Amtliche Beglaubigungen
Beschreibung
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.
Beglaubigung von Dokumenten
Sie können schriftliche oder elektronische Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie oder dem elektronischen Dokument angebracht.
Sie können persönlich zur Behörde gehen oder sich von jemandem vertreten lassen, dem Sie eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.
Unterschriftsbeglaubigung
Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften und Handzeichen müssen i.d.R. in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden.
Der Behörde ist ein Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorzulegen, auf dem die Unterschrift geleistet werden soll oder geleistet wurde. Dann muss das Schriftstück in Gegenwart des Bediensteten unterschrieben oder die Unterschrift anerkannt werden. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Um Dokumente amtlich beglaubigen zu können, bittet die Kreiskämmerei am Landratsamt Würzburg um vorherige Terminvereinbarung
- telefonisch unter 0931 8003-5125 oder
- per E-Mail amtliche-beglaubigungen@lra-wue.bayern.de
Welche Dokumente werden von der Kreiskämmerei amtlich beglaubigt?
1. Kopien von:
- Urkunden (z.B. Bachelorurkunde)
- Zeugnissen
- Personalausweisen, Reisepässen
- nicht-deutschsprachigen Dokumenten zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
- elektronischen Aufenthaltstiteln
- Jadgscheinen sowie Waffenscheinen, die vom Landkreis Würzburg ausgestellt wurden
2. Unterschriften,
die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden
Hinweis
Behörden sind zur amtlichen Beglaubigung befugt, aber nicht verpflichtet. Die amtlichen Beglaubigungen liegen daher ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen.
Bestehen Zweifel an Form oder Echtheit des Originaldokuments, kann die Beglaubigung abgelehnt werden.
Was darf die Kreiskämmerei nicht beglaubigen?
- Personenstandsurkunden, § 55 PStG
- Betreuungsvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
- Registeranmeldungen, Verträge, Vollmachten in Zusammenhang mit Grundstücksverwertungen (wenden Sie sich hierzu an einen Notar)
- Grundbuchauszüge (wenden Sie sich hierzu ans Grundbuchamt oder Amtsgericht)
- Betreuerausweise (zuständig ist hier das Amtsgericht oder Vormundschaftsgericht)
- Vorbeglaubigung für die Regierung von Unterfranken, die von einer Landkreisgemeinde durchgeführt wurde
Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland;
Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation
Für Fragen zur Ausstellung einer Apostille oder Beglaubigung für eine Legalisationsverfahren (für die Verwendung im Ausland) wenden Sie sich bitte an die Regierung von Unterfranken.