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29.01.2024

Neue Richtsätze zur Ermittlung der Baugenehmigungsgebühren ab 1. Februar 2024

Ab dem 1. Februar 2024 kommen bei der Ermittlung der Gebühren für eine Baugenehmigung neue Richtsätze zur Anwendung. Die Richtsätze bilden die Grundlage für die Ermittlung der Gebühren einer Baugenehmigung und werden jährlich fortgeschrieben. Sie orientieren sich am Baupreisindex, welcher vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.

Nach zuletzt mehreren sehr deutlichen Anstiegen in Folge gab es im letzten Jahr einen mäßigen Anstieg von etwa 4 Prozent. Auch die Richtsätze für die Genehmigung von Werbeanlagen wurde angepasst. Die Richtsätze für die Bemessung der Gebühren werden in allen Landkreisen des Regierungsbezirks Unterfranken gleichermaßen angewendet.

Die ab dem 1. Februar 2024 gültigen Richtsätze sind hier einzusehen: