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06.06.2013

Sofortgeld für Hochwassergeschädigte

Der Freistaat Bayern stellt für Hochwassergeschädigte ein Sofortgeld bereit. Dieses beträgt bis zu 1.500 Euro für Privathaushalte und bis zu 5.000 Euro für Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.  

Das Sofortgeld kann ab sofort bei den Gemeinden beantragt werden und wird durch diese an die Geschädigten schnellstmöglich ausgezahlt.

Weitere Informationen und Antragsformulare sind bei den vom Hochwasser betroffenen Gemeinden erhältlich.

Die Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Gewährung des Sofortgeldes für Privathaushalte

Antrag auf Gewährung des Sofortgeldes für Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Fragen zum Sofortgeld beantwortet auch die Kommunalaufsicht im Landratsamt, Benedikt Hofmann, Tel. 0931 8003-271,  b.hofmann@lra-wue.bayern.de