Digitaler Bauantrag
Dies sind insbesondere: Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Baubeginnsanzeigen, Anzeigen der Nutzungsaufnahme und Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung.
Sogenannte "Online-Assistenten" führen Sie Schritt für Schritt durch die digitalen Formulare.
Was möchten Sie tun?
Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Nutzungsaufnahme online anzeigen
Teilbaugenehmigung online beantragen
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
Wichtige Änderung im Verfahrensablauf
Mit der Aufnahme in die Digitale Bauantragsverordnung kommt es zu einer Änderung im Verfahrensablauf:
Für Verfahren, in denen das Landratsamt Würzburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Teilbaugenehmigungsanträge, Anträge über bauordnungsrechtliche Abweichungen, z.B. vom Brandschutz, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art bitte ab 1. Januar 2024 ausschließlich und nur direkt beim Landratsamt Würzburg, Bauamt, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg einreichen.
Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt
Die Landkreiskommunen bleiben ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich am Verfahren beteiligt. Sie werden digital um Entscheidung über ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig mit der Beteiligung der Gemeinden erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.
Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen oder Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Digital müssen diese Anträge beim Landratsamt gestellt werden. Sie werden dann unverzüglich nach Eingang im Landratsamt digital an die betroffene Gemeinde weitergeleitet.