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Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung
Kurzbeschreibung
Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung handelt es sich um amtliche Untersuchungen, in deren Rahmen die Einhaltung lebensmittel-, futtermittel-, tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert wird. Neben der eigentlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden weitere Untersuchungen hinsichtlich spezifischer Gefahren wie Trichinose oder BSE durchgeführt. Durch die Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 16.12.2020
Stand: 16.12.2020