Unterlagen zum geplanten Wasserschutzgebiet "Zeller Quellstollen"
Az. FB 52-863-5-2022-Ze
Wasserrecht;
Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellstollen“ für die Sicherung der öffentlichen Trinkwassergewinnung durch die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) im Wasserwerk Zeller Stollen, Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg;
Gemeindefreies Gebiet „Irtenberger Wald“;
Öffentliche Auslegung der Unterlagen
Das Wasserversorgungsunternehmen Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH hat beim Landratsamt Würzburg, Untere Wasserrechtsbehörde, Unterlagen zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellstollen“ eingereicht. Das bestehende Wasserschutzgebiet soll erweitert und neu festgesetzt werden und sich künftig über Grundstücke der folgenden Städte, Märkte, Gemeinden und gemeindefreien Gebiete erstrecken: Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Höchberg, Irtenberger Wald, Leinach, Uettingen, Waldbrunn, Waldbüttelbrunn, Zell am Main sowie Würzburg. Für Betroffene im Bereich des gemeindefreien Gebietes „Irtenberger Wald“ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen beim Landratsamt einzusehen.
Die Unterlagen zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellstollen“ werden für den Zeitraum vom
08.01.2024 bis zum 07.02.2024
im Landratsamt Würzburg, Umweltamt Haus 17, Zi. 17220, Klingholz, 97232 Giebelstadt während der Öffnungszeiten des Landratsamtes (Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag- und Donnerstagnachmittag, 14 bis 16:30 Uhr)
ausgelegt.
Die Unterlagen zum geplanten Wasserschutzgebiet können zusätzlich hier eingesehen werden:
Anlage 1: Erläuterungsbericht zum wasserrechtlichen Verfahren
Anlage 2: Vorschlag zur Abgrenzung des Trinkwasserschutzgebietes, Übersichtslagepläne
Anlage 3: Vorschlag zur Abgrenzung des Trinkwasserschutzgebietes, Lagepläne
- Plan-Nr. 1: Übersichtskarte der Planausschnitte in Anlage 3
- Plan-Nr. 2: Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerkes Zeller Stollen (Vorschlag), Planausschnitt Nord
- Plan-Nr. 3: Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerkes Zeller Stollen (Vorschlag), Planausschnitt Nordwest
- Plan-Nr. 4: Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerkes Zeller Stollen (Vorschlag), Planausschnitt Nordost
- Plan-Nr. 4a: Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerkes Zeller Stollen (Vorschlag), Planausschnitt Nordost mit 9- m Mächtigkeitslinie sehr schwach durchlässiger Deckschichten (Unteren Keuper 1 mit quartärem Lößlehm) und oberirdische Wasserscheiden
- Plan-Nr. 5: Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerkes Zeller Stollen (Vorschlag), Planausschnitt West
- Plan-Nr. 6: Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerkes Zeller Stollen (Vorschlag), Planausschnitt Ost
- Plan-Nr. 7: Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerkes Zeller Stollen (Vorschlag), Planausschnitt Südwest
- Plan-Nr. 8: Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerkes Zeller Stollen (Vorschlag), Planausschnitt Südost
- Plan-Nr. 9: Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerkes Zeller Stollen (Vorschlag), Planausschnitt Süd
Anlage 4: Thematische Pläne
- Plan-Nr. 1: Geologische Karte
- Plan-Nr. 2: Streichlinienkarte der Schichtgrenze 2. Schaumkalkbank / Wellenkalksteinfolge 8 (Unterer Muschelkalk)
- Plan-Nr. 3: Genereller Grundwassergleichenplan für den Muschelkalk-Hauptgrundwasserleiter (Stichtagsmessung vom 18. bis 20.03.2019)
