Seiteninhalt

Wohngeld

Wohnen kostet Geld. Wer ein geringes Einkommen hat, kann eine staatliche Unterstützung in Form von Wohngeld erhalten.

 

Hinweis zur Wohngeldreform 2023

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.


Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Unter www.bmwsb.bund.de Link finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.


Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.



Formen von Wohngeld

Das Wohngeld ist verfügbar als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind. Oder als so genannter Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Es wird in der Regel für 12 Monate geleistet, danach ist ein neuer Antrag zu stellen (sämtliche Antragsformulare können Sie direkt auf der Wohngeld-Seite des Bauministeriums unter "Formulare" herunterladen).

 

Voraussetzungen für den Erhalt

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Das heißt: Jede/r, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen und einen Antrag stellen.

Ob und wie viel Wohngeld Sie erhalten, hängt von diesen Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung


Bitte beachten Sie:

  • Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen. Hierzu zählen beispielsweise die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • Mit dem neuen Wohngeld kann in vielen Fällen die Notwendigkeit eines Grundsicherungsbezuges enden und stattdessen Wohngeld bezogen werden, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Bitte sprechen Sie uns an.

Gern beraten wir Sie, bitte setzen Sie sich vor Antragstellung mit uns in Verbindung.

 

 

zurück