Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg (FB 61)
Das Gesundheitsamt ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt und Landkreis Würzburg mit dem Ziel, Ihre Gesundheit zu fördern und zu schützen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgebildete Mediziner, Sozialpädagogen, Hygienekontrolleure, Fachkräfte der Sozialmedizin und Verwaltungskräfte. Gemeinsam verfolgen sie einen bevölkerungsmedizinischen Ansatz: Ihre Aktivitäten und Beratungsangebote beziehen sich auf die Menschen und ihre Lebensräume im Landkreis und in der Stadt Würzburg.
Aktuelles
Gesundheitsamt spricht Abkochgebot für Trinkwasser in Wolkshausen aus
Aufgrund des Nachweises einer bakteriologischen Verunreinigung mit Enterokokken im Trinkwasser der Trinkwasserversorgung Wolkshausen (Nachweis von 1 KBE bei einem Grenzwert von 0 KBE) sprach das Gesundheitsamt Würzburg am 14. August 2026 ein Abkochgebot für den Ortsteil Wolkshausen der Gemeinde Gaukönigshofen aus. Die Verunreinigung wurde im Rahmen einer Routinekontrolle festgestellt, weitere Ortsteile sind vom Abkochgebot nicht betroffen.
Der Trinkwasserversorger arbeitet mit Hochdruck an der Ursachenforschung und führt engmaschige Nachbeprobungen durch. Sobald das Wasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann, werden das Gesundheitsamt und der Trinkwasserversorger darüber informieren.
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden. Hierfür empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:
- Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
- Zubereiten von Lebensmitteln
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
- Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen)
- Zähne putzen
- Geschirrabwasch von Hand
- Trinkwasser für empfindliche Haustiere
Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Macht das Wasser krank?
Nach aktuellem Stand sind keine Erkrankungsfälle bekannt. Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.
Was ist zu tun?
Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über zirka zehn Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden.
Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?
Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt. Wenn die Freigabe erteilt ist, werden Sie umgehend von Ihrem Versorger informiert.
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein. Für Kinder gelten keine besonderen zusätzlichen Maßnahmen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verwendet werden.
Was müssen Schwangere beachten?
Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.
Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden. Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?
Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise Waschen und Verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?
Nein. Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?
Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.
Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?
Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.
Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?
Nein.
Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck, Geschirr und Gläsern verwendet werden?
Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden. DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80 bis 85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung.
Können Getränke- und Kaffeeautomaten sowie Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkeautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.
Können Haustiere das Wasser trinken?
Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.
Bayerns Gesundheitsministerin warnt vor Hitze-Gefahren - Gerlach: Bei hohen Temperaturen ausreichend trinken und vor Sonne schützen
Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach hat angesichts der anhaltenden Hitze vor gesundheitlichen Gefahren gewarnt. Gerlach betonte am Donnerstag: „Hitze ist ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko. Gerade an mehreren aufeinanderfolgenden heißen Tagen wird der Körper stark belastet. Deshalb ist es wichtig, einfache Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.“
Die Ministerin erläuterte: „Typische Beschwerden bei großer Hitze sind Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen sowie Herz-Kreislauf-Probleme. Besonders gefährdet sind ältere und pflegebedürftige Menschen, Säuglinge und Kleinkinder, Schwangere sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Gerade ältere Menschen verspüren häufig weniger Durst und trinken deshalb zu wenig. Das kann zu einer gefährlichen Dehydrierung führen. Angehörige sowie Pflege- und Betreuungskräfte sollten deshalb insbesondere an heißen Tagen regelmäßig ans Trinken erinnern.“
Gerlach appellierte: „Bitte trinken Sie ausreichend! An heißen Tagen benötigt der Körper häufig deutlich mehr Flüssigkeit als sonst – oftmals zwei bis drei Liter, sofern aus medizinischer Sicht nichts dagegenspricht. Wer an einer Herz- oder Nierenerkrankung leidet, sollte die individuell empfohlene Trinkmenge mit seiner behandelnden Ärztin oder seinem behandelnden Arzt abstimmen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Ebenso wichtig ist es, die Hitze möglichst zu meiden, körperlich anstrengende Tätigkeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden zu verlegen und Wohnräume so gut wie möglich kühl zu halten. Leichte, luftige Kleidung sowie eine Kopfbedeckung im Freien helfen zusätzlich, den Körper vor Hitzebelastung zu schützen.“
Mit Blick auf die gesundheitlichen Gefahren durch die UV-Belastung hob Gerlach hervor: „Bei Hitze tritt häufig gleichzeitig eine starke UV-Belastung auf. UV-Strahlung ist der Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs, wird jedoch häufig unterschätzt. Wer sich im Freien aufhält, sollte deshalb konsequent auf Sonnenschutz achten – dabei gilt die Reihenfolge: Sonne vermeiden, Körper mit geeigneter Kleidung bedecken, Sonnencreme mit ausreichendem Lichtschutzfaktor verwenden. So lassen sich Sonnenbrand und langfristige Hautschäden wirksam vermeiden.“
Aktuell stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention gemeinsam mit der AOK Bayern und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) bayernweit insgesamt 500 UV-Index-Tafeln auf, um auf das Hautkrebsrisiko durch UV-Strahlung hinzuweisen.
