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Sozialhilfe und sonstige soziale Leistungen (FB 44)

Befinden sich Menschen in einer Notlage, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind sie in der Regel auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen.

Der Fachbereich Sozialhilfe und sonstige soziale Leistungen ist Teil dieses Unterstützer-Netzwerks, zum Beispiel durch die Zahlung von Wohngeld, von Grundsicherung im Alter oder die Unterstützung junger Menschen in Ausbildung durch Bafög.

Zuständig ist der Fachbereich auch für die Asylbewerber-Leistungen und die Asylbetreuung.

Herr Gabel leitet den Fachbereich Soziale und sonstige soziale Leistungen.

 

Anträge & Ansprechpartner

Sie suchen einen ganz bestimmten Antrag oder weiterführende Informationen rund um Soziale Leistungen? In unserem Bürgerservice A bis Z finden Sie alle Dienstleistungen aus diesem Bereich.

Oder benötigen Sie nur schnell ein Formular? Unter Formulare - Soziale Leistungen finden Sie alle verfügbaren Dokumente zum Herunterladen.

 

Auf einen Klick

Sozialhilfe & Grundsicherung
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Sozialhilfe & Grundsicherung

Leistungen für Asylbewerber
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Bildung & Teilhabe
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Wohngeld
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Ausbildungsförderung
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Betreuungsstelle
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Betreuungsstelle

                      

Alle Aufgaben des Fachbereichs Sonstige soziale Leistungen

  • Staatliches Versicherungsamt
  • Ausbildungsförderung für eine schulische Ausbildung – BaföG
  • Aufstiegsfortbildungsförderung – Aufstiegs-Bafög
  • Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) 
  • Vorschlagsliste zur Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der Bayer. Sozialgerichtsbarkeit
  • Sonstige Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
  • Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung am Verfahren
  • Beratung und Unterstützung von rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten
  • Aufklärung und Beratung über "andere Hilfen", Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen - nach Terminabsprache
  • Bewerbungsverfahren und Bedarfsermittlung für Betreuerinnen und Betreuer
  • Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes

 

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