Verpflichtungserklärung; Abgabe
Kurzbeschreibung
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden.
Verpflichtungserklärung
Ihren zuständigen Sachbearbeiter und detaillierte Infos zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung finden Sie direkt auf der Seite “Verpflichtungserklärung“ der Ausländerbehörde.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 06.09.2021
Kosten
- 29 Euro