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Haushalt und Recht - Jobcenter (FB 41)
Der Fachbereich 41 im Jobcenter ist zuständig für all das, was hinter den Kulissen des Publikumsverkehrs passiert - seine Aufgaben gelten fachbereichsübergreifend für das gesamte Jobcenter.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zum Beispiel den Finanzhaushalt und die EDV im Blick. Sie üben Steuerungs- und Überwachungsfunktionen aus (Controlling) und führen Statistiken für das gesamte Jobcenter.
Die Aufgaben des Fachbereichs Haushalt und Recht im Jobcenter
- Haushalt
- Controlling
- Internes Kontrollsystem (IKS)
- Rechtsverfahren (Widersprüche und Klagen)
- EDV
- Statistik
- Zentrale Dienste einschl. zentrale Ermittlung
- Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des örtlichen Beirats