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Immissionsschutz und Abfallrecht (FB 53)

Der Fachbereich Immissionsschutz und Abfallrecht trägt Sorge für die Herstellung und Bewahrung menschen- und umweltgerechter Zustände in Unternehmen und in deren Umfeld.

Frau Derleth leitet den Fachbereich Immissionsschutz und Abfallrecht.

          

Die Aufgaben des Fachbereichs

  • Abfallrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Technischer Umweltschutz      

Verfahrenshandbuch "Erneuerbare Energien"

Der Klimawandel stellt uns alle vor gewaltige Herausforderungen - hier wollen und müssen wir gegensteuern. Dazu gehört vor allem auch ein zügiger Ausbau der erneuerbaren Energien.

Um Projektentwickler und Bürger in die Lage zu versetzen, die Genehmigungsverfahren leichter zu verstehen, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein Verfahrenshandbuch erstellt. Es soll eine Orientierung über wichtige immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche sowie baurechtliche Verfahren bieten.

Dokument anzeigen: Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien
28.03.2023
Den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen - durch ein besseres Verständnis der Genehmigungsverfahren. Ein Handbuch für Projektentwickler und Bürger.

PDF, 1.7 MB

                           

Öffentliche Bekanntmachungen

Im Fachbereich 53 werden verschiedene Verfahren durchgeführt, bei denen die Öffentlichkeit eingeladen ist, sich zu beteiligen. Verfahren, die mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden und die daraus resultierenden Entscheidungen werden öffentlich bekannt gegeben. 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind. Auch ortsübliche Bekanntmachungen in den Gemeinden sind möglich.       

Immissionsschutzrecht - Genehmigungsverfahren

Az.: FB 53-1711.04.01 2022

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Bekanntmachung gemäß § 23a Abs. 2 Satz 3 BImSchG über die Prüfung eines Genehmigungserfordernisses gemäß § 23b BImSchG

Die Kneipp GmbH zeigte mit Schreiben vom 16.08.2022, ergänzt mit Nachricht vom 07.11.2022, beim Fachbereich für Immissionsschutz und Abfallrecht im Landratsamt Würzburg die Errichtung eines Betriebsbereiches der unteren Klasse nach § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV, in dem gefährliche Stoffe in störfallrelevanten Mengen vorhanden sind, an.

Vorliegend wird die Kneipp GmbH am Standort, Johannes-Gutenberg-Str. 8 in 97199 Ochsenfurt, Flst. Nr. 410, 410/2, 410/4, 394/2, 384/2 und 413/6, die vorhandene Lagermenge störfallrelevanter Stoffe auf 460 t erhöhen. Aufgrund der Menge der gelagerten Rohstoffe mit gewässergefährdenden Eigenschaften fällt der Standort Ochsenfurt mit der geplanten Erweiterung in den Geltungsbereich der 12. BImSchV (Störfallverordnung) bzw. der Seveso-III-Richtlinie der EU (Richtlinie 2012/18/EU).

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, dass die angezeigte Errichtung keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 23b BImSchG bedarf.

Der angemessene Sicherheitsabstand zu den benachbarten Schutzobjekten (u. a. Wohnbebauung, Nahversorger, öffentliche Straßen etc.) wird weder erstmalig unterschritten noch räumlich weiter unterschritten. Auch wird eine erhebliche Gefahrenerhöhung durch die angezeigte Maßnahme nicht ausgelöst.


Würzburg, den 15.11.2022
Landratsamt Würzburg
Immissionsschutz und Abfallrecht


Schulz
Regierungsrätin

   

Immissionsschutzrecht - Genehmigungsbescheide


Dokument anzeigen: Az.: FB 531711.01.69.04.02.2021
28.02.2022
Öffentliche Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Änderung einer bestehenden Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen gem. § 10 Abs. 7, 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 21a der 9. Verordnung zur Durchfüh-rung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

PDF, 186 kB

Immissionsschutzrecht - IE-Anlagen

  • Genehmigungsbescheide für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) fallen sowie
  • Informationen zur Überwachung der IE-Anlagen
  • Entwürfe nachträglicher Anordnungen für IE-Anlagen
  • Entscheidungen über den Erlass nachträglicher Anordnungen für IE-Anlagen

finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs unter Industrie-Emissionen.

   

Immissionsschutzrecht - kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

Immissionsschutzrecht - mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)

Abfallrecht - Genehmigung von Deponien

Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung einer Deponie bedürfen der Planfeststellung. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Veröffentlichungen finden Sie im UVP-Portal.

 

Entscheidungen über Anträge auf Planfeststellung einer Deponie

- aktuell keine öffentlichen Bekanntmachungen -

 

Anordnungen zur Stilllegung von planfeststellungsbedürftigen Deponien

- aktuell keine öffentlichen Bekanntmachungen -

 

    

                                              

Dienstleistungen, Informationen und Formulare

Im Bürgerservice A bis Z finden Sie detaillierte Informationen zu vielen Dienstleistungen aus dem Fachbereich - mitsamt der erforderlichen Formulare.

Weitere Formulare und Merkblätter aus dem Abfallrecht und dem Immissionsschutz stehen auf unserer Formularseite zum Herunterladen bereit.

 

Reinhören und schlauer werden: Wissenswertes rund um das Thema Müll mit dem Podcast des StMUV

Immissionsschutz und Abfallrecht sind eng miteinander verwoben. Viele Abfallentsorgungsanlagen sind genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz  (StMUV) informiert in seiner Podcast-Serie „Morgen beginnt heute“ unter anderem zu Themen aus dem Bereich Abfall.

Was passiert mit unserem Müll in einer Müllverbrennungsanlage? Was sind Brecher- und Klassieranlagen und wie funktioniert "Bauen mit Recycling-Baustoffen"? Und wozu benötigen wir heute noch Deponien? Mit nur wenigen Klicks über den folgenden Link können Sie sich auf dem YouTube-Kanal des Ministeriums informieren. Ein paar Folgen finden Sie direkt hier. Hören Sie doch mal rein. 

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