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Elterliche Sorge; Beantragung einer Entscheidung duch das Familiengericht
Kurzbeschreibung
Das Amtsgericht - Familiengericht entscheidet in Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2024
Stand: 13.03.2024