Einzelbeschwerden
Einzelbeschwerden
Die Immissionsschutzbehörden sind bei Einzelbeschwerden zuständig, wenn schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärm, Geruch, Erschütterungen) durch Anlagen oder verhaltensbedingte Lärmquellen entstehen, die das zumutbare Maß überschreiten.
Geht eine Beschwerde beim Immissionsschutzrecht ein, gilt folgender Leitfaden zur Prüfung:
Sie haben eine Anfrage oder Meldung zum Thema Licht, Lärm oder Geruch, dann wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse:
immissionsschutz-meldungen@lra-wue.bayern.de