- Plan-Nr. 4: Grundwasserflurabstände für den Muschelkalk-Hauptgrundwasserleiter (Stichtagsmessung vom 18. bis 20.03.2019)
- Plan-Nr. 5: Grundwassermächtigkeiten für den Muschelkalk-Hauptgrundwasserleiter (Stichtagsmessung vom 18. bis 20.03.2019)
- Plan-Nr. 6: Karte der nutzbaren Feldkapazitäten
- Plan-Nr. 7: Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung bezogen auf den Muschelkalk-Hauptgrundwasserleiter
- Plan-Nr. 8: Karte der Flächennutzungen
Anlage 5: Hydrogeologische Profilschnitte A-A' und B-B'
Anlage 6: Grundwasseraufschlüsse
Anlage 7: Bestandspläne des Wasserwerkes Zeller Stollen
- Anlage 7.1: Bestandspläne Zeller Schulhaus Stollen
- Anlage 7.2: Bestandspläne Zeller Berg Stollen
- Anlage 7.3: Bestandspläne Norbertusheim Stollen
- Anlage 7.4: Bestandspläne des Wasserwerkes Zeller Stollen
Anlage 8: Bestehendes Wasserschutzgebiet und Ergebnisse von Markierungsversuchen
- Anlage 8: Bestehendes Wasserschutzgebiet und Ergebnisse von Markierungsversuchen
(Plan-Nr. 1-3, Blatt 4-6)
Anlage 9: Gefährdungspotenziale
- Anlage 9.1: Dokumentation zu den Nutzungsverhältnissen in der Engeren Schutzzone Zeller Schulhaus-Stollen und Zeller Berg-Stollen
- Anlage 9.2: Historische Recherche Altlastenverdachtsflächen
- Anlage 9.2.1: Altablagerungen Nr. A 4, A 5 und A 10
- Anlage 9.2.2: Altablagerung Nr. A 7
- Anlage 9.2.3: Altablagerung Nr. A 8
- Anlage 9.2.4: Altablagerung Nr. A 9
- Anlage 9.2.5: Altablagerung Nr. A 13
- Anlage 9.2.6: Altablagerung Nr. A 14
- Anlage 9.2.7: Altablagerung Nr. A 18
- Anlage 9.2.8: Altablagerung Nr. A 19
- Anlage 9.2.9: Altablagerung Nr. A 20
- Anlage 9.2.10: Altablagerung Nr. A 21
- Anlage 9.3: Luftbilder Deponien
Anlage 10: Quantitative und qualitative Daten des Wasserwerkes Zeller Stollen
Anlage 11: Beurteilung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung sowie des Stoffverlagerungsrisikos des Bodens
Anlage 12: Vorschlag für eine Wasserschutzgebietsverordnung
Anlage 13: Grundstücksverzeichnis
Jede Person, deren Belange durch das geplante Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ berührt werden, kann vom Beginn der Auslegung am 08.01.2024 bis einschließlich 21.02.2024 schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Würzburg, Untere Wasserrechtsbehörde, Zeppelinstr. 15, 97072 Würzburg (Besucheradresse: Klingholz, Haus 17, 97232 Giebelstadt), Einwendungen gegen die vorgelegte Wasserschutzgebietsverordnung und das vorgeschlagene Wasserschutzgebiet erheben. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die abschließende Entscheidung des Landratsamts Würzburg einzulegen, können innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist Stellungnahmen abgeben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die abschließende Entscheidung des Landratsamtes einzulegen.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden nach Ablauf der Einwendungsfrist erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 Beteiligte Einwendungen erhoben haben, können diese abweichend durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Bei Ausbleiben eines oder einer Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn oder sie verhandelt werden.
Wer Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die bei der Entscheidung über die Wasserschutzgebietsverordnung „Zeller Quellstollen“ nicht oder nur teilweise berücksichtigt worden sind, wird über die Gründe der Nichtberücksichtigung unterrichtet. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen an Einwender vorzunehmen sind.
Giebelstadt, den 04.12.2023
Untere Wasserrechtsbehörde
Landratsamt Würzburg
Schulz
Regierungsrätin