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Landschaftsbestandteile

Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von Naturdenkmalen erfüllen. Sie erlangen ihre Bedeutung zum Beispiel wegen ihrer Belebungswirkung für das Orts- oder Landschaftsbild oder ihrer Bedeutung für Biotopverbundsysteme.

Typische Beispiele sind Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Moorflächen oder Streuwiesen.

Altertheim

Bergtheim

Bieberehren

Eibelstadt

Eisenheim

Erlabrunn

Frickenhausen

Giebelstadt

Greußenheim

Güntersleben

Hettstadt

Höchberg

Kirchheim

Kürnach

Leinach

Margetshöchheim

Neubrunn

Ochsenfurt

Randersacker

Remlingen

Rimpar

Rottendorf

Sommerhausen

Sonderhofen

Tauberrettersheim

Theilheim

Thüngersheim

Uettingen

Veitshöchheim

Waldbüttelbrunn