Die Ministerin mahnte: „Warnsignale wie starke Erschöpfung, Verwirrtheit, Schwindel oder Kreislaufprobleme sollten ernst genommen werden. Im Zweifel sollte frühzeitig ärztlicher Rat eingeholt werden. Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz – mit einfachen Maßnahmen kann jeder dazu beitragen, gesundheitliche Risiken deutlich zu verringern.“
Ansprechpartner & Information
Im Bürgerservice A bis Z haben wir wichtige Leistungen des Gesundheitsamtes für Sie zusammengetragen und detailliert erklärt.
Falls Sie eine Datei mit sensiblen Daten elektronisch an uns übermitteln wollen, können Sie die über unser datenschutzkonformes Uploadportal tun.
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Trink- & Badewasserqualität
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Weiteres Aufgabenspektrum des Gesundheitsamtes
Amtsärztlicher Dienst
Der Amtsärztliche Dienst beantwortet sozialmedizinische Fragestellungen im Auftrag von Behörden zu diesen Themen:
- Arbeitsfähigkeit
- Erwerbsfähigkeit
- Notwendigkeit für kostenaufwändige Ernährung
- Schulfähigkeit
- Prüfungsfähigkeit
- Dienstunfähigkeit
- Vorliegen von Behinderung
- ggf. Notwenigkeit und Umfang von Fördermaßnahmen
- Werkstattfähigkeit im Bereich Bundessozialhilfegesetz
- Auszugs- und Reisefähigkeit
- Verbeamtung/Einstellung
- Notwendigkeit für Maßnahmen nach dem Beihilfegesetz
- Notwendigkeit der Unterbringung nach dem Bayer. Unterbringungsgesetz (BayUnterbrG)
- Dienstunfall
- Untersuchungen im Bereich Asyl- und Ausländerangelegenheiten
- Schulärztliche Untersuchungen in Sonder- und Fördereinrichtungen
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Beurteilungsbogen (Seiten 1 und 2) zu Untersuchungen im Gesundheitsamt mit.
Umweltmedizinische Beratung
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger interessieren sich für die komplexen Zusammenhänge in Natur und Umwelt.
Die Aufgabe des öffentliche Gesundheitsdienstes ist es, durch seine umweltmedizinische Beratung die vorhandenen Versorgungsstrukturen zu ergänzen. So können Behörden, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen gemeinsam mit den Menschen im Landkreis in einen Dialog treten. Bei individual-medizinischen Aspekten zeigt die Beratung außerdem Einrichtungen auf, die entsprechende Leistungen erbringen.
Wichtig ist, dass die umweltmedizinische Beratung keine Konkurrenz zu Ärzten oder zu Untersuchungsinstituten ist - sie ist Kooperationspartner, in dem sie die vorhandenen Versorgungsstrukturen lediglich ergänzt.
Damit soll eine Stärkung der umweltmedizinischen Strukturen insgesamt erreicht und der Ausbau zu einem integrativen Informationsverbund erreicht werden.
Weitere Informationen
Details zur umweltmedizinischen Beratung finden Sie im Bürgerservice A bis Z.