspflicht im Vollzug des § 43 IfSG für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten entfallen.
Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat für ehrenamtliche Helfer das Merkblatt Lebensmittelinfektionen vermeiden sowie den Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln erstellt. Die Vereinsvorstände haben ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend hygienisch aufzuklären, um Lebensmittelinfektionen zu vermeiden.
Zum Weiterlesen und Herunterladen
Für einen schnellen Überblick haben wir die wichtigsten Merkblätter, Gesetze und Verordnungen rund um die Themen Infektionsschutz & Hygiene für Sie zusammengetragen:
Merkblätter zur Hygienebelehrung (in div. Sprachen)
§ 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
§ 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
§ 43 Abs. 1 IfSG Belehrungsbögen in div. Sprachen
Merkblätter des BfR für Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie in div. Sprachen
Bescheinigung kostenfreie Hygienebelehrung für Schülerinnen und Schüler (im Rahmen eines Betriebspraktikums)
Erregersteckbriefe der BIÖG
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat in den so genannten Erregersteckbriefen wesentliche Informationen zum Thema Infektionsschutz zusammengetragen. Die PDF-Dokumente sind in sechs verschiedenen Sprachen - Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch - verfügbar.
Arzt/Labor-Meldungen nach dem IfSG
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
- Meldung nach § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Einzelmeldung
- Meldung nach § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Sammelmeldung
- Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG (externer Link)
- Broschüre - Kopfläuse... was tun
Arzneimittelwirkungen
- Meldeformular - Meldung über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen (externer Link)
- Meldeformular - Verdacht einer Impfkomplikation nach Infektionsschutzgesetz (externer Link)
Weiterführende Informationen
- Hygiene-Tipps für Kids (externer Link)
- AG Influenza des Robert-Koch-Instituts (externer Link)