Leistungen für Asylbewerber I Asylbetreuung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Unterbringung von zugewiesenen Personen in dezentrale Unterkünfte. Doch damit ist es nicht getan, auch ihre Versorgung in zentralen und dezentralen Unterkünften muss sichergestellt sein:
- Ausgabe von Krankenbehandlungsscheinen
- Auszahlung von Taschengeld
- Auszahlung von Geld für den Kauf von Lebensmitteln
- Auszahlung von Bekleidungspauschalen
- Beschaffung von Fahrkarten (z.B. für den Besuch der Ausländerbehörde, BAMF)
- Betreuung in den Unterkünften > Hilfe und Ansprechpartner in verschiedenen Lebenslagen
- Auszahlung von Leistungen bei einer Schwangerschaft
- Auszahlung von Leistungen für Babyerstausstattung
- Unterstützung durch Sprachmittler bei Arztbesuchen
- Hilfe zur Pflege
Wir sind gerne für Sie da
Auszahlung von Asylbewerberleistungen
Bei Fragen zu Leistungen für Fahrkarten, Bekleidung, Taschengeld oder bei Schwangerschaft:
Unterkunftsbetreuung
Bei Fragen zu GEZ, Dolmetscher, Vermieterkontakt, Anmeldung in der Gemeinde, Schulanmeldung, Kindergartenanmeldung helfen Ihnen:
Krankenbehandlungsscheine
Akquise von Unterkünften
Unterkünfte für Asylsuchende
Gesucht werden Räumlichkeiten im Landkreis Würzburg, die sich als Unterkünfte für Asylsuchende eignen. Gemeint sind sowohl Objekte mit mehr als 50 Plätzen zur Anmietung als Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Unterfranken als auch Objekte mit ca. 10 bis 30 Plätzen zur Anmietung als dezentrale Unterkunft des Landratsamtes.
Wer entsprechende Räumlichkeiten zur Miete anbieten kann und damit zur weiterhin guten Sorge für geflüchtete Menschen beitragen möchte, wird herzlich gebeten, sich per E-Mail an wohnraumvermittlung@lra-wue.bayern.de zu wenden. In Betracht kommen nicht nur größere Wohnungen oder Wohnhäuser, sondern zum Beispiel auch geeignete Firmengebäude oder ehemalige Hotels und Pensionen.
Wohnungen für Flüchtlinge
Neben Unterkünften für Asylbewerber werden weiterhin auch Wohnungen für Flüchtlinge gesucht. Das Mietverhältnis wird hier direkt zwischen Vermietern und Flüchtlingen geschlossen und ist privatrechtlicher Art. Solange ein Flüchtling keine eigenen Einkünfte hat, wird die angemessene Miete durch das Jobcenter Landkreis Würzburg, abhängig von Wohnort und untergebrachter Familiengröße sichergestellt. Interessierte können gerne ein Wohnungsangebot an wohnraumvermittlung@lra-wue.bayern.de übersenden.
Bitte beachten: Das Angebot muss im Landkreis Würzburg liegen. Die Stadt Würzburg ist nicht Teil des Landkreises.
Terminvereinbarung
Für die persönliche Beratung durch unsere Mitarbeitenden vereinbaren Sie gerne online einen Termin. Welche Dokumente Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen, erfahren Sie direkt auf dem Terminportal. Hier können Sie auch angeben, wenn Sie einen Dolmetscher brauchen.